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EU-Report 2012 deutscher Rechnungshöfe - Landesrechnungshof ...

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sogenannten „Zusammenfassenden Meldungen“ ihre innergemeinschaftlichen<br />

Lieferungen anzuzeigen. Mit frühzeitig zur Verfügung stehenden Daten können<br />

innergemeinschaftliche Warenbewegungen besser kontrolliert werden.<br />

Zudem können die Mitgliedstaaten ein elektronisches Datenbanksystem nutzen,<br />

um Umsatzsteuerbetrugsmodelle zu bekämpfen. Wie wirksam dieses System ist<br />

hängt stark davon ab, in welcher Menge und Qualität die Mitgliedstaaten Daten<br />

zur Verfügung stellen.<br />

Die Rechnungshöfe der Tschechischen Republik und Deutschlands prüften gemeinsam<br />

die Umsatzsteuerkontrolle innergemeinschaftlicher Warenbewegungen<br />

in ihren Ländern.<br />

Bei ihrer ersten Prüfung im Jahr 2006 untersuchten sie parallel, wie die Finanzbehörden<br />

im jeweiligen Land die Umsatzsteuer verwalten. Hierzu verfassten sie einen<br />

gemeinsamen Bericht. Die beiden Rechnungshöfe stellten fest, dass die Finanzbehörden<br />

schneller zuverlässige Informationen für die Besteuerung innergemeinschaftlicher<br />

Lieferungen benötigten. Sie empfahlen unter anderem, das Gemeinschaftsrecht<br />

zu ändern, damit die Unternehmer die Zusammenfassenden<br />

Meldungen nicht vierteljährlich, sondern monatlich abgeben. Zudem regten die<br />

beiden Rechnungshöfe an, dass sich die Mitgliedstaaten über Ansätze und Kriterien<br />

eines Risikomanagements austauschen, um Umsatzsteuerbetrug frühzeitiger<br />

aufdecken zu können.<br />

Die beiden Rechnungshöfe untersuchten nun mit einer weiteren Prüfung, wie ihre<br />

Empfehlungen aufgegriffen wurden.<br />

Im Dezember 2008 erließ die Europäische Kommission eine Richtlinie, wonach<br />

ab dem 1. Januar 2010 die Zusammenfassenden Meldungen für innergemeinschaftliche<br />

Lieferungen oberhalb einer bestimmten Betragsgrenze monatlich abzugeben<br />

sind. Die Rechnungshöfe stellten fest, dass nur die Tschechische Republik<br />

diese Vorgabe fristgerecht in nationales Recht umgesetzt hatte. In Deutschland<br />

trat die Pflicht zur Abgabe einer monatlichen Zusammenfassenden Meldung zum<br />

1. Juli 2010 in Kraft. Seitdem müssen auch deutsche Unternehmer monatliche Zusammenfassende<br />

Meldungen abgeben. Im ersten Halbjahr 2010 übermittelte<br />

Deutschland den anderen Mitgliedstaaten die Daten innergemeinschaftlicher Warenbewegungen<br />

noch vierteljährlich. Die Daten der anderen Länder nahm es dagegen<br />

bereits im Monatsturnus entgegen.

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