EU-Report 2012 deutscher Rechnungshöfe - Landesrechnungshof ...
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sogenannten „Zusammenfassenden Meldungen“ ihre innergemeinschaftlichen<br />
Lieferungen anzuzeigen. Mit frühzeitig zur Verfügung stehenden Daten können<br />
innergemeinschaftliche Warenbewegungen besser kontrolliert werden.<br />
Zudem können die Mitgliedstaaten ein elektronisches Datenbanksystem nutzen,<br />
um Umsatzsteuerbetrugsmodelle zu bekämpfen. Wie wirksam dieses System ist<br />
hängt stark davon ab, in welcher Menge und Qualität die Mitgliedstaaten Daten<br />
zur Verfügung stellen.<br />
Die Rechnungshöfe der Tschechischen Republik und Deutschlands prüften gemeinsam<br />
die Umsatzsteuerkontrolle innergemeinschaftlicher Warenbewegungen<br />
in ihren Ländern.<br />
Bei ihrer ersten Prüfung im Jahr 2006 untersuchten sie parallel, wie die Finanzbehörden<br />
im jeweiligen Land die Umsatzsteuer verwalten. Hierzu verfassten sie einen<br />
gemeinsamen Bericht. Die beiden Rechnungshöfe stellten fest, dass die Finanzbehörden<br />
schneller zuverlässige Informationen für die Besteuerung innergemeinschaftlicher<br />
Lieferungen benötigten. Sie empfahlen unter anderem, das Gemeinschaftsrecht<br />
zu ändern, damit die Unternehmer die Zusammenfassenden<br />
Meldungen nicht vierteljährlich, sondern monatlich abgeben. Zudem regten die<br />
beiden Rechnungshöfe an, dass sich die Mitgliedstaaten über Ansätze und Kriterien<br />
eines Risikomanagements austauschen, um Umsatzsteuerbetrug frühzeitiger<br />
aufdecken zu können.<br />
Die beiden Rechnungshöfe untersuchten nun mit einer weiteren Prüfung, wie ihre<br />
Empfehlungen aufgegriffen wurden.<br />
Im Dezember 2008 erließ die Europäische Kommission eine Richtlinie, wonach<br />
ab dem 1. Januar 2010 die Zusammenfassenden Meldungen für innergemeinschaftliche<br />
Lieferungen oberhalb einer bestimmten Betragsgrenze monatlich abzugeben<br />
sind. Die Rechnungshöfe stellten fest, dass nur die Tschechische Republik<br />
diese Vorgabe fristgerecht in nationales Recht umgesetzt hatte. In Deutschland<br />
trat die Pflicht zur Abgabe einer monatlichen Zusammenfassenden Meldung zum<br />
1. Juli 2010 in Kraft. Seitdem müssen auch deutsche Unternehmer monatliche Zusammenfassende<br />
Meldungen abgeben. Im ersten Halbjahr 2010 übermittelte<br />
Deutschland den anderen Mitgliedstaaten die Daten innergemeinschaftlicher Warenbewegungen<br />
noch vierteljährlich. Die Daten der anderen Länder nahm es dagegen<br />
bereits im Monatsturnus entgegen.