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EU-Report 2012 deutscher Rechnungshöfe - Landesrechnungshof ...

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Die Querschnittsprüfung des Rechnungshofes hat gezeigt, dass in der Regel in die<br />

Fondsverwaltung und in den Fördervollzug nicht nur das jeweilige fondsverwaltende<br />

Ressort eingebunden ist, sondern weitere Geschäftsbereiche beteiligt sind.<br />

(2) Üblicherweise werden von den Ressorts für den <strong>EU</strong>-Fördervollzug die bereits<br />

bestehenden und überwiegend auf regionalen Zuständigkeiten beruhenden Verwaltungsstrukturen<br />

und Behördenzuständigkeiten herangezogen. Nach Ansicht<br />

des Rechnungshofes sollten zugunsten einer konzentrierten und einheitlichen<br />

<strong>EU</strong>-Förderstruktur aber auch einer wirtschaftlichen Ausgestaltung des Fördervollzugs<br />

die derzeitigen Verwaltungsstrukturen im Hinblick auf die künftige Förderperiode<br />

ab dem Jahr 2014 neu ausgerichtet werden.<br />

Bei den 166 Dienststellen des Freistaates sind mit dem <strong>EU</strong>-Fördervollzug<br />

3 212 Beschäftigte befasst. Für die umgerechnet 1 165 Vollzeitkräfte fallen jährlich<br />

Personalvollkosten in Höhe von fast 88 Mio. Euro an.<br />

Wegen der Komplexität der Materie, der damit verbundenen langen Einarbeitungszeiten<br />

sowie des ständig vorzuhaltenden aktuellen Wissens sollten die Zuständigkeiten<br />

in den Verwaltungs- und Kontrollsystemen insgesamt auf weniger<br />

Dienststellen und Beschäftigte konzentriert werden. Engere Zuständigkeiten würden<br />

sich darüber hinaus auch günstig auf die Gewährleistung eines einheitlichen<br />

Fördervollzuges auswirken. Damit kann auch der derzeit hohe Regelungsbedarf<br />

der fondsverwaltenden Stellen für die in die Systeme eingebundenen Behörden und<br />

Organisationseinheiten erheblich reduziert werden.<br />

Im Hinblick auf den hohen Abstimmungs- und Koordinierungsbedarf zwischen<br />

den Ressorts und der Gesamtverantwortung der Verwaltungsbehörde bzw. der<br />

Zahlstelle gegenüber der Kommission sollte die Zahl der an den einzelnen Fonds<br />

und Programmen partizipierenden Ressorts möglichst gering gehalten werden.<br />

Insbesondere sollte dann auf die Beteiligung eines Ressorts verzichtet werden,<br />

wenn für dieses nur geringe anteilige Fördermittel infrage kommen.<br />

(3) Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten teilt die<br />

Einschätzung des Rechnungshofes, dass die Zahl der an einzelnen Fonds und Programmen<br />

partizipierenden Ressorts möglichst gering gehalten werden sollte. Es<br />

will die Empfehlungen des Rechnungshofes zur Konzentration der Zuständigkeiten<br />

in die Überlegungen für die nächste Förderperiode bei den Agrarfonds einbeziehen.<br />

Ebenso sieht es das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Fa-

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