Uvp-Verfahren zu den Ausweichbahnh
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Steirische Ostbahn<br />
5 Begutachtung<br />
5.1 Eisenbahntechnik inklusive konstruktiver Ingenieurbau<br />
Der vorliegende Entwurf des Einreichprojektes 2009 „Steirische Ostbahn“ wurde gemäß §31a<br />
EisbG aus der Sicht des Teilfachgebietes Eisenbahnbautechnik inklusive konstruktiver<br />
Ingenieurbau anhand der angeführten Prüfungsunterlagen und der angeführten Regelwerke aus<br />
eisenbahnbautechnischer Sicht hinsichtlich <strong>den</strong> Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des<br />
Betriebes und Verkehrs geprüft und <strong>zu</strong>r Ausführung für geeignet befun<strong>den</strong>.<br />
5.1.1 Bauverbots-, Gefährdungs- und Feuerungsbereich<br />
Aus eisenbahnbautechnischer Sicht bestehen keine Gefährdungen der geplanten Bahnanlagen<br />
durch die in <strong>den</strong> in §§ 42, 43 und 43a EisenbG 1957 i.d.g.F. bezeichneten Bereiche. Die in diesen<br />
Bereichen liegen<strong>den</strong> Objekte wur<strong>den</strong> bei der Planung der Eisenbahnanlagen berücksichtigt.<br />
5.1.2 Trassierung<br />
Aufgrund der Geschwindigkeiten sind im gesamten Projekt wer<strong>den</strong> für das Projekt<br />
Übergangsbögen und Überhöhungen vorgesehen, die einer Rampenneigung von 1:10v entspricht.<br />
Der kleinste Radius beträgt im gegenständlichen Projekt R = 220 m in einem abzweigen<strong>den</strong> Gleis.<br />
Die Grenzwerte für Überhöhungsfehlbeträge, und die abrupte Änderung der Fehlüberhöhung in<br />
Weichen wer<strong>den</strong> nach RVE 05.00.01 eingehalten. Die <strong>zu</strong>m Einsatz kommen<strong>den</strong> Einfachweichen,<br />
Außenbogen- und Innenbogenweichen entsprechen <strong>den</strong> normativen Vorgaben.<br />
Die Längsneigungen beträgt entsprechend des Bestandes bzw. der Anpassung an <strong>den</strong> Bestand<br />
maximal 15,38 ‰ und erfüllen die Vorgabe der RVE 05.00.01. Der minimale <strong>zu</strong>r Anwendung<br />
kommende Ausrundungsradius bei Neigungswechsel beträgt R = 5000 m. In Weichenbereichen<br />
kommen keine Ausrundungsradien <strong>zu</strong>r Anwendung. Alle Neigungen und auch Krümmungen im<br />
Aufriss (Ausrundungsradien) der durchgehen<strong>den</strong> Gleise entsprechen <strong>den</strong> Vorgaben der RVE<br />
05.00.01 Linienführung von Gleisen.<br />
5.1.3 Weichen<br />
Die <strong>zu</strong>m Einsatz kommen<strong>den</strong> Einfachweichen sowie die Innen- und Außenbogenweichen<br />
entsprechen <strong>den</strong> normativen Vorgaben. Die Überhöhungsänderungen, Überhöhungsfehlbeträge<br />
im durchgehen<strong>den</strong> Hauptgleis sowie im abzweigen<strong>den</strong> Strang sind nach <strong>den</strong><br />
Trassierungsvorschriften geplant. Im gesamten Projektsabschnitt wer<strong>den</strong> nur dort, wo es aufgrund<br />
von Zwangspunkten notwendig ist, Außen- oder Innenbogenweichen eingesetzt.<br />
Die <strong>zu</strong>m Einsatz kommen<strong>den</strong> Weichen entsprechen dem Stand der Technik.<br />
5.1.4 Unterbau und Oberbau<br />
Gegen die geplante Gestaltung des Oberbaues entsprechend <strong>den</strong> Regelausführungen besteht<br />
kein Einwand. Die Schotterbettstärke von mindestens 55 cm und die Schotterkörnung I entspricht<br />
<strong>den</strong> Mindestvorgaben der RVE 05.00.02 für Streckenrang D4 . Die Herstellung eines Gleiskörpers<br />
mit Schienenform 60E1 sowie 49E1 (lückenlos verschweißtes Gleis, Schiene Type 49E1 in<br />
§31a-Gutachten Seite 44