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Uvp-Verfahren zu den Ausweichbahnh

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Steirische Ostbahn<br />

Personenverkehrs rechts der Bahn errichtet. In dieser Zeit sind die Umbauarbeiten an der<br />

Gemeindestraße fertig gestellt und bestehen hier keine Behinderungen mehr. Da kurz nach dem<br />

Baulosende, also westlich, eine Eisenbahnkreu<strong>zu</strong>ng existiert, ist für die Zeit des Umbaues die<br />

Erreichbarkeit für PKW ohne gravieren<strong>den</strong> Mehraufwand möglich. Noch vor der Errichtung des<br />

nördlichen provisorischen Randbahnsteiges ist der Bau des Fußgängersteges geplant. So ist die<br />

Zugänglichkeit für Fußgänger in der Umbauphase von Sü<strong>den</strong> stets gegeben.<br />

Aufgrund der geplanten Abwicklung und Organisation des Baustellenablaufes bzw. der<br />

vorgesehenen interimistischen Abwicklung des Personenverkehrs über einen provisorischen<br />

Randbahnsteig rechts der Bahn sind die verkehrstechnischen Vorausset<strong>zu</strong>ngen für eine geordnete<br />

Baudurchführung und gleichzeitige Betriebsabwicklung des Bahnverkehrs gegeben.<br />

Für <strong>den</strong> Betrieb nach Fertigstellung des Umbaues ergeben sich <strong>zu</strong>m Bestand keine wesentlichen<br />

Änderungen bezüglich der Erreichbarkeit des Bahnhofes über die L365 und die Bahnhofstraße.<br />

Insbesondere für die Überquerung der Bahnlinie von Nord nach Süd bzw. umgekehrt ergibt sich<br />

durch das Projekt eine deutliche Verbesserung und Erhöhung der Sicherheit infolge des<br />

vorgesehenen kreu<strong>zu</strong>ngsfreien Personenübergangs anstelle der derzeit schienengleichen<br />

Eisenbahnkreu<strong>zu</strong>ng für Fußgänger, die nur beidseitig über ein nicht verriegeltes Drehkreuz<br />

gesichert ist. Der Zugang <strong>zu</strong>m Mittelbahnsteig erfolgt über das beigelegte Ausweichgleis. Hier ist<br />

fest<strong>zu</strong>halten, dass die Fahrgeschwindigkeit auf dem durchgehen<strong>den</strong> Streckengleis mit 100 km/h<br />

genehmigt ist, auf dem Ausweichgleis sind nur 40 km/h <strong>zu</strong>gelassen und daher ist das<br />

Überschreiten des Gleises <strong>zu</strong>lässig. Die Park & Ride-Anlage wird im Zuge des Vorhabens an die<br />

neue Gesamtsituation angepasst, bleibt jedoch grundsätzlich erhalten. Die sonstigen<br />

Verkehrsanbindungen an das Umfeld bleiben unverändert.<br />

Gesamthaft wird festgestellt, dass die geplanten neu <strong>zu</strong> errichten<strong>den</strong> Verkehrseinrichtungen <strong>den</strong><br />

einschlägigen Bestimmungen und Normen im Hinblick auf Anlageverhältnisse und Aufbau<br />

entsprechen und somit die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie der Bestand der Anlagen<br />

gewährleistet erscheinen.<br />

5.4.3 <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal<br />

Für die Bauphase ist die Haupt<strong>zu</strong>fahrt über die L325 Lustbühel Straße und die dortige<br />

lichtsignalgesicherte Eisenbahnkreu<strong>zu</strong>ng vorgesehen. Unmittelbar neben der Landesstraße<br />

befindet sich eine Freifläche im Ausmaß von ca. 500 m², die <strong>zu</strong>r Unterbringung der<br />

Baustelleneinrichtungen, die nicht unmittelbar im Baubereich liegen, geeignet ist. Für<br />

untergeordnete Zu- und Abtransporte ist auch die Zufahrt über <strong>den</strong> Hahnhofweg am westlichen<br />

Baulosende möglich. Aus verkehrstechnischer Sicht ist damit eine ausreichende Erschließung des<br />

Baustellenbereiches über öffentliche Verkehrswege gegeben.<br />

In der Betriebsphase wird durch <strong>den</strong> <strong>Ausweichbahnh</strong>of kein Verkehr generiert, die geplante Zufahrt<br />

<strong>zu</strong>r Schaltstation wird nur im Einzelfall <strong>zu</strong> Wartungszwecken benutzt. Dies führt gesamthaft auf<br />

Dauer <strong>zu</strong> einer Reduktion der An- und Abfahrten in diesem Bereich und damit <strong>zu</strong> einer<br />

Erleichterung aus verkehrstechnischer Sicht.<br />

Gesamthaft wird festgestellt, dass die geplanten neu <strong>zu</strong> errichten<strong>den</strong> Verkehrseinrichtungen <strong>den</strong><br />

einschlägigen Bestimmungen und Normen im Hinblick auf Anlageverhältnisse und Aufbau<br />

entsprechen und somit die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie der Bestand der Anlagen<br />

gewährleistet erscheinen.<br />

5.4.4 Haltestelle Hart bei Graz<br />

Aufgrund der vorhan<strong>den</strong>en Anlageverhältnisse der geplanten Haltestelle Hart ist eine Zufahrt und<br />

Zugänglichkeit für alle Arten der Verkehrsteilnehmer problemlos gegeben. Auch die Erreichbarkeit<br />

§31a-Gutachten Seite 52

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