EU-Report 2012 deutscher Rechnungshöfe - Landesrechnungshof ...
EU-Report 2012 deutscher Rechnungshöfe - Landesrechnungshof ...
EU-Report 2012 deutscher Rechnungshöfe - Landesrechnungshof ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- 135 -<br />
<strong>Landesrechnungshof</strong> Mecklenburg-Vorpommern<br />
Snow-Fun-Park<br />
(0) Das Land hat die Maßnahme Snow-Fun-Park mit rund 17,4 Mio. Euro gefördert.<br />
Vieles sprach gegen die Förderung: Der Standort, die Konkurrenz, die Finanzierung<br />
und ein schwacher Investor – dem Projekt fehlte von vornherein die<br />
wirtschaftliche Grundlage. Das Land hat die Risiken in Kauf genommen und die<br />
Investition dennoch ermöglicht.<br />
(1) Der Snow-Fun-Park in Wittenburg umfasst auf insgesamt 30 000 m² eine Skipiste,<br />
eine Halfpipe für Snowboarder und eine Anfängerpiste. Zudem bietet er viele<br />
weitere Attraktionen wie eine Kinderwelt, Einkaufsmöglichkeiten für Sportund<br />
Freizeitartikel, Restaurants, Saunen, eine Kartbahn, Spielplätze usw. sowie<br />
Freiflächen für Konzerte und Shows. Zum Snow-Fun-Park gehören ein Hotel mit<br />
124 Zimmern sowie eine Biogas-Anlage für die Energieversorgung. Mit der Investition<br />
von 74,3 Mio. Euro sollten 185 Dauerarbeitsplätze geschaffen und gesichert<br />
werden. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus (Ministerium)<br />
bewilligte aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen<br />
Wirtschaftsstruktur“ (GA) rund 17,4 Mio. Euro, wobei auch EFRE-Mittel eingesetzt<br />
wurden.<br />
Ausnahmegenehmigungen<br />
(1) Das Regionale Förderprogramm beschränkt die Förderung mit GA-Mitteln auf<br />
bestimmte, für den Tourismus besonders geeignete Räume, die im Raumentwicklungsprogramm<br />
des Landes festgelegt werden. Dazu gehört allerdings nicht die<br />
Gemeinde Wittenburg im Landkreis Ludwigslust. Die „Förderung im weißen<br />
Fleck“, so das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) 161 im Oktober<br />
2004, erfordere eine Einzelfallentscheidung des Ministeriums – eine Woche<br />
später lag die Genehmigung vor.<br />
(2) Der Rechnungshof stellte fest, dass neben der Entscheidung zugunsten des<br />
Standorts Wittenburg durch das Ministerium weitere Ausnahmegenehmigungen<br />
erteilt wurden:<br />
keine Begrenzung der Förderhöhe je Arbeitsplatz,<br />
161 Das LFI ist zuständig für die Prüfung der Förderanträge, die Erteilung der Zuwendungsbescheide<br />
und die Auszahlung der Zuwendungen.