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EU-Report 2012 deutscher Rechnungshöfe - Landesrechnungshof ...

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beispielhaft ausgewählter Beihilfevorgänge wurden bei den Bundesministerien die<br />

Koordinierung und die Zusammenarbeit innerhalb und zwischen den Ressorts sowie<br />

zwischen den Ressorts und den übrigen Verfahrensbeteiligten (Kommission,<br />

Länder, Kommunen, Rechtsvertreter) geprüft. Dabei untersuchte der Bundesrechnungshof<br />

die Vereinbarkeit des Verwaltungshandelns mit dem gemeinschaftlichen<br />

Beihilfenkontrollrecht.<br />

Trotz entsprechender Empfehlungen in der früheren Prüfung hatte der Bund auch<br />

nach der Neuordnung der Kompetenzverteilung zwischen den Ressorts die Zuständigkeit<br />

für die Bearbeitung von Beihilfefällen nicht eindeutig festgelegt. Dies<br />

führte zu vermeidbaren umfangreichen Abstimmungsprozessen und beeinträchtigte<br />

zudem die Aussichten auf positive Beihilfeentscheidungen der Kommission.<br />

Verfahrensbeteiligte außerhalb der Bundesministerien sprachen ohne Abstimmung<br />

mit diesen bei der Kommission vor. Dies führte in Einzelfällen zu unkoordiniertem<br />

Handeln Deutschlands gegenüber der Kommission.<br />

Mängelbehaftetes Zeitmanagement führte in Einzelfällen zu Verzögerungen bei<br />

der Bearbeitung von Beihilfevorgängen. In diesen Fällen war aufgrund des Zeitdrucks<br />

eine umfassende fachliche Prüfung der Vorgänge nicht immer möglich.<br />

(2) Der Bundesrechnungshof hat empfohlen,<br />

a) eine Arbeitsanleitung abzustimmen, in der<br />

klare Zuständigkeitsabgrenzungen und Regeln für die Zusammenarbeit und<br />

die Unterrichtung zwischen den Ressorts getroffen werden,<br />

festgelegt ist, welche Fristen für die Rückäußerung der Verfahrensbeteiligten<br />

einzuhalten sind,<br />

die fachliche Unterstützung des BMELV und des BMVBS durch das BMWi<br />

verbindlich vorgeschrieben wird, sobald eine Beihilfe gewährt werden soll<br />

oder ein Sachverhalt vorliegt, der beihilferelevant sein könnte und<br />

eindeutige Kriterien für die Durchführung bzw. Teilnahme an Abstimmungsverfahren<br />

mit den Verfahrensbeteiligten und darauf beruhend umgehende<br />

Pränotifizierungsgespräche mit der Kommission festgelegt werden.<br />

b) durch ein geeignetes Zeitmanagement zu vermeiden, dass umfangreiche Vorgänge<br />

dem BMWi so spät zugehen, dass dieses nicht mehr umfassend fachlich<br />

prüfen kann.

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