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EU-Report 2012 deutscher Rechnungshöfe - Landesrechnungshof ...

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- 206 -<br />

gesetzlichen Maßnahmen nach den Vorschriften des SGB II und SGB III, sind<br />

diesen gegenüber jedoch nachrangig, womit dem Zusätzlichkeitsgebot Genüge getan<br />

wird. 204<br />

<strong>Landesrechnungshof</strong> Mecklenburg-Vorpommern<br />

Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung von Arbeitslosen<br />

und Existenzgründern durch Bildungsschecks<br />

(0) Der Rechnungshof hat die Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung von<br />

Arbeitslosen geprüft und festgestellt, dass in zwei Fällen deutlich zu hohe Zuwendungen<br />

für Verwaltungsgemeinkosten bewilligt wurden. Bei der Ausgabe von Bildungsschecks<br />

zur Qualifizierung von Existenzgründern wurde bei etwa der Hälfte<br />

der geprüften Fälle nicht sichergestellt, dass der Existenzgründer im Antragsverfahren<br />

ein Unternehmenskonzept vorlegte. Für die vorgenannten Maßnahmen<br />

wurden auch Mittel des ESF eingesetzt.<br />

(1) Nach der Richtlinie zur Förderung der Qualifizierung von Arbeitslosen werden<br />

Zuwendungen gewährt, um Arbeitslose zielgerichtet und bedarfsgerecht zu qualifizieren<br />

und in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Bis Mitte des Jahres 2010 wurden<br />

Zuwendungen mit einem Gesamtbetrag von rund 0,95 Mio. Euro für vier Projekte<br />

bewilligt. Drei dieser Projekte hatten die Durchführung des 3. Ausbildungsjahres<br />

zur Ausbildung zum Altenpfleger zum Gegenstand.<br />

Weiterhin wurden durch den Rechnungshof Zuwendungen zur Förderung der<br />

Qualifizierung von Existenzgründern durch Bildungsschecks geprüft. Gefördert<br />

wird hier die Teilnahme von Bildungsscheckinhabern an Maßnahmen der Qualifizierung<br />

sowie der Beratung und Begleitung für Existenzgründung. Zuschüsse<br />

werden in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Teilnahme<br />

an einem Grundkurs, Spezialkursen und für Beratung und Begleitung gewährt.<br />

Verwaltungsgemeinkosten<br />

(1) Bei einem Projekt zur Förderung der Qualifizierung von Arbeitslosen hat ein<br />

Zuwendungsempfänger bei der Antragstellung seine Ausgaben für die Miete der<br />

Unterrichtsräume zu niedrig angegeben. Auf Antrag hat die Bewilligungsbehörde<br />

die Ausgabenposition „Verwaltungsgemeinkosten“ um rund 28 000 Euro redu-<br />

204 Vgl. <strong>EU</strong>-<strong>Report</strong> <strong>deutscher</strong> Rechnungshöfe 2008, S. 166 ff., Tz. 2.

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