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EU-Report 2012 deutscher Rechnungshöfe - Landesrechnungshof ...

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schen den von der Volkshochschule abgerechneten Personalkosten und den tatsächlich<br />

durchgeführten Unterrichtseinheiten bestand außerdem ein auffälliges<br />

Missverhältnis.<br />

Das Projekt „Qualifizierungsoffensive für touristische Leistungsträger“ erhielt<br />

191 000 Euro ESF-Mittel bei zuwendungsfähigen Ausgaben von 382 000 Euro.<br />

Nicht alle der im Projekt vorgesehenen Maßnahmen wurden durchgeführt. Die<br />

Einrichtung von Qualitätszirkeln wurde nicht dokumentiert. Nur ein Sechstel der<br />

Kurse erreichte den erforderlichen Mindestumfang von 30 Unterrichtseinheiten.<br />

Die Abrechnung der Personalkosten durch die Volkshochschule war nicht plausibel.<br />

(2) Nach Auffassung des Rechnungshofes hat die zwischen Ministerium und Regierung<br />

geteilte Zuständigkeit wesentlich dazu beigetragen, dass Projekte gefördert<br />

wurden, die weder den Förderkriterien der <strong>EU</strong> noch den bayerischen Haushaltsvorschriften<br />

genügten. Das gesamte Förderprogramm sollte deshalb auf die<br />

Regierung übertragen, festgestellte Mängel sollten abgestellt und zu Unrecht gewährte<br />

Fördermittel zurückgefordert werden.<br />

(3) Das Ministerium hatte erwidert, dass die vom Rechnungshof geforderte Zusätzlichkeit<br />

der Maßnahmen sich nicht auf Einzelmaßnahmen, sondern auf das gesamte<br />

Programm beziehe. Die geförderten Maßnahmen der Erwachsenenbildung<br />

müssten nicht neu und innovativ sein.<br />

(4) Der Rechnungshof hielt daran fest, dass nur Projekte gefördert werden dürfen,<br />

die neu und innovativ sind. Dies habe sich auch aus den vom Ministerium erlassenen<br />

Förderrichtlinien ergeben. Es sei darauf zu achten, dass die Projekte entsprechend<br />

der Bewilligung durchgeführt werden. Außerdem müssen Verwendungsnachweise<br />

gründlich geprüft werden.<br />

(5) Die Haltung des Rechnungshofes wurde in zwei verwaltungsgerichtlichen<br />

Klageverfahren durch die vollumfängliche Klageabweisung durch das Gericht und<br />

den anschließenden vollständigen Widerruf des Bewilligungsbescheides über die<br />

Förderung des Projektes „Leben an der Grenze – sprechen mit Europa“ durch die<br />

Regierung von Niederbayern uneingeschränkt bestätigt.<br />

Zu Unrecht gewährte Fördermittel von 209 234,89 Euro zuzüglich Zinsen, Verwaltungskosten<br />

und sonstiger Aufwendungen von 59 507,39 Euro wurden zurückgefordert<br />

und zwischenzeitlich zurückgezahlt.

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