26.04.2013 Aufrufe

FGG-Reform Information für Rechtspflegerinnen und Rechtpfleger in ...

FGG-Reform Information für Rechtspflegerinnen und Rechtpfleger in ...

FGG-Reform Information für Rechtspflegerinnen und Rechtpfleger in ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Justizakademie<br />

des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

- Gustav-He<strong>in</strong>emann-Haus -<br />

<strong>FGG</strong>-<strong>Reform</strong> Register- <strong>und</strong> Nachlasssachen <strong>für</strong> Rechtspfleger/-<strong>in</strong>nen Seite 51 von 64<br />

3. die Gegner des Antragstellers, wenn e<strong>in</strong> Rechtsstreit über das Erb-<br />

recht anhängig ist,<br />

4. diejenigen, die im Falle der Unwirksamkeit der Verfügung von Todes<br />

wegen Erbe se<strong>in</strong> würden, sowie<br />

5. alle übrigen, deren Recht am Nachlass durch das Verfahren<br />

unmittelbar betroffen wird.<br />

Auf ihren Antrag s<strong>in</strong>d sie h<strong>in</strong>zuzuziehen.<br />

(2) Absatz 1 gilt entsprechend <strong>für</strong> die Erteilung e<strong>in</strong>es Zeugnisses nach §<br />

1507 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder nach den §§ 36 <strong>und</strong> 37 der<br />

Gr<strong>und</strong>buchordnung sowie den §§ 42 <strong>und</strong> 74 der Schiffsregisterordnung.<br />

(3) 1 Im Verfahren zur Ernennung e<strong>in</strong>es Testamentsvollstreckers <strong>und</strong> zur<br />

Erteilung e<strong>in</strong>es Testamentsvollstreckerzeugnisses ist Beteiligter der<br />

Testamentsvollstrecker. Das Gericht kann als Beteiligte h<strong>in</strong>zuziehen:<br />

1. die Erben,<br />

2. den Mitvollstrecker.<br />

2 Auf ihren Antrag s<strong>in</strong>d sie h<strong>in</strong>zuzuziehen.<br />

(4)<br />

1 In den sonstigen auf Antrag durchzuführenden Nachlassverfahren s<strong>in</strong>d<br />

als Beteiligte h<strong>in</strong>zuzuziehen <strong>in</strong> Verfahren betreffend<br />

1. e<strong>in</strong>e Nachlasspflegschaft oder e<strong>in</strong>e Nachlassverwaltung der<br />

Nachlasspfleger oder Nachlassverwalter;<br />

2. die Entlassung e<strong>in</strong>es Testamentsvollstreckers der Testamentsvoll-<br />

strecker;<br />

3. die Bestimmung erbrechtlicher Fristen derjenige, dem die Frist<br />

bestimmt wird;

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!