hört auf zu lernen - fangt an zu denken - JungdemokratInnen/Junge ...
hört auf zu lernen - fangt an zu denken - JungdemokratInnen/Junge ...
hört auf zu lernen - fangt an zu denken - JungdemokratInnen/Junge ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
58 Hört <strong>auf</strong> <strong>zu</strong> <strong>lernen</strong> -<br />
Fight for your Right!<br />
Kaum <strong>zu</strong> glauben - auch SchülerInnen haben Rechte<br />
Die Schule ist ein sehr hierarchisch und<br />
undemokratisch org<strong>an</strong>isierter Raum, allerdings<br />
kein rechtsfreier. Auch wenn es<br />
oft so scheint, müssen sich<br />
SchülerInnen nicht alles bieten lassen<br />
und haben <strong>zu</strong>m Teil mehr Rechte, als<br />
sie und die LehrerInnen <strong>denken</strong>. Auf der<br />
<strong>an</strong>deren Seite ist es auch oft so, dass<br />
in den Gesetzestexten genau steht, <strong>auf</strong><br />
welche undemokratische Weise der<br />
Schulalltag <strong>zu</strong> org<strong>an</strong>isieren ist und welche<br />
Rechte SchülerInnen auch alle nicht<br />
haben. Ein genaues Wissen darüber und<br />
ein ständiges Einfordern der eigenen -<br />
<strong>zu</strong>m Teil durch die SchülerInnenbewegung<br />
erkämpften - Rechte k<strong>an</strong>n jedoch<br />
nicht schaden.<br />
Es gibt zwei wichtige Gesetzestexte für<br />
den Schulalltag, die Allgemeine<br />
Schulordnung (ASchO) und das<br />
Schulmitwirkungsgesetz (SchMG).<br />
In der ASchO werden die meisten Dinge<br />
des Schulalltags geregelt: Noten,<br />
Haus<strong>auf</strong>gaben, Strafen, Abschreiben,<br />
Klausuren, (unentschuldigtes) Fehlen<br />
und vieles mehr. Eine genaue Kenntnis<br />
lohnt sich, gegen die ASchO wird regelmäßig<br />
<strong>an</strong> allen Schulen verstoßen.<br />
Oft kennen die LehrerInnen selbst die<br />
Regelungen nicht so g<strong>an</strong>z genau und<br />
sind recht leicht durch das Zeigen des<br />
Gesetzestextes beeindruckt. Wobei der<br />
Text des Gesetzes sehr ungenau und<br />
unverständlich ist, mensch sollte daher<br />
eine ASchO mit Kommentar verwenden<br />
(am meisten - auch vor Gericht - wird<br />
die ASchO mit Kommentar von Pöttgen/<br />
Jehkul/Zaun aus dem Wingen Verlag<br />
Essen verwendet, der Kommentar hat<br />
für den Schulalltag praktisch Rechtswirkung).<br />
Hier ein paar beliebte Beispiele, wie täglich<br />
in der Schule gegen geltendes<br />
Schulrecht verstoßen wird. Es dürfen<br />
nur zwei Klassenarbeiten in einer Woche<br />
geschrieben werden (in der Sek. II<br />
allerdings drei Klausuren), drei Klassenarbeiten<br />
in einer Woche sind nur als<br />
g<strong>an</strong>z seltene Ausnahme <strong>zu</strong>lässig, die<br />
KlassenlehrerInnen haben <strong>zu</strong> koordinieren,<br />
dass es erst gar nicht <strong>zu</strong> solchen<br />
Ausnahmen kommt. An einem Tag dürfen<br />
gar nicht erst zwei Klassenarbeiten<br />
oder eine Klassenarbeit und ein Test geschrieben<br />
werden. (§22 ASchO)<br />
Tests dürfen nicht länger als 20 Minuten<br />
sein, sie dürfen nicht den Charakter<br />
einer Klassenarbeit haben. Dementsprechend<br />
darf sich der Test maximal<br />
nur <strong>auf</strong> den Stoff der letzten zwei Wochen<br />
beziehen und darf nicht mehr als<br />
eine mündliche Note zählen. (§22<br />
ASchO)<br />
Haus<strong>auf</strong>gaben werden in der Regel nicht<br />
zensiert, auch mündliche Haus<strong>auf</strong>gaben<br />
durch einen Test ab<strong>zu</strong>fragen und dadurch<br />
doch <strong>zu</strong> zensieren ist verboten.<br />
Auch hier müssen Abweichungen selten<br />
und begründet sein, wenn mensch<br />
<strong>zu</strong> Hause ein Referat vorbereitet k<strong>an</strong>n<br />
dieses natürlich schon benotet werden.<br />
Daraus ergibt sich auch, dass einmal<br />
Haus<strong>auf</strong>gaben nicht erledigen, nicht<br />
sofort mit einer fünf oder sechs bewertet<br />
werden darf. Erst wenn dieses regelmäßig<br />
geschieht, k<strong>an</strong>n sich dies negativ<br />
in der Zensur niederschlagen. (§23<br />
ASchO)<br />
Strafarbeiten, die nur <strong>zu</strong>r Disziplinierung<br />
dienen, dürfen nicht <strong>auf</strong>geben werden<br />
(insbesondere sinnloses Abschreiben<br />
von Buchseiten, Hausordnungen oder<br />
das Philosophieren darüber, warum<br />
mensch im Pausenhof nicht Rauchen<br />
darf). Haus<strong>auf</strong>gaben müssen immer aus<br />
dem Unterricht entstehen und didaktisch<br />
(also aus dem Unterrichtsstoff) begründbar<br />
sein, nur in begründeten Fällen<br />
dürfen bei unterschiedlichem Lernfortschritt<br />
einzelnen SchülerInnen unterschiedliche<br />
Haus<strong>auf</strong>gaben erteilt<br />
werden. (§23 ASchO)<br />
Insbesondere bei Bestrafungen wird oft<br />
gegen die Bestimmungen verstoßen. Ein<br />
Aufzählen der einzelnen Regelungen<br />
würde hier <strong>zu</strong> weit führen, ein Blick in