Uvp-Verfahren zu den Ausweichbahnh
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Steirische Ostbahn<br />
5.5 Eisenbahnbetrieb<br />
Die im Projekt angeführten Baumaßnahmen wur<strong>den</strong> durch die vorgelegten Einreichunterlagen<br />
näher beschrieben und dargestellt.<br />
Vom eisenbahnbetrieblichen Standpunkt ist der vorgelegte Bauentwurf <strong>zu</strong>r Ausführung geeignet<br />
und entspricht <strong>den</strong> Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes und des Verkehres<br />
sowie des Standes der technischen Entwicklung.<br />
Weiters wird aus eisenbahnbetrieblicher Sicht festgestellt, dass die<br />
Arbeitnehmerschutzbestimmungen insbesondere unter Berücksichtigung der relevanten Punkte<br />
der Module „Allgemeines“ und „Fahrweg“ der Richtlinie R10 der Versicherungsanstalt für<br />
Eisenbahnen und Bergbau eingehalten wer<strong>den</strong>.<br />
5.5.1 Sicherungstechnik<br />
Die im Projekt angeführten Baumaßnahmen wur<strong>den</strong> durch die vorgelegten Einreichunterlagen<br />
näher beschrieben und dargestellt.<br />
Vom sicherungstechnischen Standpunkt ist der vorgelegte Bauentwurf <strong>zu</strong>r Ausführung geeignet<br />
und entspricht <strong>den</strong> Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes und des Verkehres<br />
sowie des Standes der technischen Entwicklung.<br />
Weiters wird aus eisenbahnbetrieblicher Sicht festgestellt, dass die<br />
Arbeitnehmerschutzbestimmungen insbesondere unter Berücksichtigung der relevanten Punkte<br />
der Module „Allgemeines“ und „Fahrweg“ der Richtlinie R10 der Versicherungsanstalt für<br />
Eisenbahnen und Bergbau eingehalten wer<strong>den</strong>.<br />
5.5.2 Fernmeldetechnik / Telekomanlagen<br />
Die im Projekt angeführten Baumaßnahmen wur<strong>den</strong> durch die vorgelegten Einreichunterlagen<br />
näher beschrieben und dargestellt.<br />
Vom fernmeldetechnischen ist der vorgelegte Bauentwurf <strong>zu</strong>r Ausführung geeignet und entspricht<br />
<strong>den</strong> Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes und des Verkehres sowie des<br />
Standes der technischen Entwicklung.<br />
Weiters wird aus eisenbahnbetrieblicher Sicht festgestellt, dass die<br />
Arbeitnehmerschutzbestimmungen insbesondere unter Berücksichtigung der relevanten Punkte<br />
der Module „Allgemeines“ und „Fahrweg“ der Richtlinie R10 der Versicherungsanstalt für<br />
Eisenbahnen und Bergbau eingehalten wer<strong>den</strong>.<br />
§31a-Gutachten Seite 54