Uvp-Verfahren zu den Ausweichbahnh
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Steirische Ostbahn<br />
Bei Bahn-km 240,197 befindet sich ein bestehender Bahndurchlass DN 1000, der in einen<br />
Durchlass der Landesstraße mit einer Nennweite von DN 1.200 mm mündet. Durch das Projekt<br />
erhöht sich in diesem Punkt die Einleitmenge von 51,00 l/s auf 53,64 l/s. Der weiterführende<br />
Fließweg kann die Mehrmenge von 2,6 l/s beim 10jährlichen Ereignis ohne mehr als geringfügige<br />
Beeinträchtigung aufnehmen.<br />
Am westlichen Projektsende liegt ca. bei km 240,450 ein bestehender Bahndurchlass eines von<br />
Nord nach Süd führen<strong>den</strong> Gerinnes. Hier mün<strong>den</strong> bereits im Bestand zwei Verrohrungen <strong>zu</strong>r<br />
Ableitung von Bahnwässern der Bestandsstrecke rechts und links der Bahn ein. Die Entwässerung<br />
des rechts der Bahn geplanten Randbahnsteiges und der damit im Zusammenhang stehen<strong>den</strong><br />
Baulichkeiten erfolgt in einen Bahngraben, der am westlichen Ende in eine Retentionssickermulde<br />
zwischen der Reinhard-Machold-Straße und der Bahntrasse mündet. Im Bestand wer<strong>den</strong> hier<br />
77,37 l/s eingeleitet. Durch das Projekt entsteht eine Mehrmenge von ca. 9,4 l/s, die für das<br />
Bemessungsereignis in der geplanten Retentionssickermulde <strong>zu</strong>rückgehalten wer<strong>den</strong> kann,<br />
sodass sich hierdurch der Abfluss nicht erhöht.<br />
Links der Bahn fallen gegenüber der im Bestand anfallen<strong>den</strong> Menge von 54,11 l/s um 25,5 l/s<br />
mehr an, da durch Errichtung der Park & Ride-Anlage wesentlich mehr Flächen als derzeit<br />
versiegelt wer<strong>den</strong>. In der zwischen Park & Ride-Anlage und Landesstraße L311 Autaler Straße<br />
projektierten Retentionssickermulde kann dieser erhöhte Abfluss <strong>zu</strong>rückgehalten wer<strong>den</strong>, sodass<br />
sich für das Bemessungsereignis auch hier die Einleitmenge nicht erhöht.<br />
Das Projekt sieht also vor, dass die Einleitmenge für ein 10jährliches Regenereignis im Bereich<br />
von Bahn-km 240,450 durch das geplante Vorhaben nicht mehr als geringfügig verändert wird<br />
bzw. unverändert bleibt.<br />
§31a-Gutachten Seite 40