07.03.2013 Aufrufe

hört auf zu lernen - fangt an zu denken - JungdemokratInnen/Junge ...

hört auf zu lernen - fangt an zu denken - JungdemokratInnen/Junge ...

hört auf zu lernen - fangt an zu denken - JungdemokratInnen/Junge ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

58 Hört <strong>auf</strong> <strong>zu</strong> <strong>lernen</strong> -<br />

Fight for your Right!<br />

Kaum <strong>zu</strong> glauben - auch SchülerInnen haben Rechte<br />

Die Schule ist ein sehr hierarchisch und<br />

undemokratisch org<strong>an</strong>isierter Raum, allerdings<br />

kein rechtsfreier. Auch wenn es<br />

oft so scheint, müssen sich<br />

SchülerInnen nicht alles bieten lassen<br />

und haben <strong>zu</strong>m Teil mehr Rechte, als<br />

sie und die LehrerInnen <strong>denken</strong>. Auf der<br />

<strong>an</strong>deren Seite ist es auch oft so, dass<br />

in den Gesetzestexten genau steht, <strong>auf</strong><br />

welche undemokratische Weise der<br />

Schulalltag <strong>zu</strong> org<strong>an</strong>isieren ist und welche<br />

Rechte SchülerInnen auch alle nicht<br />

haben. Ein genaues Wissen darüber und<br />

ein ständiges Einfordern der eigenen -<br />

<strong>zu</strong>m Teil durch die SchülerInnenbewegung<br />

erkämpften - Rechte k<strong>an</strong>n jedoch<br />

nicht schaden.<br />

Es gibt zwei wichtige Gesetzestexte für<br />

den Schulalltag, die Allgemeine<br />

Schulordnung (ASchO) und das<br />

Schulmitwirkungsgesetz (SchMG).<br />

In der ASchO werden die meisten Dinge<br />

des Schulalltags geregelt: Noten,<br />

Haus<strong>auf</strong>gaben, Strafen, Abschreiben,<br />

Klausuren, (unentschuldigtes) Fehlen<br />

und vieles mehr. Eine genaue Kenntnis<br />

lohnt sich, gegen die ASchO wird regelmäßig<br />

<strong>an</strong> allen Schulen verstoßen.<br />

Oft kennen die LehrerInnen selbst die<br />

Regelungen nicht so g<strong>an</strong>z genau und<br />

sind recht leicht durch das Zeigen des<br />

Gesetzestextes beeindruckt. Wobei der<br />

Text des Gesetzes sehr ungenau und<br />

unverständlich ist, mensch sollte daher<br />

eine ASchO mit Kommentar verwenden<br />

(am meisten - auch vor Gericht - wird<br />

die ASchO mit Kommentar von Pöttgen/<br />

Jehkul/Zaun aus dem Wingen Verlag<br />

Essen verwendet, der Kommentar hat<br />

für den Schulalltag praktisch Rechtswirkung).<br />

Hier ein paar beliebte Beispiele, wie täglich<br />

in der Schule gegen geltendes<br />

Schulrecht verstoßen wird. Es dürfen<br />

nur zwei Klassenarbeiten in einer Woche<br />

geschrieben werden (in der Sek. II<br />

allerdings drei Klausuren), drei Klassenarbeiten<br />

in einer Woche sind nur als<br />

g<strong>an</strong>z seltene Ausnahme <strong>zu</strong>lässig, die<br />

KlassenlehrerInnen haben <strong>zu</strong> koordinieren,<br />

dass es erst gar nicht <strong>zu</strong> solchen<br />

Ausnahmen kommt. An einem Tag dürfen<br />

gar nicht erst zwei Klassenarbeiten<br />

oder eine Klassenarbeit und ein Test geschrieben<br />

werden. (§22 ASchO)<br />

Tests dürfen nicht länger als 20 Minuten<br />

sein, sie dürfen nicht den Charakter<br />

einer Klassenarbeit haben. Dementsprechend<br />

darf sich der Test maximal<br />

nur <strong>auf</strong> den Stoff der letzten zwei Wochen<br />

beziehen und darf nicht mehr als<br />

eine mündliche Note zählen. (§22<br />

ASchO)<br />

Haus<strong>auf</strong>gaben werden in der Regel nicht<br />

zensiert, auch mündliche Haus<strong>auf</strong>gaben<br />

durch einen Test ab<strong>zu</strong>fragen und dadurch<br />

doch <strong>zu</strong> zensieren ist verboten.<br />

Auch hier müssen Abweichungen selten<br />

und begründet sein, wenn mensch<br />

<strong>zu</strong> Hause ein Referat vorbereitet k<strong>an</strong>n<br />

dieses natürlich schon benotet werden.<br />

Daraus ergibt sich auch, dass einmal<br />

Haus<strong>auf</strong>gaben nicht erledigen, nicht<br />

sofort mit einer fünf oder sechs bewertet<br />

werden darf. Erst wenn dieses regelmäßig<br />

geschieht, k<strong>an</strong>n sich dies negativ<br />

in der Zensur niederschlagen. (§23<br />

ASchO)<br />

Strafarbeiten, die nur <strong>zu</strong>r Disziplinierung<br />

dienen, dürfen nicht <strong>auf</strong>geben werden<br />

(insbesondere sinnloses Abschreiben<br />

von Buchseiten, Hausordnungen oder<br />

das Philosophieren darüber, warum<br />

mensch im Pausenhof nicht Rauchen<br />

darf). Haus<strong>auf</strong>gaben müssen immer aus<br />

dem Unterricht entstehen und didaktisch<br />

(also aus dem Unterrichtsstoff) begründbar<br />

sein, nur in begründeten Fällen<br />

dürfen bei unterschiedlichem Lernfortschritt<br />

einzelnen SchülerInnen unterschiedliche<br />

Haus<strong>auf</strong>gaben erteilt<br />

werden. (§23 ASchO)<br />

Insbesondere bei Bestrafungen wird oft<br />

gegen die Bestimmungen verstoßen. Ein<br />

Aufzählen der einzelnen Regelungen<br />

würde hier <strong>zu</strong> weit führen, ein Blick in

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!