EU-Report 2012 deutscher Rechnungshöfe - Landesrechnungshof ...
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Die Querschnittsprüfung des Rechnungshofes hat gezeigt, dass in der Regel in die<br />
Fondsverwaltung und in den Fördervollzug nicht nur das jeweilige fondsverwaltende<br />
Ressort eingebunden ist, sondern weitere Geschäftsbereiche beteiligt sind.<br />
(2) Üblicherweise werden von den Ressorts für den <strong>EU</strong>-Fördervollzug die bereits<br />
bestehenden und überwiegend auf regionalen Zuständigkeiten beruhenden Verwaltungsstrukturen<br />
und Behördenzuständigkeiten herangezogen. Nach Ansicht<br />
des Rechnungshofes sollten zugunsten einer konzentrierten und einheitlichen<br />
<strong>EU</strong>-Förderstruktur aber auch einer wirtschaftlichen Ausgestaltung des Fördervollzugs<br />
die derzeitigen Verwaltungsstrukturen im Hinblick auf die künftige Förderperiode<br />
ab dem Jahr 2014 neu ausgerichtet werden.<br />
Bei den 166 Dienststellen des Freistaates sind mit dem <strong>EU</strong>-Fördervollzug<br />
3 212 Beschäftigte befasst. Für die umgerechnet 1 165 Vollzeitkräfte fallen jährlich<br />
Personalvollkosten in Höhe von fast 88 Mio. Euro an.<br />
Wegen der Komplexität der Materie, der damit verbundenen langen Einarbeitungszeiten<br />
sowie des ständig vorzuhaltenden aktuellen Wissens sollten die Zuständigkeiten<br />
in den Verwaltungs- und Kontrollsystemen insgesamt auf weniger<br />
Dienststellen und Beschäftigte konzentriert werden. Engere Zuständigkeiten würden<br />
sich darüber hinaus auch günstig auf die Gewährleistung eines einheitlichen<br />
Fördervollzuges auswirken. Damit kann auch der derzeit hohe Regelungsbedarf<br />
der fondsverwaltenden Stellen für die in die Systeme eingebundenen Behörden und<br />
Organisationseinheiten erheblich reduziert werden.<br />
Im Hinblick auf den hohen Abstimmungs- und Koordinierungsbedarf zwischen<br />
den Ressorts und der Gesamtverantwortung der Verwaltungsbehörde bzw. der<br />
Zahlstelle gegenüber der Kommission sollte die Zahl der an den einzelnen Fonds<br />
und Programmen partizipierenden Ressorts möglichst gering gehalten werden.<br />
Insbesondere sollte dann auf die Beteiligung eines Ressorts verzichtet werden,<br />
wenn für dieses nur geringe anteilige Fördermittel infrage kommen.<br />
(3) Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten teilt die<br />
Einschätzung des Rechnungshofes, dass die Zahl der an einzelnen Fonds und Programmen<br />
partizipierenden Ressorts möglichst gering gehalten werden sollte. Es<br />
will die Empfehlungen des Rechnungshofes zur Konzentration der Zuständigkeiten<br />
in die Überlegungen für die nächste Förderperiode bei den Agrarfonds einbeziehen.<br />
Ebenso sieht es das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Fa-