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EU-Report 2012 deutscher Rechnungshöfe - Landesrechnungshof ...

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dukte bzw. Produktionsverfahren“. Im Zuwendungsbescheid wird dieser allgemein<br />

gehaltene Förderzweck nicht maßnahmebezogen dezidiert beschrieben.<br />

Vielmehr wird er auf die bloße Beschäftigung eines Innovationsassistenten reduziert.<br />

Hierauf zielte demzufolge auch nur die Erfolgskontrolle bei der Verwendungsnachweisprüfung<br />

ab. Bank und Ministerium nahmen auch keine Überprüfung<br />

der Zielerreichung auf Programmebene vor.<br />

(2) Die Ergebnisse aus der vom Rechnungshof selbst durchgeführten schriftlichen<br />

Befragung von 54 geförderten Unternehmen zur Erfolgskontrolle machten deutlich,<br />

dass die Zwecke der Förderung im Wesentlichen erfüllt wurden. Die Unternehmen<br />

erhielten personelle Kapazitäten und Know-how. Sie nutzten diese bevorzugt<br />

für technische bzw. technologische Innovationen. Dadurch eröffneten sich<br />

ihnen neue Märkte, insbesondere im Inland, und ergaben sich Wettbewerbsvorteile.<br />

Im gewissen Umfange resultierten daraus positive finanzielle Effekte. Allerdings<br />

ist es den gefragten Unternehmen kaum gelungen, die zahlreichen Innovationen<br />

und die größeren Marktchancen gleichermaßen für eine tatsächliche Präsenz<br />

auf dem Markt (besonders im Ausland), für Gewinnsteigerungen und damit für<br />

die Stärkung ihrer Kapitaldecke zu nutzen. Nur rund die Hälfte der Innovationsassistenten<br />

(54 %) war über den Förderzeitraum hinaus – ohne Subventionierung<br />

der Gehälter – beschäftigt. Nach den Selbstauskünften wurden Fördermittel von<br />

rund 618 000 Euro an Unternehmen ausgereicht, die ohnehin einen Innovationsassistenten<br />

eingestellt hätten. Nach Auffassung des Rechnungshofes war die hohe<br />

Quote der Mitnahmeeffekte (rund 20 %) Besorgnis erregend.<br />

Bei der verfahrensmäßigen Umsetzung des Förderprogramms wurde die Bank regelmäßig<br />

von der Zukunftsagentur Brandenburg (Agentur) unterstützt. Nach aufwandsbezogenen<br />

Abrechnungen und Schätzungen ergab sich insgesamt ein Verhältnis<br />

zwischen den Kosten für die verfahrensmäßige Umsetzung der Förderrichtlinie<br />

und dem Bewilligungsvolumen von rund 10 %.<br />

Der Rechnungshof empfahl,<br />

Erfolgskontrollen auf Programmebene durchzuführen und auf Projektebene<br />

mit Hilfe detaillierter Kriterien zu verbessern,<br />

die Entwicklungstendenzen hinsichtlich der Mitnahmeeffekte weiter zu beobachten,<br />

um festzustellen, wie lange die Förderung notwendig ist, sowie

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