EU-Report 2012 deutscher Rechnungshöfe - Landesrechnungshof ...
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(sogenannter Demografie-Check) vorzunehmen. Hierzu gehören die Investitionen<br />
im Bereich der Kindertagesstätten, die einer langfristig orientierten Bedarfsanalyse<br />
unterliegen.<br />
Die Prüfung des Rechnungshofes war teilweise dadurch eingeschränkt, dass das<br />
Ministerium für Arbeit und Soziales (Ministerium) vom Rechnungshof abgeforderte<br />
Unterlagen zunächst nicht zur Verfügung gestellt hat. So sind z. B. für die<br />
Prüfung Unterlagen zur Programmierung der <strong>EU</strong>-Mittel sowie zur Entwicklung<br />
des Demografie-Checks trotz Anforderung nicht vorgelegt worden.<br />
Nach den Feststellungen des Rechnungshofes erhielten die Einrichtungsträger<br />
nach Beendigung des Auswahlverfahrens im Zeitraum August bis Oktober 2008<br />
eine Förderwürdigkeitszusage oder -absage. Erst danach waren die Hauptanträge<br />
mit detaillierten Kostenberechnungen usw. einzureichen. Im Ergebnis führte dies<br />
zu einer Verteuerung der Maßnahmen u. a. aufgrund allgemeiner Preissteigerungen<br />
und detaillierter Kostenberechnungen. Daneben trat nach Aussage der Verwaltung<br />
ein Zeitverzug in der Abarbeitung der Investitionsmaßnahmen von mindestens<br />
einem Jahr ein. Zudem sind durch dieses Verfahren notwendige Investitionen<br />
verzögert worden.<br />
Die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der Jugendhilfe sind<br />
nach landesrechtlichen Bestimmungen für die Vorhaltung einer an den Bedürfnissen<br />
von Familien und Kindern orientierten, konzeptionell vielfältigen, leistungsfähigen,<br />
zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen Struktur von Tageseinrichtungen<br />
verantwortlich. Dazu ist eine entsprechende Bedarfsplanung erforderlich.<br />
172 Das zuständige Ministerium wies eine Kommune darauf hin, dass das Verfahren<br />
nicht realisierbar sei „ohne eine sachgemäße Stellungnahme der Jugendämter<br />
zu den einzelnen Maßnahmen, durch die es zu einer gewissen Vorauswahl<br />
kommen wird.“ Eine Investition sei dann als prioritär einzuordnen, wenn sie „Gegenstand<br />
eines breit angelegten und alle berechtigten Interessen berücksichtigenden<br />
Entscheidungsprozesses ist.“ Dennoch lagen für die Investitionsentscheidungen<br />
keine zwischen den am Verfahren Beteiligten abgestimmten Bedarfsplanungen<br />
vor. Zudem sind die von den örtlichen Trägern der Jugendhilfe abgeforderten<br />
Stellungnahmen bei den Auswahlentscheidungen nicht berücksichtigt worden.<br />
172 Vgl. § 80 Sozialgesetzbuch VIII.