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B2.Streetwork Jahresbericht 2009 - KIM - Soziale Arbeit eV

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ABS<br />

Alltagsbegleitung bei Substitution<br />

Seit Oktober 2007 bietet der <strong>KIM</strong> - <strong>Soziale</strong><br />

<strong>Arbeit</strong> e.V. eine Alltagsbegleitung<br />

bei Substitution, kurz ABS, an. Die ABS<br />

ist räumlich wie konzeptionell an das<br />

<strong>B2.Streetwork</strong> angebunden und wird<br />

von Andreas Beisbart, einem Mitarbeiter<br />

des B2-Sozialarbeiterteams betrieben.<br />

Er beschreibt im Folgenden die<br />

Grundlagen seines <strong>Arbeit</strong>sbereiches und<br />

stellt dabei die Ergebnisse des vergangenen<br />

Jahres <strong>2009</strong> dar.<br />

Eines der wichtigsten Ziele der Substitution<br />

ist es, drogengebrauchenden Menschen<br />

eine weitgehend „normale", mit<br />

anderen Bevölkerungsgruppen vergleichbare<br />

Lebensgestaltung zu ermöglichen.<br />

Aus Evaluationsstudien zur Substitution<br />

ist bekannt, dass eine psychosoziale<br />

Begleitung zum Erfolg der Behandlung<br />

beiträgt. In der Praxis bestätigt sich<br />

zugleich, dass diese insbesondere dann<br />

produktiv sein kann, wenn - geleitet von<br />

einer eigenständig entwickelten Motivation<br />

- eine vertrauensvolle Zusammenarbeit<br />

möglich ist. Entwicklungen in diese<br />

Richtung können nicht erzwungen<br />

werden bzw. werden durch eine zwangsweise<br />

Verknüpfung von medizinischer<br />

Substitutvergabe und psychosozialer<br />

Begleitung stark beeinträchtigt.<br />

Was ist Substitution?<br />

Substitution bedeutet, dass als Ersatz<br />

für das illegale Heroin ein synthetisches<br />

Opiat, in den meisten Fällen<br />

Methadon, ärztlich verordnet und<br />

verabreicht wird. Dadurch verschwindet<br />

das körperliche Verlangen nach<br />

Heroin für mindestens 24 Stunden.<br />

Die PatientenInnen sind nicht mehr<br />

darauf angewiesen, auf dem<br />

Schwarzmarkt teuren und verschmutzten<br />

Stoff zu kaufen und dies<br />

mit Beschaffungskriminalität zu finanzieren.<br />

Die gesetzlichen Regelungen sind dabei<br />

relativ eng (festgelegt in der Richtlinie<br />

über die Bewertung ärztlicher<br />

Untersuchungs- und Behandlungsmethoden).<br />

Die PatientenInnen müssen<br />

den Ersatzstoff unter Aufsicht einnehmen,<br />

eine Mitnahme nach Hause<br />

(Take-home) ist frühestens nach<br />

sechsmonatiger Behandlung möglich.<br />

Darüber hinaus wird durch regelmäßige,<br />

unangekündigte Tests (so genannte<br />

screenings) kontrolliert, dass<br />

keine anderen Suchtmittel konsumiert<br />

worden sind (so genannter Beikonsum).<br />

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