Uvp-Verfahren zu den Ausweichbahnh
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Steirische Ostbahn<br />
Errichtung der Park & Ride-Anlage dem Stand der Technik entsprechen. Die Ableitung der<br />
Oberflächenwässer erfolgt ohne <strong>zu</strong> erwartende mehr als geringfügige Veränderungen gegenüber<br />
dem Bestand und derartige Auswirkungen auf Grundwasser, Gewässer und fremde Rechte über<br />
drei Einleitpunkte in die Raab.<br />
Im Hinblick auf die Lage des Vorhabens im HQ30-Überflutungsbereich erscheint aus Sicht des<br />
Gutachters die Durchführung eines separaten Bewilligungsverfahrens erforderlich. In einem<br />
solchen <strong>Verfahren</strong> sollte auch der Einleitkonsens für die <strong>zu</strong>sätzliche Einleitmenge Eingang fin<strong>den</strong>!<br />
5.6.2 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Laßnitzthal<br />
Bezüglich der Hydrogeologie und Geologie liegen ausführliche und nachvollziehbare<br />
Dokumentationen und Unterlagen des Büro BGG vor. Gesamthaft ist daraus <strong>zu</strong> erkennen, dass im<br />
gegenständlichen Abschnitt der Ostbahn die Versickerungsraten des anstehen<strong>den</strong> Untergrundes<br />
vernachlässigbar gering sind, sodass aus Sicht des Wasserbaues bzw. der Entwässerung im<br />
Wesentlichen von der Ableitung der anfallen<strong>den</strong> Niederschlagswässer aus<strong>zu</strong>gehen ist.<br />
. Es ist daher das Projekt so aufgebaut, dass die anfallen<strong>den</strong> Oberflächenwässer, ähnlich dem<br />
Bestand, jedoch angepasst an die im Projekt vorgesehenen baulichen Maßnahmen in Bahngräben<br />
gesammelt und <strong>zu</strong> <strong>den</strong> bereits vorhan<strong>den</strong>en Ableitungsmöglichkeiten und Gerinnen geleitet<br />
wer<strong>den</strong>. Um die Bestandssituation, insbesondere im Bereich von Ableitungen, die über keine<br />
Reserven in der hydraulischen Leistungsfähigkeit verfügen, nicht mehr als geringfügig <strong>zu</strong> belasten<br />
bzw. <strong>zu</strong> beeinträchtigen, sind Retentionsmaßnahmen bzw. entsprechende <strong>zu</strong>sätzliche Ableitungen<br />
vorgesehen.<br />
Im Konkreten ist für <strong>den</strong> Bereich des <strong>Ausweichbahnh</strong>ofes Laßnitzthal Folgendes fest<strong>zu</strong>stellen:<br />
• Der östlichste Teil des Bahngrabens rechts der Bahn wird an <strong>den</strong> bestehen<strong>den</strong><br />
Bahngraben angeschlossen. Dieser Bahngraben mündet östlich des Baulosbeginns in<br />
einen bestehen<strong>den</strong> Bahndurchlass. Diese Wässer fließen über zwei Rohrdurchlässe DN<br />
400 und DN 500 unter der Laßnitzthalstraße, in weiterer Folge über ein offenes Gerinne bis<br />
<strong>zu</strong>r Autobahn, wo ein Durchlass DN 400 anschließt. Die Einleitmenge vergrößert sich in<br />
diesem Bereich durch das Projekt um 2,91 l/s. Aufgrund des verzögerten<br />
Abflussgeschehens aus dem Gleisbereich, der abflussverzögern<strong>den</strong> Wirkung der<br />
Bahngräben und des relativ langen Fließweges ist durch diese Vergrößerung der<br />
Ableitmenge keine mehr als geringfügige Auswirkung auf die weiterführen<strong>den</strong> Gerinne <strong>zu</strong><br />
erwarten. Dies ist aus Sicht des Gutachters bezüglich der Bestandseinleitmenge von<br />
146,69 l/s vernachlässigbar bzw. nicht mehr als geringfügig, weshalb negative<br />
Auswirkungen und Beeinflussungen fremder Rechte nicht <strong>zu</strong> erwarten sind.<br />
Zu ergänzen ist, dass der flachere Teil der Verrohrung DN 500 bereits im Bestand geringfügig<br />
überlastet ist, wobei die Erhöhung der Beaufschlagung um ca. 3 l/s die Situation de facto nicht<br />
relevant verändert. Auch der Autobahndurchlass DN 400 ist im Bestand deutlich <strong>zu</strong> klein<br />
bemessen. Auch hier ändert jedoch die Erhöhung um 3 l/s von 1.447 l/s auf 1450 l/s die<br />
bestehende Gesamtproblematik nicht mehr als geringfügig.<br />
• Bei km 224,860 ist die Errichtung eines Sicker-Retentionsbeckens für die Aufnahme der<br />
Wässer aus dem links der Bahn geplanten rund 225 m langen Bahngraben vorgesehen.<br />
Dieses Retentionsbecken ist inder Lage, die sich durch das Projekt ergebende Erhöhung<br />
der Ableitmenge für das Bemessungsereignis von 27,77 l/s auf 5 l/s <strong>zu</strong> reduduzieren.. Die<br />
Ableitung des retendierten Basisabflusses erfolgt über einen Rohrkanal DN 100 in <strong>den</strong><br />
nördlichen Straßengraben der L 365 Laßnitzthalstraße. In weiterer Folge wird ein<br />
bestehender Durchlass DN 400 genutzt, der südlich der L 365 in ein offenes Gerinne und in<br />
weiterer Folge in einen Autobahndurchlass DN 400 mündet. Die retendierte Ableitmenge<br />
von 5 l/s führt im weiteren Fließweg <strong>zu</strong> keiner mehr als geringfügigen Belastung bzw. <strong>zu</strong><br />
§31a-Gutachten Seite 58