Uvp-Verfahren zu den Ausweichbahnh
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Steirische Ostbahn<br />
2.4.1 Eisenbahnbautechnik inkl. konstruktiver Ingenieurbau<br />
Das Fachgebiet Eisenbahnbautechnik inklusive konstruktiver Ingenieurbau beinhaltet die<br />
Bewertung der Trassierung, der Fahrbahn, der Fahrbahnentwässerung und der konstruktiven<br />
Ingenieurbauten. Das Fachgebiet umfasst somit <strong>den</strong> Oberbau des Eisenbahnbaus sowie <strong>den</strong><br />
Unterbau, und die Abgren<strong>zu</strong>ng ergibt sich durch die Grenze des Unterbaus <strong>zu</strong>m Planum. Es<br />
wer<strong>den</strong> in diesem Fachgebiet ebenso die konstruktiven Begutachtungen von Bauwerken, wie <strong>zu</strong>m<br />
Beispiel Eisenbahnbrücken, Straßenbrücken und Stützmauern durchgeführt. Die Fahrbahnentwässerung<br />
beinhaltet nur die Entwässerung des Oberbaus, dessen genaue Grenzen sind oben<br />
festgelegt wor<strong>den</strong>. Die weitere Entwässerung der umliegen<strong>den</strong> und angrenzen<strong>den</strong> Flächen ist<br />
nicht Gegenstand dieses Fachgebiets.<br />
Der Bereich oberhalb der Fahrbahn wird durch das Lichtraumprofil bestimmt. Die Abgren<strong>zu</strong>ng<br />
nach oben erfolgt an der Schnittstelle <strong>zu</strong>m Lichtraumprofil für die Oberleitung. Seitlich vom<br />
Lichtraumprofil wird in diesem Fachgebiet der gesamte Verkehrsweg für Schienenfahrzeuge<br />
geprüft. Dies beinhaltet <strong>den</strong> Gefahrenraum, <strong>den</strong> Sicherheitsraum, <strong>den</strong> seitlichen Sicherheitsabstand,<br />
<strong>den</strong> Bedienungsraum sowie <strong>den</strong> Raumbedarf für Einrichtungen <strong>zu</strong>m Bewegen der<br />
Schienenfahrzeuge.<br />
2.4.2 Elektrotechnik<br />
Die Begutachtung bezieht sich auf die elektrischen Energieanlagen (50 Hz Versorgungen) des<br />
Einreichprojektes „Steirische Ostbahn – <strong>Ausweichbahnh</strong>of Autal mit Hst. Hart, <strong>Ausweichbahnh</strong>of<br />
Laßnitzthal und <strong>Ausweichbahnh</strong>of Takern-St.Margarethen“, wie im Einreichprojekt 2009<br />
dargestellt. Eine Traktionsstromversorgung wird nicht ausgeführt. Das Gutachten enthält die gem.<br />
§31a EisbG 57 geforderten Aussagen <strong>zu</strong>m Stand der Technik unter Berücksichtigung der<br />
Sicherheit und Ordnung der Betriebs der Eisenbahn, des Betriebs von Schienenfahrzeugen auf der<br />
Eisenbahn und der Verkehrs auf der Eisenbahn einschließlich der Anforderungen des<br />
Arbeitnehmerschutzes. Der Stand der Technik wird entsprechend §9b des EisbG. 57 i.d.g.F<br />
bewertet. Die für das Gutachten relevanten Entwurfsunterlagen wer<strong>den</strong> auf die Einhaltung der<br />
aktuellen Vorschriften und Normen hin untersucht. Neben dem Aspekt der elektrotechnischen<br />
Sicherheit wird auch die Bemessung der elektrischen Anlagen begutachtet. In Abgren<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>r<br />
Überprüfung des Bauentwurfs durch die benannte Stelle im Hinblick auf die Einhaltung der<br />
Interoperabilitätskriterien wird auf die dort behandelten Themen verwiesen. Das Gutachten<br />
untersucht nicht die Aussagen in Be<strong>zu</strong>g auf Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.<br />
Die Schnittstellen der Anlage sind auf der Versorgungsseite die Übergabestellen der Energieversorgungsunternehmen<br />
und die Schnittstelle <strong>zu</strong> <strong>den</strong> umliegen<strong>den</strong> und weiterführen<strong>den</strong><br />
Bahnsystemen der ÖBB. Bei der Beleuchtungstechnik bezieht sich das Gutachten auf die<br />
Bemessung und Ausfallssicherheit der Energieversorgung, sowie auf die entsprechende<br />
Ausleuchtung der Bahnsteige, Verkehrswege und Betriebsstätten. Weiters wird die allgemeine<br />
Energieversorgung und Energieverteilung auf ihre <strong>den</strong> Errichtungsbestimmungen entsprechende<br />
Ausführung hin beurteilt.<br />
2.4.3 Sicherungstechnik<br />
Die Begutachtung im Rahmen des Fachgebiets Sicherungstechnik bezieht sich auf die Zugsicherungs-<br />
und Telekommunikationsanlagen des Projekts, wie sie in <strong>den</strong> Unterlagen gemäß<br />
Punkt 2.5.1 dargestellt sind. Die sicherungstechnischen Anlagen <strong>zu</strong> benachbarten Sicherungsanlagen/Betriebsstellen<br />
wer<strong>den</strong> betrachtet, so wie sie in der Anlage <strong>zu</strong>m Technischen Bericht<br />
dargestellt sind.<br />
§31a-Gutachten Seite 8