EKD-Text 106 - Evangelische Kirche in Deutschland
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stand der sozialpolitische Steuerzweck gleichberechtigt neben dem fiskalischen. Er<br />
wollte mit Hilfe der Vermögen- und Erbschaftsteuer e<strong>in</strong>e Korrektur der gegebenen<br />
E<strong>in</strong>kommens- und Besitzverteilung durch „Vorbelastung“ des Besitze<strong>in</strong>kommens<br />
erreichen. Die Rolle des Privateigentums als e<strong>in</strong>es tragenden Elements der Wirtschaftsordnung<br />
wurde dabei nicht <strong>in</strong> Frage gestellt.<br />
(27) Aus dem Gedankengut der deutschen Sozialreformer, die sich im 19. Jahrhundert<br />
im evangelisch-sozialen Kongress oder <strong>in</strong> der Gesellschaft für sozialen<br />
Fortschritt organisierten, hat sich <strong>in</strong>sbesondere das Pr<strong>in</strong>zip der progressiven Besteuerung<br />
der E<strong>in</strong>kommen durchgesetzt. Es steht bis heute für den Gedanken e<strong>in</strong>er<br />
gerechten, fairen und ergiebigen Besteuerung nach Maßgabe der f<strong>in</strong>anziellen<br />
Leistungsfähigkeit. Dies schließt nicht aus, dass die konkrete Ausgestaltung der<br />
E<strong>in</strong>kommensbesteuerung mit dem Wandel des sozioökonomischen Umfeldes immer<br />
wieder neu justiert werden muss.<br />
(28) In e<strong>in</strong>er Marktwirtschaft darf der Entzug von Kaufkraft und Kapital durch die<br />
Besteuerung ke<strong>in</strong>esfalls solche Ausmaße erreichen, dass dem Privatsektor nicht<br />
h<strong>in</strong>reichend Ressourcen bleiben, um se<strong>in</strong>e Aufgabe zur Versorgung der Bevölkerung<br />
zu erfüllen. B<strong>in</strong>nenwirtschaftlich bedeutet die Besteuerung jedoch nicht nur Belastung<br />
und Entzug, sondern ebenso die Verwendung der E<strong>in</strong>nahmen für öffentliche<br />
Ausgaben. In der gesamtwirtschaftlichen Kreislaufbetrachtung erfolgt damit<br />
e<strong>in</strong>e Umleitung von Kaufkraft aus dem privaten Verbrauch und privater Kapitalbildung<br />
h<strong>in</strong> zu kollektivem Verbrauch und öffentlicher Kapitalbildung. Die ökonomische<br />
Wirkung dieses Vorganges hängt stark von der konjunkturellen Situation ab,<br />
<strong>in</strong> der er sich vollzieht. So können die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Hochkonjunkturphase vere<strong>in</strong>nahmten<br />
hohen Steuererträge, die <strong>in</strong> der Abschwungphase e<strong>in</strong>gesetzt werden, ausgleichend<br />
auf die wirtschaftliche Entwicklung wirken.<br />
(29) Nach dem Verständnis des Grundgesetzes der Bundesrepublik <strong>Deutschland</strong><br />
besteht e<strong>in</strong>e wesentliche Aufgabe des Staats dar<strong>in</strong>, <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong> für gleichwertige<br />
Lebensbed<strong>in</strong>gungen (GG Art. 72) <strong>in</strong> allen Regionen zu sorgen. Aktuell fällt auf,<br />
dass durch die unterschiedlichen Aufgaben von Bund, Ländern und Geme<strong>in</strong>den im<br />
Föderalismus angesichts ause<strong>in</strong>anderdriftender Lebensverhältnisse <strong>in</strong> <strong>Deutschland</strong>,<br />
<strong>in</strong>sbesondere die Kommunen, überfordert s<strong>in</strong>d. Die Entwicklung der Europäischen<br />
Union und des europäischen Marktes führt derzeit zu e<strong>in</strong>er neuen Debatte über die<br />
Aufgaben des Staates im Blick auf die Dase<strong>in</strong>svorsorge. Dabei geht es darum, welche<br />
sozialen E<strong>in</strong>richtungen und Dienste dem freien Markt und damit dem Wettbewerb<br />
<strong>in</strong>nerhalb der und zwischen den Mitgliedsstaaten überlassen werden und<br />
welche staatlich gefördert, gesteuert und gesichert werden müssen. Artikel 16 und<br />
Artikel 86, Absatz 2 EG-Vertrag sowie Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes<br />
stellen <strong>in</strong>sofern e<strong>in</strong>en Rechtsrahmen dar, als es sich bei solchen Dienstleistungen<br />
um Dienstleistungen von allgeme<strong>in</strong>em wirtschaftlichen Interesse mit hoher<br />
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