B2.Streetwork Jahresbericht 2009 - KIM - Soziale Arbeit eV
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Substitutvergabe<br />
Neue Richtlinien ab 2010<br />
Im März 2010 sind durch die Bundesärztekammer neue Richtlinien<br />
für die ärztliche Substitutionsbehandlung erlassen worden. Die<br />
Neuerungen waren u.a. nötig geworden, weil durch die Entscheidung<br />
des Bundestages im Sommer <strong>2009</strong> die Diamorphinvergabe geregelt<br />
werden musste.<br />
Darüber hinaus hat die BÄK auf verschiedene wissenschaftliche und<br />
praktische Entwicklungen reagiert und Regelungen vereinfacht.<br />
Die Substitution hat sich im Laufe der Zeit zu einer anerkannten Behandlungsmethode<br />
bei Opiatabhängigkeit entwickelt. Insbesondere<br />
bei Schwangeren ist sie die Behandlung der Wahl. Das Erreichen<br />
der Abstinenz steht nicht mehr im Vordergrund, sondern die Behandlungsziele<br />
sind jeweils am Einzelfall und an der gegenwärtigen<br />
Situation des Patienten auszurichten. Hierin spiegeln sich einerseits<br />
wissenschaftliche Evidenz wieder, aber auch praktische Erfahrungen:<br />
nur mit einer auf den Patienten ausgerichteten individualisierten<br />
und an den jeweiligen Ressourcen ausgerichteten Therapie<br />
kann die schwere Erkrankung Opiatabhängigkeit stabilisiert bzw.<br />
überwunden werden. Die Abstinenzorientierung stellte lediglich einen<br />
zusätzlichen Druck dar, der das Arzt-Patient-Verhältnis gestört<br />
hat, und aufgrund unrealistischer Vorgaben und Erwartungen eher<br />
zu Behandlungsabbrüchen, denn zu Behandlungserfolgen geführt<br />
hat.<br />
Großen Wert gelegt wird auf ein umfassendes Therapiekonzept,<br />
wobei Zielformulierung und –umsetzung wesentlich von der individuellen<br />
Situation des Patienten abhängen. Auch die Vermittlung in<br />
psychosoziale Maßnahmen ist Teil des Therapiekonzeptes. Dieses<br />
wird von der BÄK weiter konkretisiert: „Gegenstand der psychosozialen<br />
Maßnahmen ist es, die Erreichung der identifizierten Therapieziele<br />
durch geeignete Hilfe zu befördern. (…) Eine psychosoziale<br />
Betreuung (PSB) erfolgt nach den von der Drogenhilfe erarbeiteten<br />
Standards. Art und Umfang richten sich nach der individuellen Situation<br />
und dem Krankheitsverlauf des Patienten. Ihre Verfügbarkeit<br />
ist von den zuständigen Kostenträgern sicherzustellen.“ Arzt<br />
und PSB-Stelle sollen bei der Umsetzung des Therapieplans<br />
von<br />
Andreas Beisbart<br />
(Dipl.-Sozialpädagoge)