hört auf zu lernen - fangt an zu denken - JungdemokratInnen/Junge ...
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14 Hört <strong>auf</strong> <strong>zu</strong> <strong>lernen</strong> -<br />
Um der Radikalisierung der<br />
SchülerInnenschaft entgegen<strong>zu</strong>wirken,<br />
waren die Kultusministerien gezwungen,<br />
<strong>zu</strong>mindest teilweise Zugeständnisse<br />
<strong>zu</strong> machen. Vor allem die Selbst<strong>auf</strong>lösung<br />
von SMVen und die starken<br />
Aktivitäten der politischen<br />
SchülerInnengruppen bewegten<br />
schließlich die Kultusministerkonferenz<br />
(KMK) 1968, neue Richtlinien für die<br />
SMV-Erlasse der Länder fest<strong>zu</strong>legen.<br />
Denn eine SMV, die durch Erlasse in<br />
geregelte Bahnen gelenkt und damit<br />
kontrollierbar wird, ist wesentlich bequemer<br />
und überschaubarer als von<br />
der Schule völlig unabhängige<br />
SchülerInnengruppen. Zudem sollte<br />
sie als Kompromiss für die<br />
SchülerInnen wieder akzeptabel werden.<br />
Die KMK gesteht am 3.10. 1968<br />
der SMV zwar die Vertretung der Interessen<br />
der SchülerInnenschaft <strong>zu</strong>,<br />
hält aber <strong>auf</strong> der <strong>an</strong>deren Seite am<br />
Partnerschaftsged<strong>an</strong>ken weiterhin fest.<br />
Dieser KMK-Beschluß selbst zeigte lediglich<br />
den politischen Willen der<br />
KultusministerInnen <strong>an</strong>, eine rechtliche<br />
Verbesserung brachte er unmittelbar<br />
jedoch nicht.<br />
Als Verwirklichung des KMK-Beschlusses,<br />
der nur als Empfehlung <strong>an</strong> die<br />
Länder gerichtet war, folgten nach und<br />
nach in allen Ländern neue Erlasse für<br />
die SMV, die erstmals paritätische<br />
Schlichtungsausschüsse enthielten und<br />
der SMV neue Rechte einräumten.<br />
Wenngleich diese Neuerungen nicht<br />
das brachten, was die SchülerInnen<br />
gefordert hatten, so waren sie doch für<br />
die damalige Zeit ein Fortschritt. Die<br />
Intention der Kultusministerien war es,<br />
„der SMV eine neue Funktion <strong>zu</strong> geben,<br />
um sie für Schüler wieder akzeptabel<br />
<strong>zu</strong> machen und so den Schülergruppen<br />
das Wasser ab<strong>zu</strong>graben.“<br />
3. Entwicklung der SMV von<br />
1972 - heute (Bsp.: Rheinl<strong>an</strong>d-<br />
Pfalz)<br />
Mit den Reformen der späten Sechzi-<br />
ger beziehungsweise Anf<strong>an</strong>g der Siebziger<br />
Jahre verfehlte m<strong>an</strong> sein Ziel<br />
nicht: Die heftigen SchülerInnenproteste<br />
verloren sich nach und nach,<br />
die SMV hingegen beg<strong>an</strong>n <strong>an</strong> Stelle der<br />
politischen SchülerInnengruppen als<br />
politische Führungsspitze die Arbeit <strong>zu</strong><br />
übernehmen. So wurden die Protestaktionen<br />
zwar <strong>zu</strong>nächst nicht geringer,<br />
doch immer mehr wurde deutlich, dass<br />
politisches Interesse bei einer breiten<br />
Masse von SchülerInnen meist nur in<br />
größeren Städten und nur punktuell<br />
und meist bei persönlicher Betroffenheit<br />
hervorgerufen werden konnte.<br />
Mit den SchülerInnenprotesten ging<br />
auch den PädagogInnen der Glaube <strong>an</strong><br />
die harmonische Schulgemeinschaft<br />
verloren. Sie forderten für die<br />
SchülerInnen eine rechtlich umrissene<br />
SMV, die ihnen das ihnen <strong>zu</strong>stehende<br />
Machtinstrument <strong>zu</strong>r Verteidigung<br />
ihrer Interessen geben solle. Konflikte<br />
mit den Machtverhältnissen in der<br />
Schule sollten nicht verdrängt, sondern<br />
offengelegt und ausgetragen werden,<br />
um die SchülerInnen den Umg<strong>an</strong>g mit<br />
„Macht und Kontrolle der Macht“ als<br />
„normales Instrumentarium der Demokratie“<br />
<strong>zu</strong> lehren.<br />
Dieses immer noch pädagogische Verständnis<br />
von SMV konnte sich bis heute<br />
weitgehend erhalten und war somit<br />
Basis aller dar<strong>auf</strong> folgenden Entwicklungen<br />
der SMV, sofern sie nicht von<br />
den SchülerInnen selbst ausging. Die<br />
SMV war und ist heute immer noch<br />
pädagogisches Instrument, das heißt<br />
weitgehend ohne Mitbestimmungsmöglichkeiten,<br />
liegt jedoch durch einen<br />
gesicherten rechtlichen Rahmen<br />
mehr in den Händen der SchülerInnen<br />
als <strong>zu</strong>vor. Diese Auffassung von SMV<br />
kam <strong>zu</strong>m Beispiel in der Schulordnung<br />
vom 11. Mai 1978 deutlich <strong>zu</strong>m Ausdruck:<br />
„Mit dem Erziehungs<strong>auf</strong>trag der<br />
Schule ist die Aufgabe verbunden, die<br />
Schüler <strong>zu</strong>r Mitver<strong>an</strong>twortung <strong>zu</strong> befähigen.<br />
Dies geschieht durch den Unterricht,<br />
die sonstigen schulischen Ver<strong>an</strong>staltungen<br />
und durch die Schüler-