Uvp-Verfahren zu den Ausweichbahnh
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Steirische Ostbahn<br />
5.2 Elektrotechnik<br />
Insgesamt ist der Umfang der elektrotechnischen Baumaßnahmen aufgrund der nicht <strong>zu</strong>r<br />
Ausführung gelangen<strong>den</strong> Traktionsstromversorgung und der geringen hochbaulichen<br />
Baumaßnahmen als wenig umfangreich <strong>zu</strong> bezeichnen.<br />
5.2.1 Stand der Technik<br />
Die Planungsunterlagen der Einreichplanung wur<strong>den</strong> auf die Einhaltung aller relevanten Normen<br />
und Vorschriften hin geprüft. Die Planung entspricht durch die Verwendung der in Österreich<br />
gültigen und <strong>zu</strong>m Teil durch gesetzliche Vorgaben verbindlichen Normen dem Stand der Technik.<br />
5.2.1.1 Erdung, Blitzschutz und Potentialausgleich<br />
Die geplanten Maßnahmen sind aufgrund der durchgeführten Analysen als ausreichend <strong>zu</strong><br />
bezeichnen.<br />
5.2.1.2 Zusammenfassung<br />
Es kann daher festgestellt wer<strong>den</strong>, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn<br />
<strong>zu</strong> erwarten sind.<br />
Das Projekt ist aus Sicht des elektrotechnischen Sachverständigen <strong>zu</strong>r Ausführung geeignet.<br />
5.2.2 Fachspezifische Beurteilung des Arbeitnehmerschutzes (R10)<br />
Die Erfüllung der Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes entsprechen dem Modul<br />
Energieversorgung des Schwerpunktkonzeptes R10 ist für das vorliegende Einreichprojekt<br />
gegeben. Die Planung erfüllt, soweit dies der Detaillierungsgrad der Planung <strong>zu</strong> beurteilen erlaubt,<br />
die Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes<br />
§31a-Gutachten Seite 48