EU-Report 2012 deutscher Rechnungshöfe - Landesrechnungshof ...
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von der <strong>EU</strong> erstattet worden wären, ist Berlin bis zum 31. Dezember 2010 für die<br />
Vorfinanzierung unter Berücksichtigung des Zinsvorteils aus dem Vorschuss ein<br />
Zinsnachteil von mindestens 6,3 Mio. Euro entstanden.<br />
Der Rechnungshof hat die Erwartung geäußert, dass die für Wirtschaft zuständige<br />
Senatsverwaltung einen geregelten und kontinuierlichen Einsatz des IT-<br />
Begleitsystems sicherstellt, um künftige Erstattungen der EFRE-Mittel durch die<br />
Kommission nicht zu gefährden.<br />
(3) Die Senatsverwaltung hat entgegnet, dass sie bei ihrem Vorgehen an dem Projektmanagementhandbuch<br />
der Berliner Verwaltung orientiert habe. Für die<br />
Hauptuntersuchung mit der Erstellung des Feinkonzepts sei aber nicht das typische<br />
Phasenkonzept, sondern ein diskursiver Prozess mit dem Auftragnehmer gewählt<br />
worden. Sie hat ferner ausgeführt, dass die Kernmodule des IT-Systems bereits<br />
im August 2010 einsatzfähig gewesen seien und lediglich ergänzende Module<br />
noch Mängel aufgewiesen hätten, sodass bereits zu diesem Zeitpunkt das IT-<br />
System den Anforderungen der <strong>EU</strong>-Strukturverordnungen entsprochen habe. Die<br />
Verzögerungen bei der Altdatenmigration gehen nach den Einlassungen der Senatsverwaltung<br />
nicht auf Mängel in dem Migrationskonzept zurück, sondern seien<br />
durch nicht vorhersehbaren Aufwand für die Überprüfung und Aufbereitung der<br />
in den externen operationellen Systemen enthaltenen Daten entstanden.<br />
(4) Die Ausführungen der Senatsverwaltung entkräften die Beanstandungen des<br />
Rechnungshofs nicht. Vielmehr bestätigen sie im Wesentlichen die Prüfungsfeststellungen<br />
des Rechnungshofs – insbesondere, dass es beim Aufbau des VKS für<br />
den EFRE Berlin zu erheblichen Verzögerungen gekommen ist.<br />
Der Rechnungshof erwartet, dass die Senatsverwaltung<br />
einen geregelten und kontinuierlichen Einsatz des IT-Begleitsystems sicherstellt,<br />
um Erstattungen der EFRE-Mittel durch die Kommission nicht zu gefährden,<br />
und<br />
die Zahlungsanträge zeitnah - mindestens jedoch vier Anträge jährlich -<br />
stellt, damit weitere unnötige Zinsbelastungen des Landes Berlin vermieden<br />
werden.<br />
(5) Der Rechnungshof hat das Thema in seinen Jahresbericht <strong>2012</strong> aufgenommen.<br />
Es wird Gegenstand parlamentarischer Beratungen sein.