Uvp-Verfahren zu den Ausweichbahnh
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Steirische Ostbahn<br />
entwässerung genutzt. Da diese altbestehen<strong>den</strong> Ableitungen bezüglich ihrer hydraulischen<br />
Leistungsfähigkeit und der rechtlichen Bestandsituation viele Unklarheiten aufweisen, wur<strong>den</strong> in<br />
diesem Bereich umfangreiche Erhebungen und Nachweise geführt, auf die die geplanten<br />
Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf Retention, abgestimmt wur<strong>den</strong>. Ziel dieser Abstimmung<br />
war die Feststellung, dass durch das Projekt keine mehr als geringfügigen Auswirkungen beim<br />
Bemessungsniederschlag (10jährliches Ereignis) auf derartige Bereiche <strong>zu</strong> erwarten sind.<br />
Neben <strong>den</strong> erwähnten Retentionsmaßnahmen und dem Ableitkanal in Takern – St. Margarethen<br />
hat sich dadurch die Notwendigkeit ergeben, im Bereich <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal <strong>zu</strong> einer<br />
bestehen<strong>den</strong> verrohrten Ableitung einen Entlastungskanal <strong>zu</strong> konzipieren.<br />
Unter <strong>den</strong> oben kurz <strong>zu</strong>sammengefassten projektsgemäßen Vorausset<strong>zu</strong>ngen kann daher<br />
<strong>zu</strong>sammenfassend aus wasserbautechnischer Sicht festgehalten wer<strong>den</strong>, dass durch die Oberflächenentwässerung<br />
und die damit im Zusammenhang stehen<strong>den</strong> Maßnahmen keine mehr als<br />
geringfügigen Auswirkungen auf bestehende Ableitungen, Gerinne und fremde Rechte <strong>zu</strong> erwarten<br />
sind.<br />
Aus qualitativer Hinsicht wird festgehalten, dass es sich bei <strong>den</strong> gegenständlichen Entwässerungsmaßnahmen<br />
um klassische Bahnwässer, Fahrbahnwässer und Wässer von PKW-Abstellflächen<br />
handelt, für die die geplanten Ableitmaßnahmen und Einleitungen in Vorfluter normgemäß<br />
geeignet sind. Durch die vernachlässigbar geringen Sickerraten in <strong>den</strong> Projektsgebieten, die<br />
dortigen Grundwasserverhältnisse und die geplanten Entwässerungsmaßnahmen erscheinen die<br />
Forderungen im Hinblick auf <strong>den</strong> Grundwasserschutz erfüllt.<br />
6.2.7 Hochbautechnik<br />
Die Beurteilung des Standes der Technik für Eisenbahnanlagen im Sinne §10 EisenbG 1957<br />
i.d.g.F. ist im Teil Gutachten im Detail beschrieben. Die Beurteilung der dem hochbaulichen<br />
Anlageteil <strong>zu</strong><strong>zu</strong>rechnen<strong>den</strong> eisenbahntechnischen Einrichtungen – sofern für die Beurteilung der<br />
Gewährleistung der Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes gem. der Anführung<br />
in § 31a EisenbG 1957 i.d.g.F. – ist im Teil Gutachten im Detail beschrieben.<br />
Die Bauentwurfsunterlagen für die Haltestelle Hart bei Graz, <strong>den</strong> <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal, die<br />
Bahnhöfe Bhf. Lasnitzthal und Bhf. Takern, für die Errichtung diverser Technikstandorte in <strong>den</strong><br />
vorgenannten Bahnhöfen und die Errichtung der Fußgängerstege in <strong>den</strong> Bahnhöfen Bhf.<br />
Lassnitzthal und Bhf. Takern entsprechen dem Stand der Technik und erfüllen die im<br />
Schwerpunktskonzept R10 hervorgehobenen Punkte des Arbeitnehmerschutzes sowie die<br />
Bestimmungen des Eisenbahngesetzes 1957 mit seinen Verordnungen. Das Projekt ist aus Sicht<br />
des bautechnischen Sachverständigen <strong>zu</strong>r Ausführung geeignet.<br />
§31a-Gutachten Seite 67