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Uvp-Verfahren zu den Ausweichbahnh

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Steirische Ostbahn<br />

5.5 Eisenbahnbetrieb<br />

Die im Projekt angeführten Baumaßnahmen wur<strong>den</strong> durch die vorgelegten Einreichunterlagen<br />

näher beschrieben und dargestellt.<br />

Vom eisenbahnbetrieblichen Standpunkt ist der vorgelegte Bauentwurf <strong>zu</strong>r Ausführung geeignet<br />

und entspricht <strong>den</strong> Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes und des Verkehres<br />

sowie des Standes der technischen Entwicklung.<br />

Weiters wird aus eisenbahnbetrieblicher Sicht festgestellt, dass die<br />

Arbeitnehmerschutzbestimmungen insbesondere unter Berücksichtigung der relevanten Punkte<br />

der Module „Allgemeines“ und „Fahrweg“ der Richtlinie R10 der Versicherungsanstalt für<br />

Eisenbahnen und Bergbau eingehalten wer<strong>den</strong>.<br />

5.5.1 Sicherungstechnik<br />

Die im Projekt angeführten Baumaßnahmen wur<strong>den</strong> durch die vorgelegten Einreichunterlagen<br />

näher beschrieben und dargestellt.<br />

Vom sicherungstechnischen Standpunkt ist der vorgelegte Bauentwurf <strong>zu</strong>r Ausführung geeignet<br />

und entspricht <strong>den</strong> Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes und des Verkehres<br />

sowie des Standes der technischen Entwicklung.<br />

Weiters wird aus eisenbahnbetrieblicher Sicht festgestellt, dass die<br />

Arbeitnehmerschutzbestimmungen insbesondere unter Berücksichtigung der relevanten Punkte<br />

der Module „Allgemeines“ und „Fahrweg“ der Richtlinie R10 der Versicherungsanstalt für<br />

Eisenbahnen und Bergbau eingehalten wer<strong>den</strong>.<br />

5.5.2 Fernmeldetechnik / Telekomanlagen<br />

Die im Projekt angeführten Baumaßnahmen wur<strong>den</strong> durch die vorgelegten Einreichunterlagen<br />

näher beschrieben und dargestellt.<br />

Vom fernmeldetechnischen ist der vorgelegte Bauentwurf <strong>zu</strong>r Ausführung geeignet und entspricht<br />

<strong>den</strong> Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes und des Verkehres sowie des<br />

Standes der technischen Entwicklung.<br />

Weiters wird aus eisenbahnbetrieblicher Sicht festgestellt, dass die<br />

Arbeitnehmerschutzbestimmungen insbesondere unter Berücksichtigung der relevanten Punkte<br />

der Module „Allgemeines“ und „Fahrweg“ der Richtlinie R10 der Versicherungsanstalt für<br />

Eisenbahnen und Bergbau eingehalten wer<strong>den</strong>.<br />

§31a-Gutachten Seite 54

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