FGG-Reform Information für Rechtspflegerinnen und Rechtpfleger in ...
FGG-Reform Information für Rechtspflegerinnen und Rechtpfleger in ...
FGG-Reform Information für Rechtspflegerinnen und Rechtpfleger in ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Justizakademie<br />
des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />
- Gustav-He<strong>in</strong>emann-Haus -<br />
<strong>FGG</strong>-<strong>Reform</strong> Register- <strong>und</strong> Nachlasssachen <strong>für</strong> Rechtspfleger/-<strong>in</strong>nen Seite 32 von 64<br />
(2) Der Beschluss ist mit der sofortigen Beschwerde <strong>in</strong> entsprechender<br />
Anwendung der §§ 567 bis 572 der ZPO anfechtbar.<br />
§ 22 Antragsrücknahme; Beendigungserklärung<br />
(1) E<strong>in</strong> Antrag kann bis zur Rechtskraft der Endentscheidung zurückge-<br />
nommen werden. Die Rücknahme bedarf nach Erlass der Endentschei-<br />
dung der Zustimmung der übrigen Beteiligten.<br />
(2) E<strong>in</strong>e bereits ergangene, noch nicht rechtskräftige Endentscheidung<br />
wird durch die Antragsrücknahme wirkungslos, ohne dass es e<strong>in</strong>er<br />
ausdrücklichen Aufhebung bedarf. Das Gericht stellt auf Antrag die<br />
nach Satz 1 e<strong>in</strong>tretende Wirkung durch Beschluss fest. Der Beschluss<br />
ist nicht anfechtbar.<br />
(3) E<strong>in</strong>e Entscheidung über e<strong>in</strong>en Antrag ergeht nicht, soweit sämtliche<br />
Beteiligte erklären, dass sie das Verfahren beenden wollen.<br />
(4) Die Absätze 2 <strong>und</strong> 3 gelten nicht <strong>in</strong> Verfahren, die von Amts wegen e<strong>in</strong>-<br />
geleitet werden können.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung (§ 39)<br />
Jeder Beschluss<br />
E<strong>in</strong>zelfallbezogene (!) Belehrung über statthafte Rechtsmittel<br />
nicht<br />
Beschwerde/Rechtsbeschwerde<br />
Er<strong>in</strong>nerung/Rechtspflegerer<strong>in</strong>nerung<br />
Widerspruch<br />
E<strong>in</strong>spruch