Energienutzungsplan Stadt Rehau - Niederwerrn
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Energienutzun gsplan Gemeind e Nied erwerrn Maßnahmen<br />
Verbrauchsgebundene Kosten:<br />
Die verbrauchsgebundenen Kosten setzen sich aus den Brennstoffkosten und Kosten<br />
für Hilfsenergie zusammen.<br />
Für die Brennstoffe selbst werden folgende Netto-Preise angenommen:<br />
Erdgas 4,88 ct/kWh (<strong>Stadt</strong>werke Schweinfurt)<br />
Hackgut 2,68 ct/kWh ; 84 Euro/t (Quelle: C.A.R.M.E.N.)<br />
Heizöl 7,56 ct/kWh ; 75 ct/l<br />
Biogas 5,8 Cent/kWh<br />
Strom für Hilfsenergie 20 ct/kWh<br />
Erlöse aus Stromeinspeisung:<br />
Bei Erdgas-BHKW-Modulen ergeben sich Erlöse aus der Stromeinspeisung, aus<br />
vermiedenen Stromkosten durch Stromeigennutzung und der Steuerrückerstattung.<br />
Bei der Verwendung von Erdgas in BHKW-Anlagen erhält man eine Steuerrückerstattung<br />
in Höhe von 0,55 ct/kWh, bezogen auf die Feuerungswärmeleistung.<br />
Die Einspeisevergütung wird durch das KWK Gesetz geregelt.<br />
Die Erlöse bei Biogas-BHKWs ergeben sich aus dem Erneuerbare Energien Gesetz.<br />
KWK-Gesetz:<br />
KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 kW erhalten für die erzeugten<br />
KWK Strom einen Zuschlag von 5,11 Cent/kWh – und zwar zehn Jahre ab Aufnahmen<br />
des Dauerbetriebes. KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 2 MW<br />
erhalten einen Zuschlag von 2,1 Cent/kWh für 6 Betriebsjahre, maximal aber für<br />
30.000 Volllastbetriebsstunden. Der KWK-Zuschlag ist auch für den KWK-Strom zu<br />
zahlen, den der Betreiber der KWK-Anlage selbst verbraucht. Der Betrachtungszeitraum<br />
in dieser Studie beträgt 20 Jahre. Die Dauer für den KWK-Zuschlag beträgt<br />
für Anlagen < 50 kWel 10 Jahre. Dies wird in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung<br />
berücksichtigt.<br />
Darüber hinaus erhält der Anlagenbetreiber eine zusätzliche Vergütung vom Netzstrombetreiber.<br />
Diese ist abhängig vom Strompreis an der Strombörse EEX in Leipzig<br />
und wird auf das vorangegangene Quartal bezogen. Es wird ein aktueller Vergütungspreis<br />
von 4,47 ct/kWh angesetzt. Die Einspeisevergütung orientiert sich an<br />
der Strom-Preissteigerung.<br />
Energieagentu r Nordbayern Seite | 61