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FGG-Reform Information für Rechtspflegerinnen und Rechtpfleger in ...

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Justizakademie<br />

des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

- Gustav-He<strong>in</strong>emann-Haus -<br />

<strong>FGG</strong>-<strong>Reform</strong> Register- <strong>und</strong> Nachlasssachen <strong>für</strong> Rechtspfleger/-<strong>in</strong>nen Seite 54 von 64<br />

Entlassung e<strong>in</strong>es Testamentsvollstreckers<br />

Muss-Beteiligter<br />

Testamentsvollstrecker (§ 345 Abs. 4 S. 1 Nr. 2)<br />

Kann-Beteiligte<br />

Alle, deren Rechte durch das Verfahren betroffen wird (§ 345 Abs. 4<br />

S. 2)<br />

H<strong>in</strong>zuziehungspflicht auf Antrag (§ 345 Abs. 4 S. 3)<br />

Bestimmung erbrechtlicher Fristen<br />

Muss-Beteiligter<br />

Derjenige, dem die Frist bestimmt wird (§ 345 Abs. 4 S. 1 Nr. 3)<br />

Kann-Beteiligte<br />

Alle, deren Rechte durch das Verfahren betroffen wird (§ 345 Abs. 4<br />

S. 2)<br />

H<strong>in</strong>zuziehungspflicht auf Antrag (§ 345 Abs. 4 S. 3)<br />

Inventarfrist<br />

Muss-Beteiligter<br />

Erbe, dem die Frist bestimmt wird (§ 345 Abs. 4 S. 1 Nr. 4)<br />

Im Fall des § 2008 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dessen Ehegatte<br />

oder Lebenspartner (§ 345 Abs. 4 S. 1 Nr. 4)

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