EU-Report 2012 deutscher Rechnungshöfe - Landesrechnungshof ...
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beispielhaft ausgewählter Beihilfevorgänge wurden bei den Bundesministerien die<br />
Koordinierung und die Zusammenarbeit innerhalb und zwischen den Ressorts sowie<br />
zwischen den Ressorts und den übrigen Verfahrensbeteiligten (Kommission,<br />
Länder, Kommunen, Rechtsvertreter) geprüft. Dabei untersuchte der Bundesrechnungshof<br />
die Vereinbarkeit des Verwaltungshandelns mit dem gemeinschaftlichen<br />
Beihilfenkontrollrecht.<br />
Trotz entsprechender Empfehlungen in der früheren Prüfung hatte der Bund auch<br />
nach der Neuordnung der Kompetenzverteilung zwischen den Ressorts die Zuständigkeit<br />
für die Bearbeitung von Beihilfefällen nicht eindeutig festgelegt. Dies<br />
führte zu vermeidbaren umfangreichen Abstimmungsprozessen und beeinträchtigte<br />
zudem die Aussichten auf positive Beihilfeentscheidungen der Kommission.<br />
Verfahrensbeteiligte außerhalb der Bundesministerien sprachen ohne Abstimmung<br />
mit diesen bei der Kommission vor. Dies führte in Einzelfällen zu unkoordiniertem<br />
Handeln Deutschlands gegenüber der Kommission.<br />
Mängelbehaftetes Zeitmanagement führte in Einzelfällen zu Verzögerungen bei<br />
der Bearbeitung von Beihilfevorgängen. In diesen Fällen war aufgrund des Zeitdrucks<br />
eine umfassende fachliche Prüfung der Vorgänge nicht immer möglich.<br />
(2) Der Bundesrechnungshof hat empfohlen,<br />
a) eine Arbeitsanleitung abzustimmen, in der<br />
klare Zuständigkeitsabgrenzungen und Regeln für die Zusammenarbeit und<br />
die Unterrichtung zwischen den Ressorts getroffen werden,<br />
festgelegt ist, welche Fristen für die Rückäußerung der Verfahrensbeteiligten<br />
einzuhalten sind,<br />
die fachliche Unterstützung des BMELV und des BMVBS durch das BMWi<br />
verbindlich vorgeschrieben wird, sobald eine Beihilfe gewährt werden soll<br />
oder ein Sachverhalt vorliegt, der beihilferelevant sein könnte und<br />
eindeutige Kriterien für die Durchführung bzw. Teilnahme an Abstimmungsverfahren<br />
mit den Verfahrensbeteiligten und darauf beruhend umgehende<br />
Pränotifizierungsgespräche mit der Kommission festgelegt werden.<br />
b) durch ein geeignetes Zeitmanagement zu vermeiden, dass umfangreiche Vorgänge<br />
dem BMWi so spät zugehen, dass dieses nicht mehr umfassend fachlich<br />
prüfen kann.