Uvp-Verfahren zu den Ausweichbahnh
Uvp-Verfahren zu den Ausweichbahnh
Uvp-Verfahren zu den Ausweichbahnh
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Steirische Ostbahn<br />
5.7 Hochbautechnik<br />
5.7.1 Bauverbots-, Gefährdungs- und Feuerungsbereich<br />
Aus eisenbahnbautechnischer Sicht bestehen keine Gefährdungen der geplanten Bahnanlagen<br />
durch die in <strong>den</strong> in §§ 42, 43 und 43a EisenbG 1957 i.d.g.F. bezeichneten Bereiche. Die in diesen<br />
Bereichen liegen<strong>den</strong> Objekte wur<strong>den</strong> bei der Planung der Eisenbahnanlagen berücksichtigt.<br />
5.7.2 Bahnsteige<br />
Die Bahnsteigkanten entsprechen insbesondere <strong>den</strong> Vorgaben der DV B50 und <strong>den</strong> weiteren<br />
aktuellen Planungsgrundlagen und Dienstvorschriften der ÖBB bzw. der RVE. Die Warnstreifen<br />
sind auf <strong>den</strong> Bahnsteigen in entsprechendem Abstand vorgesehen.<br />
Die Überdachung der Bahnsteige als leichte Stahlkonstruktion mit integrierter Wartekoje entspricht<br />
<strong>den</strong> Vorgaben der Regelplanung. Die Bahnsteig<strong>zu</strong>gänge sind in ausreichender Breite bemessen,<br />
die Neigung der Zugangsrampen im Zuge der Bahnsteig<strong>zu</strong>gänge entspricht <strong>den</strong> Vorgaben der<br />
ÖNORM B 1600. Die Breite der Bahnsteige ist gem. <strong>den</strong> Planungsgrundlagen (DV B 50, Pkt. 13 –<br />
Bahnsteige) und der an<strong>zu</strong>wen<strong>den</strong><strong>den</strong> Normen ausreichend bemessen und berücksichtigt ebenfalls<br />
die erforderlichen Abmessungen nach ÖNORM B 1600.<br />
Auf Grund der Wahl der Baustoffe und des Tragsystems kann die Tragfähigkeit und<br />
Gebrauchstauglichkeit der Bahnsteigüberdachung grundsätzlich erwartet wer<strong>den</strong>. Die detaillierten<br />
Nachweise über Bemessung und Ausführung ist Gegenstand der Beurteilung von Unterlagen im<br />
Zuge des Betriebsbewilligungsverfahrens.<br />
Die Bahnsteigausrüstung entsprechen <strong>den</strong> Vorgaben der und Dienstvorschriften der ÖBB bzw.<br />
der RVE.<br />
Die vorgesehenen Wartekojen entsprichen <strong>den</strong> Vorgaben der Regelplanung und berücksichtigt die<br />
Parameter der ÖNORM B 1600 für barrierefreie Gestaltung. Die Beleuchtung der Bahnsteige folgt<br />
<strong>den</strong> Bestimmungen der ÖNORM EN 12464.<br />
5.7.3 Fußgängerstege<br />
Die Ausbildung der Tragwerke der Fußgängerstege in Stahlbauweise bzw. als Stahltragwerk mit<br />
Stahlbetonrippenplatten und Auflagerung auf Stahlbetonträgern sowie die Bemessung <strong>zu</strong>folge dem<br />
europäischen Normen des konstruktiven Ingenieurbaus entspricht dem Stand der Technik. Auf<br />
Grund der vorliegen<strong>den</strong> statischen Vorbemessung können die Fußgängerstege als ausreichend<br />
bemessen angesehen wer<strong>den</strong>.<br />
Auf Grund der Wahl der Baustoffe, des Tragsystems und des Ergebnisses der statischen<br />
Vorbemessung kann die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit der Fußgängerstege<br />
grundsätzlich erwartet wer<strong>den</strong>. Die detaillierten Nachweise über Bemessung und Ausführung sind<br />
Gegenstand der Beurteilung von Unterlagen im Zuge des Betriebsbewilligungsverfahrens.<br />
Die Abmessungen, Steigungsverhältnisse, lichte Weiten und lichte Höhen wur<strong>den</strong> entsprechend<br />
der gelten<strong>den</strong> Normen und Vorschriften festgelegt.<br />
§31a-Gutachten Seite 62