FGG-Reform Information für Rechtspflegerinnen und Rechtpfleger in ...
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Justizakademie<br />
des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />
- Gustav-He<strong>in</strong>emann-Haus -<br />
<strong>FGG</strong>-<strong>Reform</strong> Register- <strong>und</strong> Nachlasssachen <strong>für</strong> Rechtspfleger/-<strong>in</strong>nen Seite 45 von 64<br />
örtliche Zuständigkeit: § 343<br />
Abs. 1 Jeder<br />
Wohnsitz <strong>in</strong> Deutschland<br />
Aufenthalt <strong>in</strong> Deutschland<br />
Abs. 2 Deutscher<br />
weder Wohnsitz/Aufenthalt <strong>in</strong> Deutschland<br />
Abs. 3 Ausländer<br />
Folge:<br />
weder Wohnsitz/Aufenthalt <strong>in</strong> Deutschland<br />
Nachlassgegenstände <strong>in</strong> Deutschland<br />
Es kann/muss unbeschränkter Fremdrechtserbsche<strong>in</strong> erteilt werden.<br />
Wichtige Änderungen <strong>in</strong> Nachlass- <strong>und</strong> Teilungssachen<br />
Erweiterung der <strong>in</strong>ternationalen Zuständigkeit<br />
Aufgabe des Gleichlaufgr<strong>und</strong>satzes<br />
Abschaffung des Erbsche<strong>in</strong>svorbescheides<br />
Nachlasspflegschaft als betreuungsgerichtliche Zuweisungssache<br />
Zuständigkeit der Erbschaftsausschlagung<br />
Befristetes Rechtsmittel<br />
Abschaffung der weiteren Beschwerde; statt dessen Rechts-<br />
beschwerde zum BGH