Uvp-Verfahren zu den Ausweichbahnh
Uvp-Verfahren zu den Ausweichbahnh
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Steirische Ostbahn<br />
für behinderte Personen ist durch die Lage des Randbahnsteiges an der Reinhard-Machold-Straße<br />
problemlos möglich. Es sind hier zwei Behindertenparkplätze am Ende des Bahnsteiges<br />
vorgesehen. Außerdem ist hier schon derzeit eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h<br />
verordnet, sodass auch dadurch keine <strong>zu</strong>sätzlichen verkehrssteuern<strong>den</strong> Maßnahmen gesetzt<br />
wer<strong>den</strong> müssen.<br />
Auch für die Bauherstellung ist die Zufahrtssituation als günstig <strong>zu</strong> bezeichnen, da Materialan- und<br />
-abtransporte direkt von der Landesstraße möglich sind. Bei Durchführung der Arbeiten kann es im<br />
Bereich der mit 30 km/h beschränkten Gemeindestraße (Reinhard-Machold-Straße) <strong>zu</strong><br />
Beschränkungen kommen. Dies ist jedoch kurzfristig im Hinblick auf die gesamte<br />
Verkehrserschließung des Umfeldes ohne große Beeinträchtigung möglich.<br />
Im Bereich des Randbahnsteiges muss die Reinhold-Machold-Straße geringfügig nach Nor<strong>den</strong><br />
verschoben wer<strong>den</strong>.<br />
Südlich, also links der Bahn, wird zwischen Bahntrasse und L311 Autaler Straße eine neue Park &<br />
Ride-Anlage errichtet, die direkt von der Landesstraße aus erreichbar ist. Für die Zu- und Abfahrt<br />
auf der Ostseite der Park & Ride-Anlage ist eine Genehmigung der Landesstraßenverwaltung<br />
ein<strong>zu</strong>holen. Aufgrund der Anzahl der Stellplätze und der Verkehrsbelastung auf der Landesstraße<br />
erscheint die Anordnung einer Linksabbiegespur nicht erforderlich.<br />
Gesamthaft wird festgestellt, dass die geplanten neu <strong>zu</strong> errichten<strong>den</strong> Verkehrseinrichtungen <strong>den</strong><br />
einschlägigen Bestimmungen und Normen im Hinblick auf Anlageverhältnisse und Aufbau<br />
entsprechen und somit die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie der Bestand der Anlagen<br />
gewährleistet erscheinen.<br />
§31a-Gutachten Seite 53