EU-Report 2012 deutscher Rechnungshöfe - Landesrechnungshof ...
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Auch die Fördermaßnahmen der Dorferneuerung tragen in den „Zentralen Orten“<br />
und ihren Gemeinden dazu bei.<br />
Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (Ministerium) hat in einer Förderrichtlinie<br />
geregelt, dass die Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung<br />
den Förderungen im Rahmen der Dorferneuerung zugrunde gelegt<br />
werden sollen.<br />
Der Rechnungshof hat festgestellt, dass das Ministerium von den Fördermitteln<br />
von 382,8 Mio. Euro lediglich einen Anteil von 28 % (107,9 Mio. Euro) in den<br />
Gemeinden und Orten mit zentraler Funktion eingesetzt und diese damit nicht<br />
schwerpunktmäßig – wie im Landesentwicklungsplan festgelegt – berücksichtigt<br />
hat.<br />
Nach Auffassung des Rechnungshofes hätte das Land bereits auf Grundlage der in<br />
der Förderperiode 2000 bis 2006 geltenden Förderbestimmungen der <strong>EU</strong> und des<br />
Bundes sowie der Erkenntnisse zur demographischen Entwicklung im ländlichen<br />
Raum die bisher praktizierte „Breitenförderung“ ländlicher Orte auf eine<br />
„Schwerpunktförderung von Orten mit zentraler Funktion“ ausrichten können.<br />
Damit hätte das Land auch eine nachhaltige Wirkung und einen langfristigen Erfolg<br />
der Förderung unterstützt.<br />
Der Rechnungshof hatte im Februar 2008 das Ministerium im Rahmen der Anhörung<br />
zur neuen Förderrichtlinie für die Förderperiode 2007 bis 2013 gebeten, der<br />
demographischen Entwicklung und der damit einhergehenden Landesentwicklungspolitik<br />
innerhalb der Zuwendungsvoraussetzungen für das Gesamtfördervolumen<br />
ein größeres Gewicht zu geben.<br />
Voraussetzungen und Grundlagen der Förderung<br />
Nach der Richtlinie sollten die Fördermaßnahmen auf der Grundlage einer Dorferneuerungs-<br />
oder Dorfentwicklungsplanung durchgeführt werden. Darüber hinaus<br />
mussten die Orte in das Dorferneuerungsprogramm des Landes aufgenommen<br />
sein. Sie durften eine Einwohnerzahl von 2 500 nicht überschreiten.<br />
Die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (Ämter) haben in einigen<br />
Fällen Fördergegenstände und Projekte ohne ausreichende Beachtung der<br />
Dorferneuerungsplanungen und der weiteren Voraussetzungen gefördert.