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Uvp-Verfahren zu den Ausweichbahnh

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Steirische Ostbahn<br />

2.4.1 Eisenbahnbautechnik inkl. konstruktiver Ingenieurbau<br />

Das Fachgebiet Eisenbahnbautechnik inklusive konstruktiver Ingenieurbau beinhaltet die<br />

Bewertung der Trassierung, der Fahrbahn, der Fahrbahnentwässerung und der konstruktiven<br />

Ingenieurbauten. Das Fachgebiet umfasst somit <strong>den</strong> Oberbau des Eisenbahnbaus sowie <strong>den</strong><br />

Unterbau, und die Abgren<strong>zu</strong>ng ergibt sich durch die Grenze des Unterbaus <strong>zu</strong>m Planum. Es<br />

wer<strong>den</strong> in diesem Fachgebiet ebenso die konstruktiven Begutachtungen von Bauwerken, wie <strong>zu</strong>m<br />

Beispiel Eisenbahnbrücken, Straßenbrücken und Stützmauern durchgeführt. Die Fahrbahnentwässerung<br />

beinhaltet nur die Entwässerung des Oberbaus, dessen genaue Grenzen sind oben<br />

festgelegt wor<strong>den</strong>. Die weitere Entwässerung der umliegen<strong>den</strong> und angrenzen<strong>den</strong> Flächen ist<br />

nicht Gegenstand dieses Fachgebiets.<br />

Der Bereich oberhalb der Fahrbahn wird durch das Lichtraumprofil bestimmt. Die Abgren<strong>zu</strong>ng<br />

nach oben erfolgt an der Schnittstelle <strong>zu</strong>m Lichtraumprofil für die Oberleitung. Seitlich vom<br />

Lichtraumprofil wird in diesem Fachgebiet der gesamte Verkehrsweg für Schienenfahrzeuge<br />

geprüft. Dies beinhaltet <strong>den</strong> Gefahrenraum, <strong>den</strong> Sicherheitsraum, <strong>den</strong> seitlichen Sicherheitsabstand,<br />

<strong>den</strong> Bedienungsraum sowie <strong>den</strong> Raumbedarf für Einrichtungen <strong>zu</strong>m Bewegen der<br />

Schienenfahrzeuge.<br />

2.4.2 Elektrotechnik<br />

Die Begutachtung bezieht sich auf die elektrischen Energieanlagen (50 Hz Versorgungen) des<br />

Einreichprojektes „Steirische Ostbahn – <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal mit Hst. Hart, <strong>Ausweichbahnh</strong>of<br />

Laßnitzthal und <strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern-St.Margarethen“, wie im Einreichprojekt 2009<br />

dargestellt. Eine Traktionsstromversorgung wird nicht ausgeführt. Das Gutachten enthält die gem.<br />

§31a EisbG 57 geforderten Aussagen <strong>zu</strong>m Stand der Technik unter Berücksichtigung der<br />

Sicherheit und Ordnung der Betriebs der Eisenbahn, des Betriebs von Schienenfahrzeugen auf der<br />

Eisenbahn und der Verkehrs auf der Eisenbahn einschließlich der Anforderungen des<br />

Arbeitnehmerschutzes. Der Stand der Technik wird entsprechend §9b des EisbG. 57 i.d.g.F<br />

bewertet. Die für das Gutachten relevanten Entwurfsunterlagen wer<strong>den</strong> auf die Einhaltung der<br />

aktuellen Vorschriften und Normen hin untersucht. Neben dem Aspekt der elektrotechnischen<br />

Sicherheit wird auch die Bemessung der elektrischen Anlagen begutachtet. In Abgren<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>r<br />

Überprüfung des Bauentwurfs durch die benannte Stelle im Hinblick auf die Einhaltung der<br />

Interoperabilitätskriterien wird auf die dort behandelten Themen verwiesen. Das Gutachten<br />

untersucht nicht die Aussagen in Be<strong>zu</strong>g auf Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.<br />

Die Schnittstellen der Anlage sind auf der Versorgungsseite die Übergabestellen der Energieversorgungsunternehmen<br />

und die Schnittstelle <strong>zu</strong> <strong>den</strong> umliegen<strong>den</strong> und weiterführen<strong>den</strong><br />

Bahnsystemen der ÖBB. Bei der Beleuchtungstechnik bezieht sich das Gutachten auf die<br />

Bemessung und Ausfallssicherheit der Energieversorgung, sowie auf die entsprechende<br />

Ausleuchtung der Bahnsteige, Verkehrswege und Betriebsstätten. Weiters wird die allgemeine<br />

Energieversorgung und Energieverteilung auf ihre <strong>den</strong> Errichtungsbestimmungen entsprechende<br />

Ausführung hin beurteilt.<br />

2.4.3 Sicherungstechnik<br />

Die Begutachtung im Rahmen des Fachgebiets Sicherungstechnik bezieht sich auf die Zugsicherungs-<br />

und Telekommunikationsanlagen des Projekts, wie sie in <strong>den</strong> Unterlagen gemäß<br />

Punkt 2.5.1 dargestellt sind. Die sicherungstechnischen Anlagen <strong>zu</strong> benachbarten Sicherungsanlagen/Betriebsstellen<br />

wer<strong>den</strong> betrachtet, so wie sie in der Anlage <strong>zu</strong>m Technischen Bericht<br />

dargestellt sind.<br />

§31a-Gutachten Seite 8

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