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FGG-Reform Information für Rechtspflegerinnen und Rechtpfleger in ...

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Justizakademie<br />

des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

- Gustav-He<strong>in</strong>emann-Haus -<br />

<strong>FGG</strong>-<strong>Reform</strong> Register- <strong>und</strong> Nachlasssachen <strong>für</strong> Rechtspfleger/-<strong>in</strong>nen Seite 45 von 64<br />

örtliche Zuständigkeit: § 343<br />

Abs. 1 Jeder<br />

Wohnsitz <strong>in</strong> Deutschland<br />

Aufenthalt <strong>in</strong> Deutschland<br />

Abs. 2 Deutscher<br />

weder Wohnsitz/Aufenthalt <strong>in</strong> Deutschland<br />

Abs. 3 Ausländer<br />

Folge:<br />

weder Wohnsitz/Aufenthalt <strong>in</strong> Deutschland<br />

Nachlassgegenstände <strong>in</strong> Deutschland<br />

Es kann/muss unbeschränkter Fremdrechtserbsche<strong>in</strong> erteilt werden.<br />

Wichtige Änderungen <strong>in</strong> Nachlass- <strong>und</strong> Teilungssachen<br />

Erweiterung der <strong>in</strong>ternationalen Zuständigkeit<br />

Aufgabe des Gleichlaufgr<strong>und</strong>satzes<br />

Abschaffung des Erbsche<strong>in</strong>svorbescheides<br />

Nachlasspflegschaft als betreuungsgerichtliche Zuweisungssache<br />

Zuständigkeit der Erbschaftsausschlagung<br />

Befristetes Rechtsmittel<br />

Abschaffung der weiteren Beschwerde; statt dessen Rechts-<br />

beschwerde zum BGH

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