EU-Report 2012 deutscher Rechnungshöfe - Landesrechnungshof ...
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2.3.1.3 Verstärkung des Defizitverfahrens<br />
Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, für die ein übermäßiges Defizit festgestellt<br />
worden ist, sollen einer genaueren Überwachung unterworfen werden, bei<br />
der sie über ihren jährlichen Haushaltsvollzug zu berichten haben.<br />
2.3.2 Überwachung von Euro-Staaten mit gravierender Instabilität<br />
Die Kommission 32 möchte die Aufgaben sekundärrechtlich verankern, die ihr in<br />
den Verträgen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und des<br />
Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zugedacht sind.<br />
Die hier vorgesehene „genauere Überwachung“ soll u. a. eine Pflicht des Mitgliedstaates<br />
umfassen, in Absprache mit der Kommission unter Einschaltung der<br />
Europäischen Zentralbank (EZB) ein makroökonomisches Anpassungsprogramm<br />
zu erarbeiten. Dieses wäre vom Rat zu beschließen und dessen Durchführung von<br />
der Kommission zu überwachen. Ein solches Anpassungsprogramm träte vorübergehend<br />
an die Stelle eines makroökonomischen Überwachungsverfahrens.<br />
2.3.3 Rechtsetzungsverfahren<br />
Die Vorschläge der Kommission zum Two-Pack werden in Rat und Europäischem<br />
Parlament (EP) kontrovers diskutiert. Inwieweit sie Niederschlag in das unionsrechtliche<br />
Rahmenwerk finden werden, bleibt abzuwarten.<br />
2.4 Das Europäische Semester<br />
Das Frühwarnsystem ist in das Europäische Semester eingebettet. Kernelement<br />
des Instruments ist, die bisher getrennten Verfahren der haushaltspolitischen Koordinierung<br />
nach dem SWP sowie der Strukturreformen nach der Strategie Europa<br />
2020 zusammenzuführen.<br />
Das Europäische Semester ist ein Überwachungszyklus, der erstmals im Jahr 2011<br />
die verschiedenen Bereiche der wirtschaftspolitischen Koordinierung zusammenfasst.<br />
An die Stelle nachträglicher Bewertung der nationalen Haushaltsplanungen<br />
durch Kommission und Rat tritt ein ständiger Austausch zwischen der Kommission<br />
und dem Rat einerseits sowie den Mitgliedstaaten andererseits als vorbeugende<br />
Überwachung. Dieses Vorgehen soll es ermöglichen, im Vorfeld Prioritäten zu<br />
setzen und Probleme rechtzeitig zu erkennen. Das Europäische Semester ist ein<br />
32 (KOM(2011) 819).