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EU-Report 2012 deutscher Rechnungshöfe - Landesrechnungshof ...

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Ausgaben für eigenes Bildungspersonal der Zuwendungsempfängerin im<br />

Rahmen der Projektleitung sowie für Honorarkräfte und Reisekosten von<br />

67 392,06 Euro und Ausgaben für Verwaltungspersonal der Zuwendungsempfängerin<br />

von 34 782,82 Euro.<br />

Lehrgänge externer Einrichtungen von 124 250 Euro. Hierfür waren pauschal<br />

8,75 Euro je Teilnehmerstunde vorgesehen.<br />

Im Verlauf der Prüfung räumte die Zuwendungsempfängerin ein, dass die Resonanz<br />

auf die von ihr an mehr als 100 Unternehmen verschickte Werbung bereits<br />

bei Projektbeginn zu gering war. Die von den Unternehmen gemeldete Zahl der<br />

Mitarbeiter blieb deutlich hinter den Erwartungen zurück, sodass nur zwei der ursprünglich<br />

geplanten 27 Seminare realisiert werden konnten. Als Einzelveranstaltungen<br />

waren sie nicht geeignet, das Förderziel einer Zertifizierung der Teilnehmer<br />

zu erreichen. Diese Seminare deckten nur knapp 2 % der für das Gesamtprojekt<br />

geplanten Teilnehmerstunden ab und fanden erst im März 2009 statt.<br />

Kurz vor Ende der Projektlaufzeit, am 16. Februar 2009, beantragte die Zuwendungsempfängerin<br />

noch eine Verlängerung des Projekts um zwei Monate. Sie begründete<br />

diesen Antrag wahrheitswidrig damit, dass in der bewilligten Projektlaufzeit<br />

zwei Zertifikatskurse wegen der Erkrankung von Dozenten nicht beendet<br />

werden könnten. Innerhalb der vorgesehenen Projektlaufzeit sei es deshalb für 80<br />

Kursteilnehmer nicht mehr möglich, ein Zertifikat zu erhalten. Zu diesem Zeitpunkt<br />

hatte noch kein einziges Seminar entsprechend der Projektkonzeption stattgefunden.<br />

In Unkenntnis der Sachlage stimmten das Ministerium für Wirtschaft,<br />

Arbeit und Verkehr und die Förderbank der Projektverlängerung zu. Für die Seminare<br />

hatte die Kooperationspartnerin Tagungsräume des örtlichen Klinikums<br />

angemietet. Als sich im Verlauf des Projekts abzeichnete, dass es nicht gelingen<br />

würde, genügend Teilnehmer für die Fortbildungen zu gewinnen, erklärte der Geschäftsführer<br />

der Kooperationspartnerin gegenüber dem Krankenhaus, dass die<br />

dortigen Inhouse-Fortbildungen mit <strong>EU</strong>-Mitteln gefördert werden könnten. Er bot<br />

an, für eine Förderung zu sorgen. Dazu seien ihm lediglich Teilnehmerlisten auf<br />

Vordrucken der Zuwendungsempfängerin zu überlassen.<br />

Diese fügte die Zuwendungsempfängerin dem Verwendungsnachweis jedoch<br />

nicht im Original, sondern in veränderter Form bei. Die vorgelegten Listen enthielten<br />

keine Seminarbezeichnungen mehr und die aufgelisteten Teilnehmer wa-

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