Uvp-Verfahren zu den Ausweichbahnh
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Steirische Ostbahn<br />
4.1.4 Querschnittsgestaltung<br />
Der Abstand der Gleisachsen in <strong>den</strong> zweigleisigen Abschnitten beträgt mind. 4,70 m. Die Breite<br />
des Bahnkörpers beträgt mindestens 9,80 m (unter Berücksichtigung des Randweges und<br />
Kabeltrogs).<br />
Die sonstigen Bahnhofsgleise haben untereinander und <strong>zu</strong> <strong>den</strong> durchgehen<strong>den</strong> Streckengleisen<br />
einen Mindestabstand von 4,75 m, meist jedoch größer. Die Bedienungsräume sind entsprechend<br />
dem Betriebskonzept an <strong>den</strong> Gleisen angeordnet.<br />
Neben <strong>den</strong> Streckengleisen sind Randwege vorgesehen die auch als Zugänge verwendet wer<strong>den</strong><br />
und daher eine Breite von 0,60 m aufweisen. Bei <strong>den</strong> Gleisen mit Geschwindigkeit bis 100 km/h<br />
beträgt der seitliche Abstand von der Gleisachse bis <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Einbauten 2,70 m.<br />
In der Querschnittsgestaltung sind eine allfällige künftige Elektrifizierung der Strecke (nicht<br />
Gegenstand des Gutachtens) sowie die optionale Errichtung von Lärmschutzwän<strong>den</strong><br />
berücksichtigt.<br />
Begleitend wird im Einschnitt ein Graben <strong>zu</strong>r schadlosen Ableitung der am Bahnkörper anfallen<strong>den</strong><br />
Wässer errichtet.<br />
4.1.5 Bahnsteige<br />
Bahnhof Takern: Der Bahnsteig wird als Inselbahnsteig mit schienengleichen Bahnsteig<strong>zu</strong>gang<br />
ausgebildet. Die Bahnsteigkante liegt 55 cm über SOK.<br />
Bahnhof Laßnitzthal: Der Bahnsteig wird als Inselbahnsteig mit schienengleichen Bahnsteig<strong>zu</strong>gang<br />
ausgebildet. Die Bahnsteigkante liegt 55 cm über SOK.<br />
Haltestelle Hart bei Graz: Der Bahnsteig wird als Randbahnsteig ausgebildet. Die Bahnsteigkante<br />
liegt 55 cm über SOK.<br />
Die Nutzlänge aller Bahnsteige beträgt in allen Bahnhöfen 160 m. Der Bahnhof Autal ist nur ein<br />
<strong>Ausweichbahnh</strong>of ohne Personenverkehr. Bahnsteige sind nicht vorgesehen.<br />
Die Kennzeichnung des Gefahrenraums erfolgt in einem Abstand von 2,30 m von der Gleisachse.<br />
Die Bahnsteigkante wird gemäß DV B50 Punkt 13.6.1.1 einteilig nach Regelplan UB5.11<br />
ausgeführt.<br />
Die Bahnsteig<strong>zu</strong>gänge in <strong>den</strong> Bahnhöfen Takern und Laßnitzthal wer<strong>den</strong> als niveaugleicher<br />
Bahnsteig<strong>zu</strong>gang ausgebildet.<br />
4.1.6 Stützmauern und Durchlässe<br />
Stützmauern: Die Stützmauern wer<strong>den</strong> entsprechend Regelzeichnung ausgebildet und mit<br />
Brückengeländern versehen. Drainagen und Entwässerungen in <strong>den</strong> Mauern sind vorgesehen. Bei<br />
der Ausbildung der Stützmauern wird die optionale Errichtung von Lärmschutzwän<strong>den</strong><br />
berücksichtigt. Der Abstand von der Gleisachse <strong>zu</strong>r Außenkante der Stützmauer beträgt<br />
mindestens 4,86 m.<br />
§31a-Gutachten Seite 24