EU-Report 2012 deutscher Rechnungshöfe - Landesrechnungshof ...
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schen den von der Volkshochschule abgerechneten Personalkosten und den tatsächlich<br />
durchgeführten Unterrichtseinheiten bestand außerdem ein auffälliges<br />
Missverhältnis.<br />
Das Projekt „Qualifizierungsoffensive für touristische Leistungsträger“ erhielt<br />
191 000 Euro ESF-Mittel bei zuwendungsfähigen Ausgaben von 382 000 Euro.<br />
Nicht alle der im Projekt vorgesehenen Maßnahmen wurden durchgeführt. Die<br />
Einrichtung von Qualitätszirkeln wurde nicht dokumentiert. Nur ein Sechstel der<br />
Kurse erreichte den erforderlichen Mindestumfang von 30 Unterrichtseinheiten.<br />
Die Abrechnung der Personalkosten durch die Volkshochschule war nicht plausibel.<br />
(2) Nach Auffassung des Rechnungshofes hat die zwischen Ministerium und Regierung<br />
geteilte Zuständigkeit wesentlich dazu beigetragen, dass Projekte gefördert<br />
wurden, die weder den Förderkriterien der <strong>EU</strong> noch den bayerischen Haushaltsvorschriften<br />
genügten. Das gesamte Förderprogramm sollte deshalb auf die<br />
Regierung übertragen, festgestellte Mängel sollten abgestellt und zu Unrecht gewährte<br />
Fördermittel zurückgefordert werden.<br />
(3) Das Ministerium hatte erwidert, dass die vom Rechnungshof geforderte Zusätzlichkeit<br />
der Maßnahmen sich nicht auf Einzelmaßnahmen, sondern auf das gesamte<br />
Programm beziehe. Die geförderten Maßnahmen der Erwachsenenbildung<br />
müssten nicht neu und innovativ sein.<br />
(4) Der Rechnungshof hielt daran fest, dass nur Projekte gefördert werden dürfen,<br />
die neu und innovativ sind. Dies habe sich auch aus den vom Ministerium erlassenen<br />
Förderrichtlinien ergeben. Es sei darauf zu achten, dass die Projekte entsprechend<br />
der Bewilligung durchgeführt werden. Außerdem müssen Verwendungsnachweise<br />
gründlich geprüft werden.<br />
(5) Die Haltung des Rechnungshofes wurde in zwei verwaltungsgerichtlichen<br />
Klageverfahren durch die vollumfängliche Klageabweisung durch das Gericht und<br />
den anschließenden vollständigen Widerruf des Bewilligungsbescheides über die<br />
Förderung des Projektes „Leben an der Grenze – sprechen mit Europa“ durch die<br />
Regierung von Niederbayern uneingeschränkt bestätigt.<br />
Zu Unrecht gewährte Fördermittel von 209 234,89 Euro zuzüglich Zinsen, Verwaltungskosten<br />
und sonstiger Aufwendungen von 59 507,39 Euro wurden zurückgefordert<br />
und zwischenzeitlich zurückgezahlt.