Uvp-Verfahren zu den Ausweichbahnh
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Steirische Ostbahn<br />
5.4 Straßenverkehrstechnik<br />
5.4.1 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern – St. Margarethen<br />
Die Zufahrt <strong>zu</strong>m Projektsgebiet erfolgt von der Landesstraße B68 Feldbacherstraße über die<br />
Bahnstraße bis <strong>zu</strong>m St. Margarethen-Takern-Weg. Es wird dabei unmittelbar südlich des<br />
Projektsgebietes die Ostbahn über eine bestehende lichtzeichengeregelte Eisenbahnkreu<strong>zu</strong>ng<br />
gequert. Zusätzlich gibt es eine Straßenverbindung durch das südöstlich gelegene Siedlungsgebiet<br />
von Takern II, die jedoch für <strong>den</strong> Baustellenverkehr nicht genutzt wer<strong>den</strong> wird. Die<br />
Baustellen<strong>zu</strong>fahrt erfolgt somit fast ausschließlich durch nicht bewohntes Gebiet und ist für<br />
entsprechende Fahrzeuge tauglich. Die Sichtverhältnisse sind übersichtlich und erscheint daher<br />
die Zufahrt in der bestehen<strong>den</strong> Situation geeignet.<br />
Als Baustelleneinrichtungsfläche ist ein Bereich am nördlichen Ende der Park & Ride-Anlage<br />
vorgesehen, diese Fläche ist durch ihre Höhenlage HQ100-sicher.<br />
In der Umbauphase der Gemeindestraße sind entsprechende Verkehrsverbindungen aufrecht <strong>zu</strong><br />
erhalten bzw. Umleitungen ein<strong>zu</strong>richten.<br />
Für <strong>den</strong> Betriebsfall sind die gleichen Verkehrswege vorhan<strong>den</strong> und können diese als ausreichend<br />
und geeignet angesehen wer<strong>den</strong>. Die geringfügige Erhöhung der Fahrten durch die Anordnung der<br />
neuen Park & Ride-Anlage ist aufgrund der Verkehrsbelastung im Bestand problemlos möglich,<br />
wobei festgestellt wird, dass es sich hierbei primär um PKW-Verkehr handelt, der in <strong>den</strong><br />
Morgenstun<strong>den</strong> hauptsächlich <strong>zu</strong>r Park & Ride-Anlage und in <strong>den</strong> Nachmittagsstun<strong>den</strong> von der<br />
Park & Ride-Anlage vermehrt auftritt.<br />
Die Verlegung der Gemeindestraße und die Anordnung bzw. der Aufbau der Park & Ride-Anlage<br />
entsprechen <strong>den</strong> Vorgaben der RVS. Die Fahrflächen wer<strong>den</strong> projektsgemäß mit Asphaltbelag<br />
versehen, die Abstellflächen der Park & Ride-Anlage sind gepflastert vorgesehen.<br />
Durch entsprechende Querneigungsausbildung ist eine ordnungsgemäße Entwässerung<br />
gewährleistet, die Oberflächenentwässerung erfolgt entweder über die Schulter in anschließende<br />
Grünflächen oder über Mul<strong>den</strong> und Einlaufschächte <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Anlagen der Bahnentwässerung.<br />
Gesamthaft wird festgestellt, dass die geplanten Verkehrseinrichtungen <strong>den</strong> einschlägigen<br />
Bestimmungen und Normen im Hinblick auf Anlageverhältnisse und Aufbau entsprechen und somit<br />
die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie der Bestand der Anlagen gewährleistet<br />
erscheinen.<br />
5.4.2 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Laßnitzthal<br />
Zur Abwicklung der Baustelle wird die bestehende Zufahrt <strong>zu</strong>m Bahnhof Laßnitzthal von der L 365<br />
Laßnitzthalstraße über die Bahnhofstraße verwendet. Die vorgesehenen Baustelleneinrichtungsflächen<br />
befin<strong>den</strong> sich auf Bahngrund und sind von der Haupt<strong>zu</strong>fahrt aus erreichbar. Das<br />
Hauptbaugeschehen liegt im Nahbereich der Bahn und berührt die L365 nur durch Zu- und<br />
Abfahrten, jedoch nicht durch das Baugeschehen direkt. Rechts der Bahn, also nördlich, verläuft<br />
eine Gemeindestraße, die auch unmittelbar durch Baumaßnahmen im Hinblick auf Verbreiterung<br />
und geringfügige Verschwenkung betroffen ist. Hier wird durch halbseitige Sperrung bzw.<br />
Behinderung eine zwischenzeitige Einschränkung des Verkehrs erfolgen müssen, eine Sperre<br />
dieser Gemeindestraße ist nicht vorgesehen. Zeitlich beschränkte Behinderungen sind aufgrund<br />
der Bedeutung der Straße und möglicher Umwege vertretbar. Das Baugeschehen wird so<br />
organisiert, dass die Arbeiten bei der Gemeindestraße <strong>zu</strong> einer Zeit erfolgen, wo der derzeitige<br />
Bahnsteig im Bereich des Bahnhofes noch <strong>zu</strong>gänglich ist. Für <strong>den</strong> Umbau im Bereich des<br />
Bahnhofes wird interimistisch an der Gemeindestraße ein Randbahnsteig <strong>zu</strong>r Abwicklung des<br />
§31a-Gutachten Seite 51