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EU-Report 2012 deutscher Rechnungshöfe - Landesrechnungshof ...

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<strong>Landesrechnungshof</strong> Mecklenburg-Vorpommern<br />

Snow-Fun-Park<br />

(0) Das Land hat die Maßnahme Snow-Fun-Park mit rund 17,4 Mio. Euro gefördert.<br />

Vieles sprach gegen die Förderung: Der Standort, die Konkurrenz, die Finanzierung<br />

und ein schwacher Investor – dem Projekt fehlte von vornherein die<br />

wirtschaftliche Grundlage. Das Land hat die Risiken in Kauf genommen und die<br />

Investition dennoch ermöglicht.<br />

(1) Der Snow-Fun-Park in Wittenburg umfasst auf insgesamt 30 000 m² eine Skipiste,<br />

eine Halfpipe für Snowboarder und eine Anfängerpiste. Zudem bietet er viele<br />

weitere Attraktionen wie eine Kinderwelt, Einkaufsmöglichkeiten für Sportund<br />

Freizeitartikel, Restaurants, Saunen, eine Kartbahn, Spielplätze usw. sowie<br />

Freiflächen für Konzerte und Shows. Zum Snow-Fun-Park gehören ein Hotel mit<br />

124 Zimmern sowie eine Biogas-Anlage für die Energieversorgung. Mit der Investition<br />

von 74,3 Mio. Euro sollten 185 Dauerarbeitsplätze geschaffen und gesichert<br />

werden. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus (Ministerium)<br />

bewilligte aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen<br />

Wirtschaftsstruktur“ (GA) rund 17,4 Mio. Euro, wobei auch EFRE-Mittel eingesetzt<br />

wurden.<br />

Ausnahmegenehmigungen<br />

(1) Das Regionale Förderprogramm beschränkt die Förderung mit GA-Mitteln auf<br />

bestimmte, für den Tourismus besonders geeignete Räume, die im Raumentwicklungsprogramm<br />

des Landes festgelegt werden. Dazu gehört allerdings nicht die<br />

Gemeinde Wittenburg im Landkreis Ludwigslust. Die „Förderung im weißen<br />

Fleck“, so das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) 161 im Oktober<br />

2004, erfordere eine Einzelfallentscheidung des Ministeriums – eine Woche<br />

später lag die Genehmigung vor.<br />

(2) Der Rechnungshof stellte fest, dass neben der Entscheidung zugunsten des<br />

Standorts Wittenburg durch das Ministerium weitere Ausnahmegenehmigungen<br />

erteilt wurden:<br />

keine Begrenzung der Förderhöhe je Arbeitsplatz,<br />

161 Das LFI ist zuständig für die Prüfung der Förderanträge, die Erteilung der Zuwendungsbescheide<br />

und die Auszahlung der Zuwendungen.

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