EU-Report 2012 deutscher Rechnungshöfe - Landesrechnungshof ...
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- 199 -<br />
Finanzbehörde ergebe. <strong>EU</strong>-rechtlich sei lediglich eine Subsidiarität öffentlicher<br />
Mittel insgesamt gegenüber privaten Mitteln gefordert.<br />
Der Rechnungshof teilt die Auffassung der Behörden zum Prinzip der Fehlbedarfsfinanzierung<br />
nicht. Schon das <strong>EU</strong>-rechtliche Subsidiaritätsprinzip gebietet,<br />
nationale Mittel vorrangig gegenüber <strong>EU</strong>-Mitteln einzusetzen. 190 Die zentralen<br />
Mittel der Finanzbehörde sind hiervon nicht ausgenommen, weil es sich bei ihnen<br />
um einen Bestandteil der nationalen Kofinanzierung handelt. Im Übrigen hat die<br />
Arbeitsbehörde mit ihren Bewilligungsbescheiden über die ESF-Mittel gegenüber<br />
der Justizbehörde das Zuwendungsrecht für verbindlich erklärt. Im Falle der Fehlbedarfsfinanzierung<br />
dürfen solche Zuwendungen deshalb erst in Anspruch genommen<br />
werden, wenn die vorgesehenen eigenen und sonstigen Mittel der Zuwendungsempfänger<br />
verbraucht sind.<br />
Der Rechnungshof hat das Vorgehen von Justizbehörde und Arbeitsbehörde als<br />
Verstoß gegen <strong>EU</strong>-Vorgaben und hamburgisches Haushaltsrecht beanstandet und<br />
gefordert, dass die<br />
Justizbehörde künftig den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachtet,<br />
Justizbehörde und die Arbeitsbehörde die Vorschriften zur Fehlbedarfsfinanzierung<br />
einhalten und<br />
Arbeitsbehörde mithilfe aktualisierter Zielwerte die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit<br />
von Projekten ermöglicht, die Projektabrechnungen korrigiert<br />
und rechtsgrundlos gewährte ESF-Mittel von der Justizbehörde zurückfordert.<br />
Die Arbeitsbehörde hat zugesagt, die versäumte Anpassung der Teilnehmerzielwerte<br />
für das laufende Projekt in Abstimmung mit der Justizbehörde nachzuholen<br />
(siehe oben). Sie hat zudem eingeräumt, dass sie die Feststellungen des Wirtschaftsprüfers<br />
zum Anlass für weitere Überprüfungen hinsichtlich nicht verbrauchter<br />
hamburgischer Haushaltsmittel hätte nehmen müssen (siehe oben).<br />
Die Justizbehörde will die nicht mehr benötigten zentralen Haushaltsmittel nach<br />
Ablauf der Abrechnungsperiode zurückerstatten.<br />
190<br />
Vgl. u. a. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Förderhandbuch zum ESF- Programm,<br />
5.2.1 Fehlbedarfsfinanzierung.