Uvp-Verfahren zu den Ausweichbahnh
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Steirische Ostbahn<br />
4.6 Hydrologie, Hydrogeologie, Wasserbautechnik und Grundwasserschutz<br />
Bezüglich der Qualität der ein<strong>zu</strong>leiten<strong>den</strong> Bahnwässer wird im Projekt auf eine vorliegende<br />
Untersuchung aus Oberösterreich verwiesen, wonach die Wässer aus Gleiskörperentwässerungen<br />
nach behördlicher Vorgabe in Abstän<strong>den</strong> von ca. einem Jahr bei Einleitung in ein Fließgewässer,<br />
in Kanäle und in Sickermul<strong>den</strong> überprüft wur<strong>den</strong>. Da diese Wässer im Normalbetrieb keine<br />
be<strong>den</strong>klichen Inhaltstoffe in mehr als geringfügiger Größenordnung aufwiesen, wurde in weiterer<br />
Folge in Oberösterreich auf die weiterführende periodische Untersuchung dieser Wässer<br />
verzichtet. Dies ist auch der Grund dafür, dass das Projekt die Versickerung derartiger Wässer<br />
über Humuspassage bzw. die Ableitung in wasserführende Gerinne ohne <strong>zu</strong>sätzliche<br />
Vorreinigungsmaßnahmen vorsieht.<br />
Die Berechnung der anfallen<strong>den</strong> Wassermengen und die daraus resultierende Bemessung der<br />
Entwässerungsanlagen erfolgte im Projekt unter der Annahme einer Basisregenspende r15(1) =<br />
150 l/s,ha und einem max. Berechnungsregen von r15(0,1) = 335 l/s. Die Abflussbeiwerte Ψ<br />
wur<strong>den</strong> in Entsprechung der gängigen Regelwerke und Fachliteratur angesetzt. Die<br />
Ein<strong>zu</strong>gsgebiete umfassen einerseits <strong>den</strong> Bahnkörper und andererseits die Bedienungswege sowie<br />
die angrenzen<strong>den</strong> und abflusstechnisch relevanten Böschungsflächen.<br />
4.6.1 Ausweichbahn Takern – St. Margarethen<br />
Die bestehende Bahnanlage liegt fasst durchgehend in Dammlage, sodass die Oberflächenwässer<br />
wie derzeit über die Dammschulter entwässern können. Lediglich rechts der Bahn wird ein ca. 600<br />
m langer Bahngraben Richtung Nor<strong>den</strong> mitgezogen, der <strong>den</strong> Bereich östlich der Bahn entwässert.<br />
Die gesammelten Wässer wer<strong>den</strong> bei der bestehen<strong>den</strong> Bahnquerung bei km 213,384, über einen<br />
neu <strong>zu</strong> errichten<strong>den</strong> Rohrdurchlass bei km 213,760 und im Bereich des ebenso bestehen<strong>den</strong> und<br />
<strong>zu</strong> verlängern<strong>den</strong> Rohrdurchlasses bei km 214,128 in die Raab eingeleitet, die in einem Abstand<br />
von rd. 40 m westlich parallel <strong>zu</strong>r Bahnanlage fließt. Bei dem neu <strong>zu</strong> errichten<strong>den</strong> Rohrdurchlass in<br />
km 213,760 ist auf der westlichen Seite eine Rückstauklappe vorgesehen, um im Fall von<br />
Hochwässern der Raab ein Rückströmen ausufernder Raabwässer auf die Ostseite der Bahn <strong>zu</strong><br />
verhindern.<br />
Der Projektsbereich liegt <strong>zu</strong>rzeit im HQ30-Abflussbereich der Raab. Diesbezüglich liegt eine<br />
Abflussuntersuchung des Büro Hydroconsult vor, die die Frage der Einflüsse der geplanten<br />
Maßnahmen auf das Hochwasserabflussgeschehen bzw. die Beeinflussung fremder Rechte <strong>zu</strong>m<br />
Inhalt hat. Da<strong>zu</strong> ist auch fest<strong>zu</strong>stellen, dass insbesondere aufgrund der Lage im HQ30<br />
Abflussbereich ein separates wasserrechtliches Bewilligungsverfahren für <strong>den</strong> <strong>Ausweichbahnh</strong>of<br />
Takern – St. Margarethen erforderlich ist. Gleichzeitig wird in diesem wasserrechtlichen<br />
Bewilligungsverfahren auch die Einleitung der durch die Errichtung des <strong>Ausweichbahnh</strong>ofes in<br />
erhöhtem Umfang ab<strong>zu</strong>leiten<strong>den</strong> Niederschlagswässern in <strong>den</strong> Takernbach und die Raab <strong>zu</strong><br />
bewilligen sein.<br />
Bereits im Bestand treten östlich der Bahn im Fall des Auftretens von Hochwässern in der Raab<br />
Überflutungen auf, die einerseits durch die Ausuferungen der Raab und andererseits durch<br />
Zuflüsse aus dem Hinterland verursacht wer<strong>den</strong>. Die Ausuferungen der Raab gelangen durch<br />
bereits bestehende Durchlässe unter der Bahn auf die Ostseite, dies stellt jedoch Rechtsbestand<br />
dar. Aufgrund der gegebenen Anlageverhältnisse besteht im Bereich des Grundstückes 1546, EZ<br />
1, KG Takern II, ein Tiefpunkt, der durch die dieses Grundstück westlich und südlich<br />
begrenzen<strong>den</strong> Straßen gebildet wird. Auch wenn das östliche Vorland nicht durch<br />
Raabhochwässer geflutet wird, kommt es bei Starkniederschlägen an dieser Stelle <strong>zu</strong><br />
§31a-Gutachten Seite 36