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Uvp-Verfahren zu den Ausweichbahnh

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Steirische Ostbahn<br />

4.2.1.7 Beleuchtung<br />

Die Beleuchtungseinrichtungen auf <strong>den</strong> Bahnsteigen, Park & Ride-Anlagen und Fußgängerstegen<br />

wer<strong>den</strong> gem. <strong>den</strong> TRET 0702 und 0703 errichtet um die notwendigen Mindestbeleuchtungsstärken<br />

und –qualitäten <strong>zu</strong> gewährleisten.<br />

4.2.1.8 Erdung, Blitzschutz und Potentialausgleich<br />

Den Unterlagen liegen Berechnungen der Blitzschutzklassen für die Technikräume und<br />

Fußgängerstege bei, aus <strong>den</strong>en hervorgeht, dass kein Blitzschutz erforderlich ist.<br />

Die Wartekojen auf <strong>den</strong> Bahnsteigen und deren Dächer wer<strong>den</strong> mit einem Blitzschutz ausgerüstet.<br />

Die Ausführung der Erdungs- und Potentialausgleichsmaßnahmen erfolgt gem. TRET0102. Zu <strong>den</strong><br />

Gleisanlagen wird eine galvanische Verbindung mittels Kupferseil (50 mm²) an zwei Stellen<br />

ausgeführt.<br />

Metallische Oberflächen im Handberührungsbereich wer<strong>den</strong> in die Erdungsanlage mit<br />

eingebun<strong>den</strong>.<br />

4.2.1.9 VEXAT Bewertung<br />

Die Anlagenkonfiguration und Betriebsmittel vermei<strong>den</strong> die Entstehung von explosionsfähigen<br />

Atmosphären. Allfällige Batterien wer<strong>den</strong> in dafür vorgesehenen Schränken untergebracht und die<br />

natürliche Durchlüftung der Technikräume soll eine gefährliche Gaskonzentration verhindern.<br />

4.2.1.10 Aufzüge<br />

Aufzüge sind an <strong>den</strong> Standorten der Fußgängerstege baulich eingeplant. Elektrische Einrichtungen<br />

wer<strong>den</strong> dafür vorerst nicht errichtet.<br />

4.2.1.11 Aus<strong>zu</strong>rüstende Hochbauten<br />

An Hochbauten sind die Technikstationen und Fußgängerstege geplant. Deren elektrische<br />

Ausrüstung wurde bereits oben beschrieben.<br />

4.2.1.12 Leistungsbilanzen<br />

Die technischen Unterlagen weisen die für die Versorgung der elektrotechnischen Einrichtungen<br />

notwendige Anschlussleistung aus und umfassen aufgegliedert die relevanten Einzelverbraucher<br />

(Telekom, Beleuchtung, Sonstiges und Weichenhei<strong>zu</strong>ng).<br />

Die allenfalls erforderliche Anpassung des Netzes (mögliche Aufrüstung oder Erweiterung von<br />

Trafostationen) obliegt dem Netzbetreiber SteweagSteg.TRET<br />

§31a-Gutachten Seite 28

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