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Uvp-Verfahren zu den Ausweichbahnh

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Steirische Ostbahn<br />

4.6 Hydrologie, Hydrogeologie, Wasserbautechnik und Grundwasserschutz<br />

Bezüglich der Qualität der ein<strong>zu</strong>leiten<strong>den</strong> Bahnwässer wird im Projekt auf eine vorliegende<br />

Untersuchung aus Oberösterreich verwiesen, wonach die Wässer aus Gleiskörperentwässerungen<br />

nach behördlicher Vorgabe in Abstän<strong>den</strong> von ca. einem Jahr bei Einleitung in ein Fließgewässer,<br />

in Kanäle und in Sickermul<strong>den</strong> überprüft wur<strong>den</strong>. Da diese Wässer im Normalbetrieb keine<br />

be<strong>den</strong>klichen Inhaltstoffe in mehr als geringfügiger Größenordnung aufwiesen, wurde in weiterer<br />

Folge in Oberösterreich auf die weiterführende periodische Untersuchung dieser Wässer<br />

verzichtet. Dies ist auch der Grund dafür, dass das Projekt die Versickerung derartiger Wässer<br />

über Humuspassage bzw. die Ableitung in wasserführende Gerinne ohne <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Vorreinigungsmaßnahmen vorsieht.<br />

Die Berechnung der anfallen<strong>den</strong> Wassermengen und die daraus resultierende Bemessung der<br />

Entwässerungsanlagen erfolgte im Projekt unter der Annahme einer Basisregenspende r15(1) =<br />

150 l/s,ha und einem max. Berechnungsregen von r15(0,1) = 335 l/s. Die Abflussbeiwerte Ψ<br />

wur<strong>den</strong> in Entsprechung der gängigen Regelwerke und Fachliteratur angesetzt. Die<br />

Ein<strong>zu</strong>gsgebiete umfassen einerseits <strong>den</strong> Bahnkörper und andererseits die Bedienungswege sowie<br />

die angrenzen<strong>den</strong> und abflusstechnisch relevanten Böschungsflächen.<br />

4.6.1 Ausweichbahn Takern – St. Margarethen<br />

Die bestehende Bahnanlage liegt fasst durchgehend in Dammlage, sodass die Oberflächenwässer<br />

wie derzeit über die Dammschulter entwässern können. Lediglich rechts der Bahn wird ein ca. 600<br />

m langer Bahngraben Richtung Nor<strong>den</strong> mitgezogen, der <strong>den</strong> Bereich östlich der Bahn entwässert.<br />

Die gesammelten Wässer wer<strong>den</strong> bei der bestehen<strong>den</strong> Bahnquerung bei km 213,384, über einen<br />

neu <strong>zu</strong> errichten<strong>den</strong> Rohrdurchlass bei km 213,760 und im Bereich des ebenso bestehen<strong>den</strong> und<br />

<strong>zu</strong> verlängern<strong>den</strong> Rohrdurchlasses bei km 214,128 in die Raab eingeleitet, die in einem Abstand<br />

von rd. 40 m westlich parallel <strong>zu</strong>r Bahnanlage fließt. Bei dem neu <strong>zu</strong> errichten<strong>den</strong> Rohrdurchlass in<br />

km 213,760 ist auf der westlichen Seite eine Rückstauklappe vorgesehen, um im Fall von<br />

Hochwässern der Raab ein Rückströmen ausufernder Raabwässer auf die Ostseite der Bahn <strong>zu</strong><br />

verhindern.<br />

Der Projektsbereich liegt <strong>zu</strong>rzeit im HQ30-Abflussbereich der Raab. Diesbezüglich liegt eine<br />

Abflussuntersuchung des Büro Hydroconsult vor, die die Frage der Einflüsse der geplanten<br />

Maßnahmen auf das Hochwasserabflussgeschehen bzw. die Beeinflussung fremder Rechte <strong>zu</strong>m<br />

Inhalt hat. Da<strong>zu</strong> ist auch fest<strong>zu</strong>stellen, dass insbesondere aufgrund der Lage im HQ30­<br />

Abflussbereich ein separates wasserrechtliches Bewilligungsverfahren für <strong>den</strong> <strong>Ausweichbahnh</strong>of<br />

Takern – St. Margarethen erforderlich ist. Gleichzeitig wird in diesem wasserrechtlichen<br />

Bewilligungsverfahren auch die Einleitung der durch die Errichtung des <strong>Ausweichbahnh</strong>ofes in<br />

erhöhtem Umfang ab<strong>zu</strong>leiten<strong>den</strong> Niederschlagswässern in <strong>den</strong> Takernbach und die Raab <strong>zu</strong><br />

bewilligen sein.<br />

Bereits im Bestand treten östlich der Bahn im Fall des Auftretens von Hochwässern in der Raab<br />

Überflutungen auf, die einerseits durch die Ausuferungen der Raab und andererseits durch<br />

Zuflüsse aus dem Hinterland verursacht wer<strong>den</strong>. Die Ausuferungen der Raab gelangen durch<br />

bereits bestehende Durchlässe unter der Bahn auf die Ostseite, dies stellt jedoch Rechtsbestand<br />

dar. Aufgrund der gegebenen Anlageverhältnisse besteht im Bereich des Grundstückes 1546, EZ<br />

1, KG Takern II, ein Tiefpunkt, der durch die dieses Grundstück westlich und südlich<br />

begrenzen<strong>den</strong> Straßen gebildet wird. Auch wenn das östliche Vorland nicht durch<br />

Raabhochwässer geflutet wird, kommt es bei Starkniederschlägen an dieser Stelle <strong>zu</strong><br />

§31a-Gutachten Seite 36

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