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FGG-Reform Information für Rechtspflegerinnen und Rechtpfleger in ...

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Justizakademie<br />

des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

- Gustav-He<strong>in</strong>emann-Haus -<br />

<strong>FGG</strong>-<strong>Reform</strong> Register- <strong>und</strong> Nachlasssachen <strong>für</strong> Rechtspfleger/-<strong>in</strong>nen Seite 17 von 64<br />

§ 1 Anwendungsbereich<br />

Dieses Gesetz gilt <strong>für</strong> das Verfahren <strong>in</strong> Familiensachen sowie <strong>in</strong> den Ange-<br />

legenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, soweit sie durch B<strong>und</strong>esgesetz<br />

den Gerichten zugewiesen s<strong>in</strong>d.<br />

§ 111 Familiensachen<br />

Familiensachen s<strong>in</strong>d<br />

1. Ehesachen,<br />

2. K<strong>in</strong>dschaftssachen,<br />

3. Abstammungssachen,<br />

4. Adoptionssachen,<br />

5. Ehewohnungs- <strong>und</strong> Haushaltssachen,<br />

6. Gewaltschutzsachen,<br />

7. Versorgungsausgleichssachen,<br />

8. Unterhaltssachen,<br />

9. Güterrechtssachen,<br />

10. sonstige Familiensachen,<br />

11. Lebenspartnerschaftssachen.

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