FGG-Reform Information für Rechtspflegerinnen und Rechtpfleger in ...
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Justizakademie<br />
des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />
- Gustav-He<strong>in</strong>emann-Haus -<br />
<strong>FGG</strong>-<strong>Reform</strong> Register- <strong>und</strong> Nachlasssachen <strong>für</strong> Rechtspfleger/-<strong>in</strong>nen Seite 28 von 64<br />
Behörden<br />
E<strong>in</strong>sicht im Wege der Rechtshilfe<br />
Beachtung des Datenschutzes<br />
Beteiligte/Dritte<br />
Statt Aktene<strong>in</strong>sicht auf eigene Kosten durch die Geschäftsstelle Ausfertigun-<br />
gen, Auszüge <strong>und</strong> Abschriften erteilen lassen (Abs. 3).<br />
Die Abschrift ist auf Verlangen zu beglaubigen (Abs. 3 S. 2)<br />
Gebühren: § 136 KostO<br />
§§ 132, 55 KostO Beglaubigungsgebühr<br />
Nr. 2000 KV FamGKG<br />
Rechtsanwalt; Notar; beteiligte Behörde<br />
Überlassung der Akten <strong>in</strong> Amts- <strong>und</strong> Geschäftsräumen (Abs. 4)<br />
Bedenken, bei Akten der freiwilligen Gerichtsbarkeit!<br />
Ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>sicht <strong>in</strong> Entwürfe, Voten etc. (Abs. 6)<br />
§ 15 Bekanntgabe; formlose Mitteilung<br />
(1) Dokumente, deren Inhalt e<strong>in</strong>e Term<strong>in</strong>s- oder Fristbestimmung enthält<br />
oder den Lauf e<strong>in</strong>er Frist auslöst, s<strong>in</strong>d den Beteiligten bekannt zu<br />
geben.<br />
(2) Die Bekanntgabe kann durch Zustellung nach den §§ 166 bis 195 der<br />
ZPO oder dadurch bewirkt werden, dass das Schriftstück unter der<br />
Anschrift des Adressaten zur Post gegeben wird. Soll die Bekanntgabe<br />
im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück drei Tage nach Aufgabe<br />
zur Post als bekannt gegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft