Uvp-Verfahren zu den Ausweichbahnh
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Steirische Ostbahn<br />
Sicherungstechnik des Schwerpunktkonzeptes R10 ist für das vorliegende Einreichprojekt<br />
gegeben.<br />
6.2.4 Straßenverkehrstechnik<br />
Beim gegenständlichen Vorhaben handelt es sich um vier Einzelbauvorhaben <strong>zu</strong>r Herstellung<br />
einer Haltestelle und dreier <strong>Ausweichbahnh</strong>öfe. Für die Durchführung der Bauarbeiten sind an<br />
allen vier Angriffspunkten taugliche und im kurzen Weg an entsprechend geeignete Straßen<br />
(Landesstraßen) angebun<strong>den</strong>e Zufahrten vorhan<strong>den</strong>. Auch entsprechende Baustelleneinrichtungsflächen<br />
sind großteils auf Bahngrund verfügbar.<br />
Auch für <strong>den</strong> späteren Betrieb sind derartige Zufahrten und damit günstige Erreichbarkeiten der<br />
Anlagen vorhan<strong>den</strong>.<br />
Mit Ausnahme des <strong>Ausweichbahnh</strong>ofes Autal erfolgen bei allen anderen drei Teilprojekten geringfügige<br />
Verschwenkungen und Umbauten im Straßenbereich, die jedoch verkehrstechnisch<br />
unproblematisch sind und bei <strong>den</strong>en die Richtlinien und Normen für <strong>den</strong> Straßenbau erfüllt wer<strong>den</strong>.<br />
Das gleiche gilt für die geplanten Park & Ride-Anlagen bzw. die neu <strong>zu</strong> schaffen<strong>den</strong> Abstellflächen<br />
für Fahrräder, Motorräder und Behindertenparkplätze.<br />
Auch die Entwässerung der Verkehrsflächen entspricht aus verkehrstechnischer Sicht <strong>den</strong><br />
diesbezüglichen Vorschriften, die weiteren Aussagen sind Gegenstand des Kapitels Hydrologie,<br />
Hydrogeologie, Wasserbautechnik und Grundwasserschutz.<br />
Gesamthaft kann festgestellt wer<strong>den</strong>, dass im Bereich der Straßenverkehrstechnik die diesbezüglichen<br />
Vorschriften, Richtlinien und Önormen als eingehalten erscheinen, die geplanten Um-<br />
und Neubauten sinnvoll erscheinen und die Bedürfnisse des Verkehrs positiv beeinflussen.<br />
6.2.5 Eisenbahnbetrieb<br />
Das vorgelegte Betriebsprogramm wird mit dieser Bauausführung erfüllt.<br />
Die vorgelegten Entwurfsunterlagen wer<strong>den</strong> positiv beurteilt.<br />
Bezüglich der Vollständigkeit gemäß § 31b Abs. 1 wird aus gutachterlicher Sicht festgestellt, dass<br />
der <strong>zu</strong>r Erlangung der eisenbahnrechtlichen Genehmigungen gemäß EisbG vorgelegte Bauentwurf<br />
gesetzeskonform erstellt wurde.<br />
Es besteht daher aufgrund der vorliegen<strong>den</strong> Projektsunterlagen aus Sicht des Gutachters gegen<br />
die Erteilung der eisenbahnrechtlichen Genehmigungen gemäß EisbG 1957 idF BGBl. I Nr.<br />
125/2006 kein Einwand.<br />
6.2.6 Hydrologie, Hydrogeologie, Wasserbautechnik und<br />
Grundwasserschutz<br />
Beim gegenständlichen Vorhaben handelt es sich um vier Einzelbauvorhaben <strong>zu</strong>r Herstellung<br />
einer Haltestelle und dreier <strong>Ausweichbahnh</strong>öfe.<br />
Alle vier Einzelbaumaßnahmen liegen in geologisch bedingt sehr gering bis nicht sickerfähigen<br />
Bereichen, weshalb die Versickerung oder Verrieselung von Oberflächenwässern vernachlässigbar<br />
ist und die Entwässerungskonzepte auf die Ableitung dieser Wässer abstellen. In jenen Bereichen,<br />
wo durch die geplanten Maßnahmen mehr als geringfügige Erhöhungen der Oberflächenabflüsse<br />
entstehen wür<strong>den</strong> und die Vorflutsituation dadurch beeinträchtigt wer<strong>den</strong> könnte, wur<strong>den</strong><br />
entsprechende Retentionsmaßnahmen in Form von Becken und Staukanälen im Projekt vorgesehen.<br />
Mit Ausnahme der Neuerrichtung eines Ableitkanals <strong>zu</strong>r Raab im <strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern<br />
– St. Margarethen wer<strong>den</strong> generell bestehende Aus- und Ableitungen für die Oberflächen<br />
§31a-Gutachten Seite 66