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EU-Report 2012 deutscher Rechnungshöfe - Landesrechnungshof ...

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Auch die Fördermaßnahmen der Dorferneuerung tragen in den „Zentralen Orten“<br />

und ihren Gemeinden dazu bei.<br />

Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt (Ministerium) hat in einer Förderrichtlinie<br />

geregelt, dass die Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung<br />

den Förderungen im Rahmen der Dorferneuerung zugrunde gelegt<br />

werden sollen.<br />

Der Rechnungshof hat festgestellt, dass das Ministerium von den Fördermitteln<br />

von 382,8 Mio. Euro lediglich einen Anteil von 28 % (107,9 Mio. Euro) in den<br />

Gemeinden und Orten mit zentraler Funktion eingesetzt und diese damit nicht<br />

schwerpunktmäßig – wie im Landesentwicklungsplan festgelegt – berücksichtigt<br />

hat.<br />

Nach Auffassung des Rechnungshofes hätte das Land bereits auf Grundlage der in<br />

der Förderperiode 2000 bis 2006 geltenden Förderbestimmungen der <strong>EU</strong> und des<br />

Bundes sowie der Erkenntnisse zur demographischen Entwicklung im ländlichen<br />

Raum die bisher praktizierte „Breitenförderung“ ländlicher Orte auf eine<br />

„Schwerpunktförderung von Orten mit zentraler Funktion“ ausrichten können.<br />

Damit hätte das Land auch eine nachhaltige Wirkung und einen langfristigen Erfolg<br />

der Förderung unterstützt.<br />

Der Rechnungshof hatte im Februar 2008 das Ministerium im Rahmen der Anhörung<br />

zur neuen Förderrichtlinie für die Förderperiode 2007 bis 2013 gebeten, der<br />

demographischen Entwicklung und der damit einhergehenden Landesentwicklungspolitik<br />

innerhalb der Zuwendungsvoraussetzungen für das Gesamtfördervolumen<br />

ein größeres Gewicht zu geben.<br />

Voraussetzungen und Grundlagen der Förderung<br />

Nach der Richtlinie sollten die Fördermaßnahmen auf der Grundlage einer Dorferneuerungs-<br />

oder Dorfentwicklungsplanung durchgeführt werden. Darüber hinaus<br />

mussten die Orte in das Dorferneuerungsprogramm des Landes aufgenommen<br />

sein. Sie durften eine Einwohnerzahl von 2 500 nicht überschreiten.<br />

Die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (Ämter) haben in einigen<br />

Fällen Fördergegenstände und Projekte ohne ausreichende Beachtung der<br />

Dorferneuerungsplanungen und der weiteren Voraussetzungen gefördert.

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