EU-Report 2012 deutscher Rechnungshöfe - Landesrechnungshof ...
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Der Freistaat Sachsen (Freistaat) und die Stadt als Eigentümer vereinbarten für die<br />
anschließende Unterbringung des staatlichen Bergarchivs und die Präsentation der<br />
Mineraliensammlung der Technischen Universität Bergakademie Freiberg, die zusammen<br />
rund 91 % der Flächen im Schloss einnehmen, einen Mietzins von<br />
3,20 Euro je m² zuzüglich Betriebskosten für mindestens 15 Jahre. Der Mietpreis<br />
begründet angesichts der durch den Vermieter Stadt zu erbringenden nutzerspezifischen<br />
Bauanforderungen und Ausstattungen erhebliche Zweifel an einem angemessenen<br />
Leistungsaustausch. Für die Höhe der vereinbarten Miete wurde weder<br />
von der Stadt noch vom Freistaat eine nachvollziehbare Kalkulation vorgelegt.<br />
(2) Das Sächsische Staatsministerium des Innern (Innenministerium) muss dafür<br />
Sorge tragen, dass eine Bewilligung von Fördermitteln nur erfolgt, wenn eine<br />
sorgfältige Planung und Durchführung der Maßnahme sichergestellt ist.<br />
Der Verwendungsnachweis ist unter Berücksichtigung der Prüfungsergebnisse zu<br />
prüfen. Überzahlungen und Zinsverluste für den staatlichen Zuwendungsgeber<br />
sind zu vermeiden.<br />
Eine Kalkulation des Mietzinses darf auch bei erschwertem Nachweis der Angemessenheit<br />
der Miete (Schlossimmobilie) und besonderen Nutzeranforderungen<br />
nicht unterbleiben. Die vereinbarte Miete muss bei Überprüfung dem wirtschaftlichen<br />
Interesse beider Vertragsparteien entsprechen, um nicht als Gestaltungsmissbrauch<br />
die Gefahr der Rückforderung von Fördermitteln zur Folge zu haben.<br />
Der Rechnungshof hat das Innenministerium aufgefordert, die Ermittlung der unrentierlichen<br />
Kosten und damit die Höhe der Fördermittel zu überprüfen. Das Innenministerium<br />
darf nicht hinnehmen, dass Mieten zwischen Kommunen und<br />
Land zulasten der Fördermittelgeber (<strong>EU</strong>/ Bund) nicht nachvollziehbar ermittelt<br />
werden.<br />
(3) Das Sächsische Staatsministerium für Finanzen (Finanzministerium) trug vor,<br />
man habe entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit<br />
das Ziel verfolgt, einen für den Freistaat günstigen Mietvertrag abzuschließen.<br />
Das Innenministerium teilte mit, es habe, um künftig nicht notwendige Kosten<br />
durch einen zu großen Zeitdruck zu vermeiden, für das Programm Stadtentwicklung<br />
2007 bis 2013 den Zeitraum für die Durchführung der Maßnahmen bis zum<br />
31. Dezember <strong>2012</strong> befristet.