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EKD-Text 106 - Evangelische Kirche in Deutschland

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(18) Auch materiell knüpft die <strong>Kirche</strong>nsteuer an der staatlichen Steuer an. Als<br />

Bemessungsgrundlage dient die E<strong>in</strong>kommensteuer, auf die die <strong>Kirche</strong>nsteuer als<br />

Zuschlag <strong>in</strong> Höhe von 8% bzw. 9% erhoben wird (Akzessorietät). Diese Anb<strong>in</strong>dung<br />

an die E<strong>in</strong>kommensteuer ist zwar auch der Praktikabilität der <strong>Kirche</strong>nsteuerverwaltung<br />

geschuldet. Von Bedeutung ist jedoch <strong>in</strong>sbesondere, dass die staatliche<br />

E<strong>in</strong>kommensteuer am Grundsatz der Besteuerung entsprechend der <strong>in</strong>dividuellen<br />

wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen ausgerichtet ist, e<strong>in</strong><br />

Grundsatz, der auch für die <strong>Kirche</strong>nsteuer maßgeblich se<strong>in</strong> muss. So stellt das E<strong>in</strong>kommensteuerrecht<br />

nicht nur sicher, dass das Existenzm<strong>in</strong>imum steuerfrei bleibt,<br />

sondern berücksichtigt auch andere soziale Belange, wie beispielsweise die familiären<br />

Verhältnisse und Verpflichtungen des Steuerpflichtigen, besondere f<strong>in</strong>anzielle<br />

Belastungen aus Krankheit oder der Pflege Angehöriger wie auch die Vorsorge für<br />

die Alterssicherung. Dass die <strong>Kirche</strong>nsteuer durch ihre Akzessorietät aber auch von<br />

Entscheidungen des staatlichen Gesetzgebers betroffen ist, durch steuerliche Anreize<br />

Lenkungswirkungen zu erzielen, die nicht unbed<strong>in</strong>gt kirchliche Interessen<br />

widerspiegeln, muss immer mit bedacht werden, ist aber dem gewählten System<br />

immanent.<br />

Vor dem H<strong>in</strong>tergrund der engen Verknüpfung der <strong>Kirche</strong>nsteuer mit der staatlichen<br />

E<strong>in</strong>kommensteuer hat die <strong>Evangelische</strong> <strong>Kirche</strong> <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> daher nicht nur aus<br />

ihrer im Evangelium begründeten sozialethischen und sozialpolitischen Verantwortung<br />

heraus, sondern auch im H<strong>in</strong>blick auf die Folgen für die eigene Steuererhebung<br />

e<strong>in</strong> Interesse daran, dass die Besteuerung <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> transparent, effizient<br />

und gerecht erfolgt.<br />

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