02.03.2013 Aufrufe

EU-Report 2012 deutscher Rechnungshöfe - Landesrechnungshof ...

EU-Report 2012 deutscher Rechnungshöfe - Landesrechnungshof ...

EU-Report 2012 deutscher Rechnungshöfe - Landesrechnungshof ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 161 -<br />

Der Freistaat Sachsen (Freistaat) und die Stadt als Eigentümer vereinbarten für die<br />

anschließende Unterbringung des staatlichen Bergarchivs und die Präsentation der<br />

Mineraliensammlung der Technischen Universität Bergakademie Freiberg, die zusammen<br />

rund 91 % der Flächen im Schloss einnehmen, einen Mietzins von<br />

3,20 Euro je m² zuzüglich Betriebskosten für mindestens 15 Jahre. Der Mietpreis<br />

begründet angesichts der durch den Vermieter Stadt zu erbringenden nutzerspezifischen<br />

Bauanforderungen und Ausstattungen erhebliche Zweifel an einem angemessenen<br />

Leistungsaustausch. Für die Höhe der vereinbarten Miete wurde weder<br />

von der Stadt noch vom Freistaat eine nachvollziehbare Kalkulation vorgelegt.<br />

(2) Das Sächsische Staatsministerium des Innern (Innenministerium) muss dafür<br />

Sorge tragen, dass eine Bewilligung von Fördermitteln nur erfolgt, wenn eine<br />

sorgfältige Planung und Durchführung der Maßnahme sichergestellt ist.<br />

Der Verwendungsnachweis ist unter Berücksichtigung der Prüfungsergebnisse zu<br />

prüfen. Überzahlungen und Zinsverluste für den staatlichen Zuwendungsgeber<br />

sind zu vermeiden.<br />

Eine Kalkulation des Mietzinses darf auch bei erschwertem Nachweis der Angemessenheit<br />

der Miete (Schlossimmobilie) und besonderen Nutzeranforderungen<br />

nicht unterbleiben. Die vereinbarte Miete muss bei Überprüfung dem wirtschaftlichen<br />

Interesse beider Vertragsparteien entsprechen, um nicht als Gestaltungsmissbrauch<br />

die Gefahr der Rückforderung von Fördermitteln zur Folge zu haben.<br />

Der Rechnungshof hat das Innenministerium aufgefordert, die Ermittlung der unrentierlichen<br />

Kosten und damit die Höhe der Fördermittel zu überprüfen. Das Innenministerium<br />

darf nicht hinnehmen, dass Mieten zwischen Kommunen und<br />

Land zulasten der Fördermittelgeber (<strong>EU</strong>/ Bund) nicht nachvollziehbar ermittelt<br />

werden.<br />

(3) Das Sächsische Staatsministerium für Finanzen (Finanzministerium) trug vor,<br />

man habe entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit<br />

das Ziel verfolgt, einen für den Freistaat günstigen Mietvertrag abzuschließen.<br />

Das Innenministerium teilte mit, es habe, um künftig nicht notwendige Kosten<br />

durch einen zu großen Zeitdruck zu vermeiden, für das Programm Stadtentwicklung<br />

2007 bis 2013 den Zeitraum für die Durchführung der Maßnahmen bis zum<br />

31. Dezember <strong>2012</strong> befristet.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!