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FGG-Reform Information für Rechtspflegerinnen und Rechtpfleger in ...

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Justizakademie<br />

des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

- Gustav-He<strong>in</strong>emann-Haus -<br />

<strong>FGG</strong>-<strong>Reform</strong> Register- <strong>und</strong> Nachlasssachen <strong>für</strong> Rechtspfleger/-<strong>in</strong>nen Seite 61 von 64<br />

Rechtsmittelbelehrung: 2<br />

Gegen diese Entscheidung ist das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig. Sie<br />

ist b<strong>in</strong>nen e<strong>in</strong>er Frist von e<strong>in</strong>em Monat nach der schriftlichen Bekanntgabe<br />

dieses Beschlusses e<strong>in</strong>zulegen.<br />

Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Köln e<strong>in</strong>zulegen. Die E<strong>in</strong>legung erfolgt<br />

durch E<strong>in</strong>reichung e<strong>in</strong>er Beschwerdeschrift oder durch Erklärung zu Protokoll<br />

der Geschäftsstelle e<strong>in</strong>es der genannten Gerichte.<br />

Die Beschwerde kann darüber h<strong>in</strong>aus auch zu Protokoll der Geschäftsstelle<br />

e<strong>in</strong>es anderen Amtsgerichts erklärt werden.<br />

Unterschrift<br />

2 Nach Meyer-Seitz, Frantzioch, Ziegler, Die <strong>FGG</strong>-<strong>Reform</strong>: Das neue Verfahrensrecht, S. 409

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