B2.Streetwork Jahresbericht 2009 - KIM - Soziale Arbeit eV
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Neue Richtlinien<br />
kooperieren, wobei der Arzt auf die Inanspruchnahme der Hilfen<br />
hinwirken soll. Bei akuten gesundheitlichen Gefahren kann eine<br />
Substitution ausnahmsweise auch erfolgen, „wenn und solange eine<br />
psychosoziale Betreuung nicht möglich ist.“<br />
Die BÄK bestätigt damit eindeutig die Bedeutung der PSB für einen<br />
Behandlungserfolg. Es sind ja am Ende Sozialarbeiter und Pädagogen,<br />
die maßgeblich zu einer Verbesserung der Wohn-, <strong>Arbeit</strong>s-<br />
Schuldensituation und damit für eine höhere Wahrscheinlichkeit<br />
einer Wirksamkeit der Behandlung beitragen.<br />
Eine deutliche Verbesserung der Regelung ergibt sich für die Take-<br />
Home-Vergabe. Bisher war es erst nach sechs Monaten möglich, die<br />
für sieben Tage nötige Dosis auf Rezept mit nach Hause zu bekommen.<br />
Nach den neuen Richtlinien ist diese Möglichkeit nun ausschließlich<br />
an inhaltliche Kriterien geknüpft. Insbesondere setzt eine<br />
„Take-home-Verordnung“ voraus, dass eine klinische Stabilisierung<br />
stattgefunden hat und die soziale Integration fortgeschritten<br />
ist. Das bedeutet vor allem für Menschen die im <strong>Arbeit</strong>sleben stehen<br />
eine Erleichterung. Sie müssen in Zukunft nur noch einmal pro<br />
Woche in die Praxis, statt bislang jeden Tag.<br />
Von dem Begriff „Beikonsum“ hat sich die BÄK verabschiedet. Nach<br />
wie vor sind jedoch Kontrollen zur Überprüfung des Konsums anderer<br />
psychotroper Substanzen Teil der Behandlung. Die Kontrollintervalle<br />
sind – nach der Eindosierungsphase – individuell an den<br />
Berhandlungsverlauf anzupassen. Wird ein aktueller Beikonsum<br />
festgestellt, bedeutet das nicht automatisch, dass keine Substitutionsmittel<br />
vergeben oder die Behandlung ganz eingestellt wird.<br />
Stattdessen soll der Arzt „die Ursache eruier[en] und nach Möglichkeiten<br />
ihrer Beseitigung“ suchen.<br />
Mit dieser Veränderung trägt die BÄK dem Umstand Rechnung,<br />
dass Rückfälle Teil des Krankheitsbildes einer Opiatabhängigkeit<br />
sind, die nicht einfach durch Sanktionen beantwortet werden können.<br />
Erst ein fortgesetzter, problematischer Konsum anderer gefährdender<br />
Substanzen führt zu einer Beendigung der Substitutionsthera<br />
pie. Vorher ist anzustreben, den Patienten möglichst weiter in der<br />
Behandlung zu halten, auch bei Verstößen. Alle anderen Interven-