EKD-Text 106 - Evangelische Kirche in Deutschland
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e<strong>in</strong>es zukünftigen Steuersystems sahen, setzte sich Bismarck vehement für den<br />
Ausbau der bereits existierenden (vielfältigen) <strong>in</strong>direkten Besteuerung e<strong>in</strong>. In diesem<br />
Punkt hat er sich nicht durchsetzen können. Mit der Miquelschen Steuerreform<br />
1892/1893 wurde <strong>in</strong> Preußen der Übergang zum modernen Personalsteuersystem<br />
vollzogen, das bis heute grundlegend geblieben ist. Andere deutsche Länder folgten.<br />
Maßgeblich geprägt ist das deutsche Steuer- und F<strong>in</strong>anzausgleichsystem durch<br />
die F<strong>in</strong>anzreformen von Matthias Erzberger <strong>in</strong> der Weimarer Republik 1919/1920.<br />
Dazu gehörten <strong>in</strong>sbesondere die Stärkung der direkten Besteuerung, die Reichsvere<strong>in</strong>heitlichung<br />
und Reform aller wichtigen Steuern, vor allem der E<strong>in</strong>kommens-,<br />
Körperschafts- und Vermögensteuer, die Reichsvere<strong>in</strong>heitlichung der F<strong>in</strong>anzverwaltung<br />
und des allgeme<strong>in</strong>en Abgabenrechts (Abgabenordnung) sowie der F<strong>in</strong>anzausgleich<br />
zwischen den Ländern und der Steuerverbund bei den Geme<strong>in</strong>schaftsteuern.<br />
Gleichwohl ist es zusätzlich bei e<strong>in</strong>er starken <strong>in</strong>direkten Besteuerung geblieben,<br />
wobei der Trend, nicht zuletzt aus außenwirtschaftlichen Erwägungen, sogar <strong>in</strong><br />
Richtung e<strong>in</strong>er Ausweitung dieser Art der Besteuerung, <strong>in</strong>sbesondere der Umsatzsteuer<br />
geht.<br />
(36) E<strong>in</strong> weiteres Element staatlicher Abgaben <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> ist <strong>in</strong> der damaligen<br />
Epoche geschaffen worden – <strong>in</strong> diesem Fall im E<strong>in</strong>klang zwischen den Sozialreformern<br />
und Bismarck: die obligatorische Sozialversicherung und ihre F<strong>in</strong>anzierung<br />
über gesetzlich festgesetzte Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. H<strong>in</strong>sichtlich<br />
der subjektiven Belastungswirkung wird zwischen Steuern und Sozialabgaben<br />
häufig nicht genügend differenziert. Dies wird verstärkt durch die Tatsache,<br />
dass bei Arbeitnehmern beides direkt vom Arbeitgeber, wenn auch an verschiedene<br />
Empfänger, abgeführt wird. Im Blick auf das Gerechtigkeitsempf<strong>in</strong>den der Bevölkerung<br />
muss <strong>in</strong> der öffentlichen Diskussion auf diesen wichtigen Unterschied h<strong>in</strong>gewiesen<br />
werden. Insbesondere im <strong>in</strong>ternationalen Vergleich muss die Gesamtbelastung<br />
mit Steuern und Sozialabgaben auch unter dem Aspekt diskutiert werden, wie<br />
die sozialen Sicherungssysteme gestaltet s<strong>in</strong>d und welche Leistungsansprüche<br />
dabei entstehen. Allzu oberflächliche Aussagen, wie „mehr Netto vom Brutto“ stehen<br />
e<strong>in</strong>er systematischen Ause<strong>in</strong>andersetzung mit dem Thema eher entgegen.<br />
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