EKD-Text 106 - Evangelische Kirche in Deutschland
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(57) In die Beurteilung der speziellen Verbrauchsteuern ist nicht nur ihre fiskalische<br />
Wirkung, sondern auch ihr (beabsichtigter) E<strong>in</strong>fluss auf das Verbraucherverhalten<br />
e<strong>in</strong>zubeziehen. E<strong>in</strong>e Dämpfung des Verbrauchs etwa zum Jugendschutz oder<br />
allgeme<strong>in</strong> zum Gesundheitsschutz ist z.B. bei der Besteuerung von Alkopops oder<br />
allgeme<strong>in</strong> der Besteuerung von alkoholischen Getränken oder bei der Tabaksteuer<br />
durchaus erwünscht. Ebenso kann e<strong>in</strong>e Senkung des Verbrauchs aus ökologischen<br />
Gründen mit e<strong>in</strong>er Erhöhung der M<strong>in</strong>eralölsteuer abgestrebt werden.<br />
Bei der Tabaksteuer ebenso wie bei der M<strong>in</strong>eralölsteuer als Ökosteuer steht dem<br />
Anreiz zum verm<strong>in</strong>derten Verbrauch aber gleichzeitig das fiskalische Interesse der<br />
öffentlichen Hand entgegen. Darunter kann die Glaubwürdigkeit der gesundheitspolitischen<br />
und ökologischen Ziele leiden.<br />
5.3. Unternehmensteuern<br />
(58) Die überproportionale Entlastung der Unternehmens- und Vermögense<strong>in</strong>kommen<br />
geht e<strong>in</strong>her mit e<strong>in</strong>em überproportionalen Wachstum dieser E<strong>in</strong>kunftsart<br />
<strong>in</strong> den letzten 16 Jahren. Von 1991 bis 2007 stieg das Arbeitnehmerentgelt um gut<br />
39%, die Unternehmens- und Vermögense<strong>in</strong>kommen um 86%. Besonders stark<br />
g<strong>in</strong>g die Schere seit 2003 ause<strong>in</strong>ander. Bis dah<strong>in</strong> hatten sich beide E<strong>in</strong>kunftsarten<br />
weitgehend parallel zum Volkse<strong>in</strong>kommen <strong>in</strong>sgesamt entwickelt. Entsprechend<br />
sank auch die Lohnquote von knapp 71% im Jahr 2003 auf 64,7% im Jahr 2007.<br />
Auch die bere<strong>in</strong>igte Lohnquote, die Veränderungen <strong>in</strong> der Struktur und Anzahl der<br />
Erwerbstätigen berücksichtigt, bleibt mit 67,1% noch deutlich darunter. Allerd<strong>in</strong>gs<br />
ist <strong>in</strong> der produzierenden Industrie das <strong>in</strong>vestierte Kapital relativ zum Arbeitsplatz<br />
erheblich gestiegen; entsprechend s<strong>in</strong>d auch die E<strong>in</strong>kommen aus Kapital im Verhältnis<br />
zu den E<strong>in</strong>kommen aus abhängiger Tätigkeit gestiegen.<br />
(59) Die Gew<strong>in</strong>ne von Personengesellschaften unterliegen (neben der anrechenbaren<br />
Gewerbesteuer) der E<strong>in</strong>kommensteuer der Eigentümer oder Gesellschafter. Der<br />
Spitzensteuersatz wurde saldiert <strong>in</strong> den letzten Jahren von 52 auf heute 42 + 3%<br />
gesenkt. Die Gew<strong>in</strong>ne von Kapitalgesellschaften als juristischen Personen unterliegen<br />
der Körperschaftsteuer. Auch der KSt Satz für e<strong>in</strong>behaltene Gew<strong>in</strong>ne wurde stufenweise<br />
von 54% auf 40% (1999) – für ausgeschüttete auf 30% – und seit 2008<br />
auf 15% für e<strong>in</strong>behaltene und ausgeschüttete Gew<strong>in</strong>ne gesenkt. H<strong>in</strong>zu kommt die<br />
Gewerbesteuer. Die effektive Steuerbelastung (bei durchschnittlichem GewSt-Hebesatz<br />
von 400%) beträgt <strong>in</strong>sgesamt nur noch 29.83%. Auch bei E<strong>in</strong>zelunternehmen<br />
und Personengesellschaften wurde für nicht entnommene Gew<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>e Absenkung<br />
auf 28,25% vorgenommen. Mit dieser Tarifabsenkung wurde dem Wettbewerbsdruck<br />
aus dem <strong>in</strong>ternationalen Kapitalmarkt auf die Steuersysteme entsprochen. Der<br />
nationale Steuergesetzgeber sieht sich offenbar nur noch beschränkt <strong>in</strong> der Lage, die<br />
heimische Besteuerungsgrundlage mit Abgaben zu belegen, da <strong>in</strong> den letzten Jahren<br />
e<strong>in</strong> virulenter Steuerwettbewerb um Kapital entstanden ist.<br />
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