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EKD-Text 106 - Evangelische Kirche in Deutschland

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Daneben gibt es den Fall der gruppenmäßigen Äquivalenz, bei der e<strong>in</strong>e Gruppe <strong>in</strong>sgesamt<br />

als Leistungsempfänger betrachtet wird (z.B. Anliegergebühren). E<strong>in</strong>nahmen,<br />

die nach dem Leistungsfähigkeitspr<strong>in</strong>zip erhoben werden, gehen nicht von<br />

e<strong>in</strong>em spezifizierten Gegenwert für die Zahlung aus, sondern legen die f<strong>in</strong>anzielle<br />

Leistungsfähigkeit bei der Bemessung der Höhe zugrunde. Als Indikatoren der Leistungsfähigkeit<br />

werden i.d.R. E<strong>in</strong>kommen und Vermögen herangezogen. Allgeme<strong>in</strong><br />

wird bei steigenden E<strong>in</strong>kommen von e<strong>in</strong>er steigenden Leistungsfähigkeit ausgegangen.<br />

Deshalb werden E<strong>in</strong>kommen, die über e<strong>in</strong>en steuerfreien Grundbetrag h<strong>in</strong>ausgehen<br />

bis zu e<strong>in</strong>er Obergrenze mit steigenden Steuersätzen belastet, so dass es <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em bestimmten mittleren E<strong>in</strong>kommensbereich zu steigenden Durchschnitts- und<br />

Grenzsteuersätzen kommt.<br />

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Bei Verbrauchsteuern, auf die hier nur am Rande e<strong>in</strong>gegangen wird, wird grundsätzlich<br />

die f<strong>in</strong>anzielle Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigt. Im Zuge e<strong>in</strong>er Lenkungsabsicht<br />

wurde mit dem Erneuerbare Energien Gesetz EEG <strong>in</strong> jüngster Zeit faktisch<br />

e<strong>in</strong>e neue ökologische Verbrauchs- und Umsatzsteuer geschaffen. Hierbei<br />

handelt es sich um e<strong>in</strong>e Pflichtabgabe, die von den Verbrauchern erhoben wird.<br />

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Gebühren werden meist nach dem Äquivalenzpr<strong>in</strong>zip erhoben. Sie sollen möglichst<br />

die mit ihrer Erstellung verbundenen Kosten widerspiegeln, um e<strong>in</strong>en Anreiz für<br />

e<strong>in</strong>e kostenbewusste Inanspruchnahme zu setzen. Im Gegensatz zur Gebühr gilt bei<br />

Beiträgen e<strong>in</strong>e Gruppe als Ganzes als (potenzieller) Leistungsempfänger. Der Beitrag<br />

wird von jedem Gruppenmitglied erhoben, das die Möglichkeit der Leistungs<strong>in</strong>anspruchnahme<br />

hat, d.h. auch bei nur potenzieller Inanspruchnahme.<br />

––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />

E<strong>in</strong>e Besonderheit stellen die Beiträge zur Sozialversicherung dar. Die Sozialversicherungsbeiträge<br />

zur Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung werden<br />

(bis zu e<strong>in</strong>er Bemessungsgrenze) nicht nach der Höhe des <strong>in</strong>dividuellen Nutzens<br />

erhoben, sondern nach Maßgabe der Höhe des Arbeitsentgelts. Da nur die späteren<br />

Leistungen bei Arbeitslosen- und Rentenversicherung entgeltgebunden s<strong>in</strong>d (nicht<br />

aber die Leistungen der Krankenversicherung, die weit über entgeltabhängiges<br />

Krankengeld h<strong>in</strong>ausgehen), liegt hier e<strong>in</strong>e Mischung zwischen Äquivalenzpr<strong>in</strong>zip,<br />

Versicherungspr<strong>in</strong>zip und Leistungsfähigkeitspr<strong>in</strong>zip vor, was die Sache äußerst<br />

kompliziert und <strong>in</strong>transparent macht.<br />

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