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hört auf zu lernen - fangt an zu denken - JungdemokratInnen/Junge ...

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14 Hört <strong>auf</strong> <strong>zu</strong> <strong>lernen</strong> -<br />

Um der Radikalisierung der<br />

SchülerInnenschaft entgegen<strong>zu</strong>wirken,<br />

waren die Kultusministerien gezwungen,<br />

<strong>zu</strong>mindest teilweise Zugeständnisse<br />

<strong>zu</strong> machen. Vor allem die Selbst<strong>auf</strong>lösung<br />

von SMVen und die starken<br />

Aktivitäten der politischen<br />

SchülerInnengruppen bewegten<br />

schließlich die Kultusministerkonferenz<br />

(KMK) 1968, neue Richtlinien für die<br />

SMV-Erlasse der Länder fest<strong>zu</strong>legen.<br />

Denn eine SMV, die durch Erlasse in<br />

geregelte Bahnen gelenkt und damit<br />

kontrollierbar wird, ist wesentlich bequemer<br />

und überschaubarer als von<br />

der Schule völlig unabhängige<br />

SchülerInnengruppen. Zudem sollte<br />

sie als Kompromiss für die<br />

SchülerInnen wieder akzeptabel werden.<br />

Die KMK gesteht am 3.10. 1968<br />

der SMV zwar die Vertretung der Interessen<br />

der SchülerInnenschaft <strong>zu</strong>,<br />

hält aber <strong>auf</strong> der <strong>an</strong>deren Seite am<br />

Partnerschaftsged<strong>an</strong>ken weiterhin fest.<br />

Dieser KMK-Beschluß selbst zeigte lediglich<br />

den politischen Willen der<br />

KultusministerInnen <strong>an</strong>, eine rechtliche<br />

Verbesserung brachte er unmittelbar<br />

jedoch nicht.<br />

Als Verwirklichung des KMK-Beschlusses,<br />

der nur als Empfehlung <strong>an</strong> die<br />

Länder gerichtet war, folgten nach und<br />

nach in allen Ländern neue Erlasse für<br />

die SMV, die erstmals paritätische<br />

Schlichtungsausschüsse enthielten und<br />

der SMV neue Rechte einräumten.<br />

Wenngleich diese Neuerungen nicht<br />

das brachten, was die SchülerInnen<br />

gefordert hatten, so waren sie doch für<br />

die damalige Zeit ein Fortschritt. Die<br />

Intention der Kultusministerien war es,<br />

„der SMV eine neue Funktion <strong>zu</strong> geben,<br />

um sie für Schüler wieder akzeptabel<br />

<strong>zu</strong> machen und so den Schülergruppen<br />

das Wasser ab<strong>zu</strong>graben.“<br />

3. Entwicklung der SMV von<br />

1972 - heute (Bsp.: Rheinl<strong>an</strong>d-<br />

Pfalz)<br />

Mit den Reformen der späten Sechzi-<br />

ger beziehungsweise Anf<strong>an</strong>g der Siebziger<br />

Jahre verfehlte m<strong>an</strong> sein Ziel<br />

nicht: Die heftigen SchülerInnenproteste<br />

verloren sich nach und nach,<br />

die SMV hingegen beg<strong>an</strong>n <strong>an</strong> Stelle der<br />

politischen SchülerInnengruppen als<br />

politische Führungsspitze die Arbeit <strong>zu</strong><br />

übernehmen. So wurden die Protestaktionen<br />

zwar <strong>zu</strong>nächst nicht geringer,<br />

doch immer mehr wurde deutlich, dass<br />

politisches Interesse bei einer breiten<br />

Masse von SchülerInnen meist nur in<br />

größeren Städten und nur punktuell<br />

und meist bei persönlicher Betroffenheit<br />

hervorgerufen werden konnte.<br />

Mit den SchülerInnenprotesten ging<br />

auch den PädagogInnen der Glaube <strong>an</strong><br />

die harmonische Schulgemeinschaft<br />

verloren. Sie forderten für die<br />

SchülerInnen eine rechtlich umrissene<br />

SMV, die ihnen das ihnen <strong>zu</strong>stehende<br />

Machtinstrument <strong>zu</strong>r Verteidigung<br />

ihrer Interessen geben solle. Konflikte<br />

mit den Machtverhältnissen in der<br />

Schule sollten nicht verdrängt, sondern<br />

offengelegt und ausgetragen werden,<br />

um die SchülerInnen den Umg<strong>an</strong>g mit<br />

„Macht und Kontrolle der Macht“ als<br />

„normales Instrumentarium der Demokratie“<br />

<strong>zu</strong> lehren.<br />

Dieses immer noch pädagogische Verständnis<br />

von SMV konnte sich bis heute<br />

weitgehend erhalten und war somit<br />

Basis aller dar<strong>auf</strong> folgenden Entwicklungen<br />

der SMV, sofern sie nicht von<br />

den SchülerInnen selbst ausging. Die<br />

SMV war und ist heute immer noch<br />

pädagogisches Instrument, das heißt<br />

weitgehend ohne Mitbestimmungsmöglichkeiten,<br />

liegt jedoch durch einen<br />

gesicherten rechtlichen Rahmen<br />

mehr in den Händen der SchülerInnen<br />

als <strong>zu</strong>vor. Diese Auffassung von SMV<br />

kam <strong>zu</strong>m Beispiel in der Schulordnung<br />

vom 11. Mai 1978 deutlich <strong>zu</strong>m Ausdruck:<br />

„Mit dem Erziehungs<strong>auf</strong>trag der<br />

Schule ist die Aufgabe verbunden, die<br />

Schüler <strong>zu</strong>r Mitver<strong>an</strong>twortung <strong>zu</strong> befähigen.<br />

Dies geschieht durch den Unterricht,<br />

die sonstigen schulischen Ver<strong>an</strong>staltungen<br />

und durch die Schüler-

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