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FGG-Reform Information für Rechtspflegerinnen und Rechtpfleger in ...

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Justizakademie<br />

des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

- Gustav-He<strong>in</strong>emann-Haus -<br />

<strong>FGG</strong>-<strong>Reform</strong> Register- <strong>und</strong> Nachlasssachen <strong>für</strong> Rechtspfleger/-<strong>in</strong>nen Seite 44 von 64<br />

VERFAHREN MIT AUSLANDSBEZUG<br />

§ 97 Vorrang <strong>und</strong> Unberührtheit<br />

(1) Regelungen <strong>in</strong> völkerrechtlichen Vere<strong>in</strong>barungen gehen, soweit sie<br />

unmittelbar anwendbares <strong>in</strong>nerstaatliches Recht geworden s<strong>in</strong>d, den<br />

Vorschriften dieses Gesetzes vor. Regelungen <strong>in</strong> Rechtsakten der<br />

Europäischen Geme<strong>in</strong>schaft bleiben unberührt.<br />

(2) Die zur Umsetzung <strong>und</strong> Ausführung von Vere<strong>in</strong>barungen <strong>und</strong> Rechts-<br />

akten im S<strong>in</strong>n des Absatzes 1 erlassenen Bestimmungen bleiben unbe-<br />

rührt.<br />

§ 105 Andere Verfahren<br />

In anderen Verfahren nach diesem Gesetz s<strong>in</strong>d die deutschen Gerichte<br />

zuständig, wenn e<strong>in</strong> deutsches Gericht örtlich zuständig ist.<br />

Internationale Zuständigkeit<br />

§ 105 Andere Verfahren<br />

In anderen Verfahren nach diesem Gesetz s<strong>in</strong>d die deutschen Gerichte<br />

zuständig, wenn e<strong>in</strong> deutsches Gericht örtlich zuständig ist.<br />

<strong>FGG</strong>-Verfahren:<br />

Gleichlauftheorie<br />

= deutsche Gerichte <strong>für</strong> Nachlasssachen nur zuständig, wenn deutsches<br />

Sachrecht Anwendung f<strong>in</strong>det.<br />

FamFG-Verfahren:<br />

une<strong>in</strong>geschränkte <strong>in</strong>ternationale Zuständigkeit, wenn deutsches Gericht ört-<br />

lich zuständig ist.

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