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FGG-Reform Information für Rechtspflegerinnen und Rechtpfleger in ...

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Justizakademie<br />

des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

- Gustav-He<strong>in</strong>emann-Haus -<br />

<strong>FGG</strong>-<strong>Reform</strong> Register- <strong>und</strong> Nachlasssachen <strong>für</strong> Rechtspfleger/-<strong>in</strong>nen Seite 30 von 64<br />

Folge: Der Zugang wird f<strong>in</strong>giert<br />

Bei Bekanntgabe im Inland gilt der Brief drei Tage<br />

nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben<br />

<strong>und</strong> zwar unabhängig davon, ob überhaupt zugegan-<br />

gen ist oder zugehen konnte,<br />

so z.B. wenn Brief als unzustellbar zurückkehrt<br />

Brief nicht zugehen kann Donnerstag vor Pf<strong>in</strong>gsten<br />

Der Empfänger hat die Möglichkeit glaubhaft zu<br />

machen, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu<br />

e<strong>in</strong>em späteren Zeitpunkt zugegangen ist (Abs. 2 S. 2<br />

FamFG).<br />

Sonstige Schriftsätze: können formlos mitgeteilt werden<br />

§ 17 Wiedere<strong>in</strong>setzung <strong>in</strong> den vorigen Stand<br />

(1) War jemand ohne se<strong>in</strong> Verschulden verh<strong>in</strong>dert, e<strong>in</strong>e gesetzliche Frist<br />

e<strong>in</strong>zuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedere<strong>in</strong>setzung <strong>in</strong> den vorigen Stand<br />

zu gewähren.<br />

(2) E<strong>in</strong> Fehlen des Verschuldens wird vermutet, wenn e<strong>in</strong>e Rechtsbehelfs-<br />

belehrung unterblieben oder fehlerhaft ist.<br />

§ 18 Antrag auf Wiedere<strong>in</strong>setzung<br />

(1) Der Antrag auf Wiedere<strong>in</strong>setzung ist b<strong>in</strong>nen zwei Wochen nach Wegfall<br />

des H<strong>in</strong>dernisses zu stellen.<br />

(2) Die Form des Antrags auf Wiedere<strong>in</strong>setzung richtet sich nach den Vorschriften,<br />

die <strong>für</strong> die versäumte Verfahrenshandlung gelten.

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