EU-Report 2012 deutscher Rechnungshöfe - Landesrechnungshof ...
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gesetzlichen Maßnahmen nach den Vorschriften des SGB II und SGB III, sind<br />
diesen gegenüber jedoch nachrangig, womit dem Zusätzlichkeitsgebot Genüge getan<br />
wird. 204<br />
<strong>Landesrechnungshof</strong> Mecklenburg-Vorpommern<br />
Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung von Arbeitslosen<br />
und Existenzgründern durch Bildungsschecks<br />
(0) Der Rechnungshof hat die Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung von<br />
Arbeitslosen geprüft und festgestellt, dass in zwei Fällen deutlich zu hohe Zuwendungen<br />
für Verwaltungsgemeinkosten bewilligt wurden. Bei der Ausgabe von Bildungsschecks<br />
zur Qualifizierung von Existenzgründern wurde bei etwa der Hälfte<br />
der geprüften Fälle nicht sichergestellt, dass der Existenzgründer im Antragsverfahren<br />
ein Unternehmenskonzept vorlegte. Für die vorgenannten Maßnahmen<br />
wurden auch Mittel des ESF eingesetzt.<br />
(1) Nach der Richtlinie zur Förderung der Qualifizierung von Arbeitslosen werden<br />
Zuwendungen gewährt, um Arbeitslose zielgerichtet und bedarfsgerecht zu qualifizieren<br />
und in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Bis Mitte des Jahres 2010 wurden<br />
Zuwendungen mit einem Gesamtbetrag von rund 0,95 Mio. Euro für vier Projekte<br />
bewilligt. Drei dieser Projekte hatten die Durchführung des 3. Ausbildungsjahres<br />
zur Ausbildung zum Altenpfleger zum Gegenstand.<br />
Weiterhin wurden durch den Rechnungshof Zuwendungen zur Förderung der<br />
Qualifizierung von Existenzgründern durch Bildungsschecks geprüft. Gefördert<br />
wird hier die Teilnahme von Bildungsscheckinhabern an Maßnahmen der Qualifizierung<br />
sowie der Beratung und Begleitung für Existenzgründung. Zuschüsse<br />
werden in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Teilnahme<br />
an einem Grundkurs, Spezialkursen und für Beratung und Begleitung gewährt.<br />
Verwaltungsgemeinkosten<br />
(1) Bei einem Projekt zur Förderung der Qualifizierung von Arbeitslosen hat ein<br />
Zuwendungsempfänger bei der Antragstellung seine Ausgaben für die Miete der<br />
Unterrichtsräume zu niedrig angegeben. Auf Antrag hat die Bewilligungsbehörde<br />
die Ausgabenposition „Verwaltungsgemeinkosten“ um rund 28 000 Euro redu-<br />
204 Vgl. <strong>EU</strong>-<strong>Report</strong> <strong>deutscher</strong> Rechnungshöfe 2008, S. 166 ff., Tz. 2.