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EU-Report 2012 deutscher Rechnungshöfe - Landesrechnungshof ...

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- 199 -<br />

Finanzbehörde ergebe. <strong>EU</strong>-rechtlich sei lediglich eine Subsidiarität öffentlicher<br />

Mittel insgesamt gegenüber privaten Mitteln gefordert.<br />

Der Rechnungshof teilt die Auffassung der Behörden zum Prinzip der Fehlbedarfsfinanzierung<br />

nicht. Schon das <strong>EU</strong>-rechtliche Subsidiaritätsprinzip gebietet,<br />

nationale Mittel vorrangig gegenüber <strong>EU</strong>-Mitteln einzusetzen. 190 Die zentralen<br />

Mittel der Finanzbehörde sind hiervon nicht ausgenommen, weil es sich bei ihnen<br />

um einen Bestandteil der nationalen Kofinanzierung handelt. Im Übrigen hat die<br />

Arbeitsbehörde mit ihren Bewilligungsbescheiden über die ESF-Mittel gegenüber<br />

der Justizbehörde das Zuwendungsrecht für verbindlich erklärt. Im Falle der Fehlbedarfsfinanzierung<br />

dürfen solche Zuwendungen deshalb erst in Anspruch genommen<br />

werden, wenn die vorgesehenen eigenen und sonstigen Mittel der Zuwendungsempfänger<br />

verbraucht sind.<br />

Der Rechnungshof hat das Vorgehen von Justizbehörde und Arbeitsbehörde als<br />

Verstoß gegen <strong>EU</strong>-Vorgaben und hamburgisches Haushaltsrecht beanstandet und<br />

gefordert, dass die<br />

Justizbehörde künftig den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachtet,<br />

Justizbehörde und die Arbeitsbehörde die Vorschriften zur Fehlbedarfsfinanzierung<br />

einhalten und<br />

Arbeitsbehörde mithilfe aktualisierter Zielwerte die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit<br />

von Projekten ermöglicht, die Projektabrechnungen korrigiert<br />

und rechtsgrundlos gewährte ESF-Mittel von der Justizbehörde zurückfordert.<br />

Die Arbeitsbehörde hat zugesagt, die versäumte Anpassung der Teilnehmerzielwerte<br />

für das laufende Projekt in Abstimmung mit der Justizbehörde nachzuholen<br />

(siehe oben). Sie hat zudem eingeräumt, dass sie die Feststellungen des Wirtschaftsprüfers<br />

zum Anlass für weitere Überprüfungen hinsichtlich nicht verbrauchter<br />

hamburgischer Haushaltsmittel hätte nehmen müssen (siehe oben).<br />

Die Justizbehörde will die nicht mehr benötigten zentralen Haushaltsmittel nach<br />

Ablauf der Abrechnungsperiode zurückerstatten.<br />

190<br />

Vgl. u. a. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Förderhandbuch zum ESF- Programm,<br />

5.2.1 Fehlbedarfsfinanzierung.

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