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FGG-Reform Information für Rechtspflegerinnen und Rechtpfleger in ...

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Justizakademie<br />

des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

- Gustav-He<strong>in</strong>emann-Haus -<br />

<strong>FGG</strong>-<strong>Reform</strong> Register- <strong>und</strong> Nachlasssachen <strong>für</strong> Rechtspfleger/-<strong>in</strong>nen Seite 62 von 64<br />

Rechtsmittelbelehrung:<br />

Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben,<br />

wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 € übersteigt oder wenn<br />

das Gericht des ersten Rechtszugs die Beschwerde zugelassen hat.<br />

Beschwerdeberechtigt ist derjenige, dessen Rechte durch den Beschluss<br />

bee<strong>in</strong>trächtigt s<strong>in</strong>d. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht - Nachlass-<br />

gericht - Köln, Reichensperger Platz 1, 50670 Köln schriftlich <strong>in</strong> deutscher<br />

Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle e<strong>in</strong>zulegen. Die<br />

Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle e<strong>in</strong>es jeden<br />

Amtsgerichtes abgegeben werden.<br />

Die Beschwerde muss spätestens <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Monats nach der schrift-<br />

lichen Bekanntgabe des Beschlusses bei dem Amtsgericht - Nachlassgericht<br />

- Köln e<strong>in</strong>gegangen se<strong>in</strong>. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur<br />

Niederschrift der Geschäftsstelle e<strong>in</strong>es anderen Amtsgerichtes abgegeben<br />

wurde. Die Frist beg<strong>in</strong>nt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses,<br />

spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Fällt<br />

das Ende der Frist auf e<strong>in</strong>en Sonntag, e<strong>in</strong>en allgeme<strong>in</strong>en Feiertag oder<br />

Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.<br />

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses<br />

sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss<br />

e<strong>in</strong>gelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen <strong>und</strong> soll begründet werden.<br />

Unterschrift

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