EU-Report 2012 deutscher Rechnungshöfe - Landesrechnungshof ...
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dukte bzw. Produktionsverfahren“. Im Zuwendungsbescheid wird dieser allgemein<br />
gehaltene Förderzweck nicht maßnahmebezogen dezidiert beschrieben.<br />
Vielmehr wird er auf die bloße Beschäftigung eines Innovationsassistenten reduziert.<br />
Hierauf zielte demzufolge auch nur die Erfolgskontrolle bei der Verwendungsnachweisprüfung<br />
ab. Bank und Ministerium nahmen auch keine Überprüfung<br />
der Zielerreichung auf Programmebene vor.<br />
(2) Die Ergebnisse aus der vom Rechnungshof selbst durchgeführten schriftlichen<br />
Befragung von 54 geförderten Unternehmen zur Erfolgskontrolle machten deutlich,<br />
dass die Zwecke der Förderung im Wesentlichen erfüllt wurden. Die Unternehmen<br />
erhielten personelle Kapazitäten und Know-how. Sie nutzten diese bevorzugt<br />
für technische bzw. technologische Innovationen. Dadurch eröffneten sich<br />
ihnen neue Märkte, insbesondere im Inland, und ergaben sich Wettbewerbsvorteile.<br />
Im gewissen Umfange resultierten daraus positive finanzielle Effekte. Allerdings<br />
ist es den gefragten Unternehmen kaum gelungen, die zahlreichen Innovationen<br />
und die größeren Marktchancen gleichermaßen für eine tatsächliche Präsenz<br />
auf dem Markt (besonders im Ausland), für Gewinnsteigerungen und damit für<br />
die Stärkung ihrer Kapitaldecke zu nutzen. Nur rund die Hälfte der Innovationsassistenten<br />
(54 %) war über den Förderzeitraum hinaus – ohne Subventionierung<br />
der Gehälter – beschäftigt. Nach den Selbstauskünften wurden Fördermittel von<br />
rund 618 000 Euro an Unternehmen ausgereicht, die ohnehin einen Innovationsassistenten<br />
eingestellt hätten. Nach Auffassung des Rechnungshofes war die hohe<br />
Quote der Mitnahmeeffekte (rund 20 %) Besorgnis erregend.<br />
Bei der verfahrensmäßigen Umsetzung des Förderprogramms wurde die Bank regelmäßig<br />
von der Zukunftsagentur Brandenburg (Agentur) unterstützt. Nach aufwandsbezogenen<br />
Abrechnungen und Schätzungen ergab sich insgesamt ein Verhältnis<br />
zwischen den Kosten für die verfahrensmäßige Umsetzung der Förderrichtlinie<br />
und dem Bewilligungsvolumen von rund 10 %.<br />
Der Rechnungshof empfahl,<br />
Erfolgskontrollen auf Programmebene durchzuführen und auf Projektebene<br />
mit Hilfe detaillierter Kriterien zu verbessern,<br />
die Entwicklungstendenzen hinsichtlich der Mitnahmeeffekte weiter zu beobachten,<br />
um festzustellen, wie lange die Förderung notwendig ist, sowie